Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Gesundheitliche Aufklärung
Abschnitt II: Gegenstand
Qualitätsdialoge Frühe Hilfen
123-02.05-20.0158-17-II-G
Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)
Dienstleistungen
Qualitätsdialoge Frühe Hilfen
441.000,00
EUR Euro
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149 - 161
50825 Köln
Deutschland
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführungsorganisation (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) von kommunalen Qualitätsdialogen Frühe Hilfen.
Im Projektzeitraum werden circa sechs kommunale Qualitätsentwicklungsprozesse durch circa sechs Qualitätsentwicklungscluster durchgeführt. An einem solchen Prozess nehmen circa vier Kommunen teil, die zusammen ein Qualitätsentwicklungscluster bilden.
441.000,00
EUR Euro
31.03.2021
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 21 AEntG vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zur Einhaltung des BDSG vorzulegen.
- Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundes-, Landes- oder Kommunaleinrichtungen oder großen sozialen Verbänden
Die Inhaberin, der Inhaber oder die Führungskraft des Bieters muss mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen, welche sie/er mit Bundes-, Landes- oder Kommunaleinrichtungen oder großen Verbänden durchgeführt hat. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt worden sein und eine Mindestlaufzeit von einem halben Jahr gehabt haben.
Der Nachweis muss für jedes Referenzprojekt folgende Angaben umfassen:
• Name des Auftraggebers,
• eine/n Ansprechpartner/in mit telefonischer Erreichbarkeit,
• eine Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung (ggf. Benennung der Veranstaltungsinternetseite) und
• Zeitraum der Auftragsausführung.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
22.01.2018
12:00
- Deutsch (DE)
04.05.2018
22.01.2018
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
- Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt sowie unterschrieben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) einzureichen.
- Ideenskizze
Mit Angebotsabgabe ist eine Ideenskizze einzureichen. Nähere Angaben hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Hauptverantwortliche/r, Vertreter/in und sonstige Mitarbeiter/innen)
Vom Bieter sind im Angebot Angaben über das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal, inkl. dessen Qualifikationen und Erfahrungen zu machen:
• Vorkenntnisse im sozialen Bereich
• Kenntnisse in der Durchführung und Moderation partizipativer Qualitätsentwicklungsprozesse
• Erfahrungen in der Projektdurchführung bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von interdisziplinären beteiligungsorientierten oder vergleichbaren Veranstaltungen
• Erfahrungen in der Entwicklung von Praxis-Instrumenten zur Qualitätssicherung
• Abgeschlossenes Studium der Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften und/oder Sozialwissenschaft
• Feldkenntnis
Nähere Angaben hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Personelle Konstanz
Die Qualitätsentwicklungswerkstätten sollen mit einer hohen personellen Konstanz durchgeführt werden. Ein Wechsel des beratenden und begleitenden Personals soll vermieden werden. Der Bieter weist nach, wie er die personelle Konstanz sicherstellen möchte. Der Nachweis sollte in Form eines Organigramms oder einer vergleichbaren, adäquaten Darstellungsform erfolgen.
- Aufschlüsselung der Pauschalfestpreise
Der Bieter reicht eine Aufschlüsselung der im Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen) anzugebenden Pauschalfestpreise ein. Dazu macht der Bieter auch Angaben zu den zugrunde gelegten (eventuell unterschiedlichen) Tagessätzen und deren Höhe.
- Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Nähere Angaben hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Nähere Angaben hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Übersendung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unterhalb der dortigen Bekanntmachung zum Download bereitgestellt.
- Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax an die unter Punkt I.1) genannte Kontaktperson zu richten.
- Es gilt deutsches Recht.
- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
- Gerichtsstand ist Köln.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
20.10.2017
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