Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Sektorenauftraggeber
Andere Tätigkeit:
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebshof Freiimfelder Straße, Gleisverschwenkung Südhof, 2. Bauabschnitt, Lieferung Gleisbaumaterial
A 2017/17
Schienen und Zubehör (34941000)
Lieferauftrag
Betriebshof Freiimfelder Straße, Gleisverschwenkung Südhof, 2. Bauabschnitt, Lieferung Gleisbaumaterial einschließlich Weichen
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Halle (Saale)
- Rillenschienen 60R2 (R200) gerade 245 m
- Rillenschienen 60R2 (R200) gebogen 170 m
- Rillenschienen 59R2 (R200) gebogen 170 m
- Spurstangen Spur 1000 mm, gerade 185 St
- Spurstangen Spur 1000 mm, gekröpft, vollisoliert 3 St
- Spurstangen Spur 1000 mm, gekröpft 18 St
- Gleisentwässerungskasten Spur 1000 mm, Typ K40-1077 o. glw. 6 St
- Rillenschienenschrägstoß, Längenänderung +/- 10 mm 4 St
- Einfache Weiche EW 60R2 25-1:2,661-r-Fz (Sp) 3 St
- Einfache Weiche EW 60R2 50-1:8,872 / 25-1:3,664-r-Fz (Sp) 4 St
Preis
Laufzeit in Monaten:
12
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Der Bieter hat seine Eignung anhand der unter Ziffer III. aufgeführten Nachweise zu führen. Ist der Bieter Lieferant aber nicht Hersteller, so hat er die betreffenden Nachweise
insbesondere nach den Ziffern III. 1.1b), III. 1.2 b) und III. 1.3 in Bezug auf den Hersteller vorzulegen.
b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt nachzuweisen:
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund
- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 1)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung
- Eintragung in das Berufsregister
- Auflistung Unternehmens- und Produktionsstandorte in Europa (einschl. verbundene Unternehmen) in der Struktur: Land, Region, Stadt
- in diesem Zusammenhang: Erklärung, wo die Produktion erfolgt, wobei die Nachweise nach Ziffer III. auf diesen Standort bezogen sein müssen.
Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden
Zugangsnummern mitzuteilen.
c) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung des Formblattes 235 VHB Bund die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
d) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Formblatt 236 VHB Bund mit dem Angebot vorgelegt werden.
e) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Formblatt
236 VHB Bund in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen. Dies betrifft ebenfalls das Formblatt 233 VHB Bund.
f) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung
- bei nicht präqualifizierten Bietern, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen und
- soweit zutreffend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
g) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
h) Kopien sind zunächst ausreichend, der Auftraggeber behält sich vor, Originale nachzufordern
a) Vorlage entsprechender Bankauskunft (nicht älter als zwei Monate),
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124 VHB Bund
Der Bieter hat seine Eignung unter Vorlage folgender Nachweise darzulegen :
a) durch eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber:
b) durch Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
c) Bescheinigung des zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitutes oder -dienststelle, mit der bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau gekennzeichneten Leistungen bestimmten Spezifikationen oder Normen entsprechen (insbesondere siehe nachfolgend Punkt d)
d) der Bieter hat zum Nachweis dafür, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
Er muss gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 3834) zertifiziert sein. Der Auftraggeber erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an.
e) Nachweis/Beschreibung der technischen Infrastruktur des Unternehmens (z.B. Montage, Komponentenfertigung, Gleisanlagen, Vermessungsplätze, Schweißroboter, Handschweißgeräte, Dreh- und Fräsmaschinen, Bohrmaschienen, Krane, Hubanlagen usw.)
f) Vorlage der ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten
- Anlage 3: Eigenerklärung zum Personal in der Fertigung
- Anlage 4: Eigenerklärung zum Personal in der Konstruktion
- Anlage 5: Übersicht Schweißingenieur
- Anlage 6: Übersicht Schweißfachmann
Der AG behält sich vor, die Angaben stichprobenartig zu überprüfen.
Alternativ können daneben Qualifikationsnachweise entsprechend der Bekanntmachung eingereicht werden.
Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421, 422 VHB Bund, soweit zutreffend: Abzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft gemäß
Formblatt 423 VHB Bund
b) maßgebliche Vorschriften:
SektVO, VOL/B
c) Forderung bei Rechtsform bei Bietergemeinschaft:
— gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
— zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im
Original unter Verwendung des Formbl. 234 VHB Bund eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (Formbl.234 VHB Bund)
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
23.11.2017
11:00
- Deutsch (DE)
19.01.2018
23.11.2017
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
a) Vergabeunterlagen sind kostenlos unter www.evergabe-online.de abrufbar, die Formblätter VHB sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Sollte ein Teilnehmer
noch nicht bei www.evergabe-online.de registriert sein und dementsprechend die Teilnahme nicht beantragen können (wie nachfolgend und b) beschrieben), ist es zwingend notwendig einen Teilnahmeantrag an die Fax-Nummer: 0345/5815129 (s.o.) zu richten.
b) Hinweis: Der kostenlose Download der Ausschreibungsunterlagen ist zur ersten Ansicht. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes muss die
Teilnahme beantragt werden. Wird die Teilnahme nicht beantragt, liegen dem Auftraggeber keine Kontaktdaten vermeintlicher Teilnehmer vor. Diese können daher
nicht über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen informiert werden. Nur durch Beantragung der Teilnahme, kann der Auftraggeber gewährleisten, dass der
Teilnehmer über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und Bieterfragen zur Ausschreibung gestellt bzw. beantwortet werden können. Wird
keine Teilnahme beantragt, gehen fehlende Informationen über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen zu Lasten des Bieters. Der Bieter kann aus der folgenden
Formulierung der Erklärung auf Seite 2 des Formblattes 633 unter Ziffer 6: „Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen
Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.“ keine Rechte aufgrund des mangelnden Zugangs herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine
fehlende Beantragung der Teilnahme die Gefahr besteht, dass ein unvollständiges Angebot abgegeben wird, welches nach geltenden vergaberechtlichen Regelungen
gegebenenfalls auszuschließen ist.
c) Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der Vergabenummer A 2017/17 per Fax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1) der
Bekanntmachung genannten Kontaktstellen zu richten.
d) Die Angebote sind ausschließlich in Papierform an die Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft unter Verwendung des den Unterlagen beigefügten Aufklebers
(Anlage 2) zu richten.
e) Bekanntmachung nach Richtlinie 2014/25/EU. Auf das Vergabeverfahren findet die SektVO Anwendung. Der Auftraggeber betrachtet sich als Sektorenauftraggeber.
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
18.10.2017