Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von Gebärdensprachfilmen
B 13.19 - 9931/17/VV : 1
Übersetzungsdienste (79530000)
Dienstleistungen
Erstellung von Gebärdensprachfilmen
Übersetzungsdienste (79530000)
DEUTSCHLAND (DE)
deutschlandweit
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Umsetzung der BITV 2.0 in Form von Gebärdensprachfilmen.
Über diesen Rahmenvertrag können nicht nur Gebärdensprachfilme für Webinhalte abgerufen werden, sondern auch Gebärdensprachfilme für alle anderen notwendigen Übersetzungen.
Preis
01.01.2018
31.12.2019
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
ja
Laufzeit des Rahmenvertrages vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 mit der Option der Verlängerung des Rahmenvertrags zweimal um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch
durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes
frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch
über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten
(AnA-Web) - anmelden:
http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/
3%20Unternehmen/ArbeitenMitDerE-Vergabe/node_
NutzungAnA.html
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Daher wird vor der Auftragsvergabe von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt.
Aus diesem Grund steht der Vordruck "Eigenerklärung zu Unternehmensdaten"
mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit: Bitte tragen Sie die für Sie zutreffenden Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein und legen Sie die Eigenerklärung Ihrem Angebot bei.
Es ist eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen abzugeben. Diese Eigenerklärung steht ebenfalls mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Sie ist handschriftlich unterzeichnet und gescannt mit Ihrem Angebot einzureichen.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) sowie von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Vordruck) handschriftlich unterzeichnet und gescannt mit dem Angebot einzureichen.
Bei geplanter Übertragung aller oder wesentlicher Teile der ausgeschriebenen Leistungen auf Subunternehmen ist für jedes Subunternehmen mit dem Angebot einzureichen:
- eine Erklärung über Art und Umfang der auf das jeweilige
Subunternehmen zu übertragenden Leistungsteile
- ein von Ihrem jeweiligen Subunternehmer unterschriebener Nachweis, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel dieses Subunternehmens zur Verfügung stehen werden
- eine vom Subunternehmer handschriftlich unterzeichnete und gescannte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Vordruck).
Für jedes Drittunternehmen, auf dessen Ressourcen zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zurückgegriffen wird, sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Ein Formblatt, das Sie zur Abgabe dieser Verpflichtungserklärung
verwenden können, steht mit den Vergabeunterlagen zum
Download bereit. Füllen Sie dieses bitte vollständig aus und fügen
es mit Unterschrift versehen und gescannt als PDF-Datei
dem Angebot bei.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen - bitte vom Drittunternehmen
handschriftlich unterzeichnen lassen und gescannt einreichen.
- Eigenerklärung zu Referenzen
Die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren setzt voraus, dass Erfahrungen in der Erstellung von Gebärdensprachfilmen vorliegen. Deshalb sind vier Referenzen von Kunden beizulegen, für die das Unternehmen in den letzten zwei Jahren eine
mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung im Bereich der Erstellung von Gebärdensprachfilmen erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt.
Hierzu sind in Tabellenform folgende Informationen zusammenzustellen:
- Name des Auftraggebers; Ansprechpartner der jeweiligen Referenz
(inkl. telefonischer Erreichbarkeit)
- Auftragswert
- Art und Umfang der erbrachten Leistungen
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Kurze Darstellung der erbrachten Leistungen
Die/der hörende Gebärdensprachdolmetscher/-in besitzt einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss als Gebärdensprachdolmetscher/-in, eine nachgewiesene abgeschlossene Berufsausbildung als Gebärdensprachdolmetscher/-in oder eine staatliche Anerkennung als Gebärdensprachdolmetscher/in.
Der gehörlose Gebärdensprachdolmetscher besitzt einen Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung in der Gebärdensprache, als Bachelor of Arts in Gebärdensprache, als staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher, staatlich geprüfter Dolmetscher für Schriftdeutsch oder ist staatlich geprüfter Gebärdensprachdozent. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Wenn der geforderte Abschluss für die von Ihnen eingesetzten Gebärdensprachdolmet-scher/-innen nicht nachgewiesen werden kann, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
des BMI in der Fassung vom 27. Juli 2016 sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben; BGB-Gesellschaften
haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
24.11.2017
11:30
- Deutsch (DE)
31.01.2018
24.11.2017
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch
durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes
frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch
über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten
(AnA-Web) - anmelden:
http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/
3%20Unternehmen/ArbeitenMitDerE-Vergabe/node_
NutzungAnA.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
13.10.2017
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