Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174273
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes
Andere Tätigkeit:
Wirtschaftsförderung
Abschnitt II: Gegenstand
Social Media Marketing 2017
Werbekampagne (Social Media Marketing 2017)
Werbekampagnen (79341400)
Dienstleistungen
Social Media Marketing
Für die Erbringung von Werbeleistungen sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer. Ziel ist die Beauftragung eines Bieters mit einem Angebot für die Mediabuchung in einem reinen BtoB Social Network für die direkte Ansprache der nationalen und internationalen Zielgruppen der GTAI.
Ja
alle Lose
Los 1: BtoB Social Network mit einer Reichweite von mindestens 10 Millionen Nutzern in Deutschland
Werbekampagnen (79341400)
DEUTSCHLAND (DE)
Die Marketingstrategie der GTAI beinhaltet Social Media Marketing, also die direkte Ansprache der Zielgruppen in sozialen Netzwerken, die berufsbezogen genutzt werden. Das für diesen Zweck bereitgestellte Budget für nationale und internationale Marketingaktivtäten soll in relevanten Netzwerken eingesetzt werden.
Für die optimale Reichweite innerhalb der Zielgruppe wird in drei Losen ausgeschrieben.
Preis
Laufzeit in Monaten:
1
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Los 2: BtoB Social Network mit einer Reichweite von mindestens 6 Millionen Nutzern in Deutschland
Werbekampagnen (79341400)
Büroreinigung (90919200)
DEUTSCHLAND (DE)
Die Marketingstrategie der GTAI beinhaltet Social Media Marketing, also die direkte Ansprache der Zielgruppen in sozialen Netzwerken, die berufsbezogen genutzt werden. Das für diesen Zweck bereitgestellte Budget für nationale und internationale Marketingaktivtäten soll in relevanten Netzwerken eingesetzt werden.
Für die optimale Reichweite innerhalb der Zielgruppe wird in drei Losen ausgeschrieben.
Preis
Laufzeit in Monaten:
1
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Los 2: BtoB Social Network mit einer Reichweite von mindestens 500 Millionen Nutzern weltweit
Werbekampagnen (79341400)
DEUTSCHLAND (DE)
Die Marketingstrategie der GTAI beinhaltet Social Media Marketing, also die direkte Ansprache der Zielgruppen in sozialen Netzwerken, die berufsbezogen genutzt werden. Das für diesen Zweck bereitgestellte Budget für nationale und internationale Marketingaktivtäten soll in relevanten Netzwerken eingesetzt werden.
Für die optimale Reichweite innerhalb der Zielgruppe wird in drei Losen ausgeschrieben.
Preis
Laufzeit in Monaten:
1
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen im Vergabeverfahren folgende Nachweise erbringen, damit die Eignung festgestellt werden kann.
Allgemeines:
• Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind die Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft entsprechend der betreffenden
Leistungsbestandteile vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
• Die verlangten Eigenerklärungen sind ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen, soweit nichts anderes angegeben.
• Die geforderten Eigenerklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Vergabeverfahren wird nicht akzeptiert.
• Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Alle Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1.) Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung PR Nr. 30/53
2.) Eigenerklärung, dass ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers/jedes Bieters einer Bietergemeinschaft nicht eröffnet ist und Gründe für eine Eröffnung auch nicht vorliegen.
3.) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
Eine Weigerung der Nennung mit Bezug auf den „Sabanes Oxlay Act“ ist aufgrund der nicht öffentlichen Nutzung dieser Informationen nicht statthaft und führt zum Ausschluss.
1. Unternehmensdarstellung und Berufs‐ oder Handelsregisterauszug
2. Nachweis von jeweils drei aussagekräftigen Referenzbeispielen (Cases) zu in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die nach der Art und Umfang mit der ausgeschrieben Leistung übereinstimmt.
3. Eigenerklärung über die Anzahl der Nutzer
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
10.11.2017
12:00
- Deutsch (DE)
31.12.2017
10.11.2017
13:00
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Teilnehmer an einem Vergabeverfahren haben bei europaweiten Vergabeverfahren einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Daher können sie, solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht erteilt ist, bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung der betreffenden Vergabeverfahrensstellen.
Vor Zuschlagserteilung hat der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Pflicht, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und über den frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren (sog. Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 S. 1GWB).
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, wobei sich diese Frist auf zehn Kalendertage verkürzt, wenn die Information per Telefax oder auf elektronischem Wegeversendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (sog. Wartepflicht nach § 134 Abs.1 S. 1 bis 5 GWB). Die Informations- und Wartepflicht entfällt lediglich in solchen Fällen, in denen ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (§ 134 Abs. 3 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der Auftragserteilung hat, eine Verletzung seiner Rechte im Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht und darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs.2 GWB). Die Verletzung von Vergabevorschriften kann auch darin bestehen, dass die Ausschreibung einerVergabe rechtswidrig unterblieben ist. Antragsbefugt kann auch sein, wer sich durch den geltend gemachten Vergabeverstoß an einer Angebotsabgabe gehindert sah.
Zudem ist die Beachtung der Rügeobliegenheit zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs. 3 GWB). Dieser ist unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften schon im Vergabeverfahren positiv erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Tagen, gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist der geltend gemachte Fehler bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, so muss dieser spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Allerdings ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB übergreifend, so dass ein Bieterbei positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß immer innerhalb einer Frist von 10 Tagen rügen muss. Nur in Ausnahmefällen ist keine Rüge erforderlich, z.B. bei der sog. De-facto-Vergabe (§ 160 S. 2GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.4GWB).
Die Rüge ist formlos möglich, sollte aus Beweisgründen aber schriftlich erfolgen. Nach erfolgter Rüge kann der Bieter den Nachprüfungsantrag ohne weitere Wartefrist schriftlich bei der Vergabekammer stellen. Hierfür ist kein Anwalt erforderlich. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland muss einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Nachprüfungsverfahren sind gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 2500 €. Bei Antragstellung ist ein Vorschuss in dieser Höhe zu zahlen, der zurückerstattet wird, sofern und soweit die Anrufung der Vergabekammer erfolgreich ist.
11.10.2017
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.