Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=175771
an folgende Anschrift:
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Andere Tätigkeit:
Naturschutz
Abschnitt II: Gegenstand
Verarbeitung der Daten des HNV-Farmland-Monitorings und Hochrechnung des HNV-Farmland-Indikators
Z 1.2 - 53202/NATIS/2017/12
Datenerhebung und -zusammentragung (72314000)
Lieferauftrag
Die Aufgabe beinhaltet die Koordination der bundesweiten Stichprobenkartierungen der Länder zur Hochrechnung des HNV-Farmland-Indikators, Bereitstellung der Kartierunterlagen, Entgegennahme und Prüfung der Kartierergebnisse, Durchführung des Qualitätsmanagements, Datenhaltung und Weiterverarbeitung zur Hochrechnung des Indikatorwerts und die Berechnung der Stichprobenfehler und Trends.
Datenanalyse (72316000)
Datenverarbeitung (72310000)
Datenspeicherung (72317000)
Datenbereitstellung (72319000)
Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung (72330000)
Datenverarbeitungsdienste (72500000)
Kartierung ländlicher Gebiete (71222200)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Der HNV-Farmland-Indikator ist ein für Bund und Länder berichtspflichtiger Kontextindikator gemäß ELER. In Deutschland wird er aus den Ergebnissen regelmäßiger Kartierungen auf Stichprobenflächen, welche die Bundesländer nach einer einheitlichen Methodik durchführen, hochgerechnet. Das Bundesamt für Naturschutz ist für die Koordination der Kartierungen, die Datenzusammenführung, Datenhaltung, Qualitätskontrolle und die Hochrechnung der Daten für Bund und Länder zuständig. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Bereitstellung der Kartierunterlagen für die jeweiligen Kartierungsdurchgänge, die Entgegennahme und Prüfung der Kartierleistungen, die Zusammenführung der Geodaten und Hochrechnung des Indikatorwerts für Bund und Länder, die Berechnung der Stichprobenfehler und der Signifikanz von Veränderungen und die Aufbereitung und Präsentation der Ergebnisse für verschiedene Zwecke. Außerdem sind Schulungen der KartiererInnen durchzuführen und die Methodik weiterzuentwickeln. Die Kartier- und Hochrechnungsdaten und sind in (Geo-)Datenbanken vorzuhalten.
01.03.2018
28.02.2022
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Soweit Erklärungen abgegeben werden, behält sich die Auftraggeberin vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern.
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von der Bewerberin / dem Bewerber ggf. unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmen vorzulegen. Ausländischen Bewerberinnen/Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet: die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass die Bewerberin / der Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmen verweisen, hat die Bewerberin / der Bewerber nachweisen, dass sie/er auf die Mittel des Nachunternehmens im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmens erfolgen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmen – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
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III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
(a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern die Bewerberin / der Bewerber bzw. das Nachunternehmen in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.3.4) nicht älter als 3 Monate sein. (Dieser Nachweis ist bei öffentlich-rechtlichen Organisationen in staatlicher Trägerschaft nicht erforderlich);
(b) Erklärung, ob und auf welche Art die Bewerberin / der Bewerber bzw. das Nachunternehmen wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und übergesellschaftliche/wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten;
(c) Eigenerklärung, dass bei der Bewerberin / beim Bewerber bzw. beim Nachunternehmen keine Ausschlussgründe gem.§ 123 und 124 GWB vorliegen sowie dass alle Beschäftigungsverhältnisse den aktuellen tarifvertraglichen Bindungen unterliegen;
(d) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet werden soll:
Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
12.12.2017
14:00
- Deutsch (DE)
16.02.2018
12.12.2017
14:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
in ca. 4 Jahren
Bitte beachten Sie, dass nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung über die Internetseite www.evergabe-online.de mit Hilfe des Angebotsassistenten (ANA) beantragen bzw. per E-Mail an Vergaben@BfN.de unter Verwendung des Betreffs "Z 1.2 - 53202/NATIS/2017/12 HNV-Farmland" Ihr Interesse an der Ausschreibung kundtun, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten zu Bieterfragen erhalten.
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Fragen zur Ausschreibung sind nur bis zum 28.11.2017 / 14:00 Uhr (MEZ) mit Hilfe des Angebotsassistenten (ANA) über die Internetseite www.evergabe-online.de bzw. per E-Mail an Vergaben@BfN.de unter Verwendung des Betreffs "Z 1.2 - 53202/NATIS/2017/12 HNV-Farmland" ausschließlich in deutscher Sprache zugelassen. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nichtbearbeitet. Mündliche/Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Gestellte Fragen und Antworten werden seitens des Bundesamtes für Naturschutz spätestens am 04.12.2017 über die Intenetseite www.evergabe-online.de bzw. an die E-Mail-Adressen, die zur Mitteilung des Interesses an der Ausschreibung benutzt wurden, bekanntgegeben. Sollten Sie am 04.12.2017 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden.
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Der vollständig ausgefüllte und mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehene bzw. rechtsverbindlich unterzeichnete Angebotsvordruck, die vollständig ausgefüllte(n) und mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehene(n) bzw. rechtsverbindlich unterzeichnete(n) Eigenerklärung(en) sowie die darüber hinaus in diese Bekanntmachung und in den Vergabe- und Vertragsunterlagen angeforderten Nachweise/Unterlagen sind in unter Verwendung des Angebotsassistenten (ANA) über die Internetseite www.evergabe-online.de bzw. schriftlich und auf dem Postweg oder persönlich in doppelter
Ausführung in einem verschlossenen doppelte Briefumschlag bei der unter I.1.) genannten Adresse einzureichen.
Weiterhin ist der innere Umschlag wie folgt zu kennzeichnen:
Bitte nicht öffnen!
Ausschreibung: HNV-Farmland
Geschäftszeichen: Z 1.2 - 53202/NATIS/2017/12
Angebotsfrist: 12.12.2017 / 14:00 Uhr
Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs von schriftlichen Angeboten ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz (Dienststelle Bonn) maßgeblich.
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 134 und 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3Nr. 4 GWB).
23.10.2017