Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Sektorenauftraggeber
Andere Tätigkeit:
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus-oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 14.1 - Merseburger Straße Nord - Fahrleitungsanlagen
A2017/11
Fahrleitungsbauarbeiten (45234160)
Bauauftrag
Los 69.06.01-Fahrleitungsanlagen
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Halle (Saale)
Die vorhandene Einfachfahrleitung wird im Baubereich vollständig einschließlich Gründungen demontiert.
Der Neubau erfolgt in mehreren Bauabschnitten, wobei die vorhandene Einfachfahrleitung in den verschiedenen Bauzuständen weiter genutzt und entsprechend angepasst wird. Auf Grund des eingleisigen Straßenbahnbetriebes während der Bauzustände werden die Fahrdrähte der beiden Gleise entsprechend jeweils als Doppelfahrdraht auf dem befahrenen Gleis genutzt. Die neue Fahrleitungsanlage wird als nachgespannte Kettenwerksfahrleitung mit RU00/95 mm2 Cu errichtet. Die Nachspannung wird mit Radnachspannungen realisiert. Es werden 3 Wechselfelder aufgebaut. Die Fahrleitungslänge beträgt ca. 1100 m zweigleisig. Die Aufhängung der Kettenwerksfahrleitungen erfolgt an Querverspannungen. Die Abspannung der Quertragwerke erfolgt sowohl an Wandbefestigungen als auch an Masten. Als Masten werden konische Achtkant-Stahlmaste für Quertrageinrichtungen und HE-Profilemasten für die Nachspannungen eingesetzt. Die Fahrleitungsmaste werden teilweise als Kombimaste mit Beleuchtung aufgebaut. Die im Baubereich vorhandene Einspeisung und die 2 Trennungen werden neu aufgebaut und mit fernsteuerbaren elektromechanischen Antrieben versehen.
An den Anschlussbereichen zu den vorhandenen Fahrleitungsanlagen ist die Fahrleitung anzupassen. Im südlichen Baubereichsende wird in Abstimmung mit der Planung des weiteren Ausbaues der Merseburger Straße ein neues Wechselfeld errichtet, was zur weiteren Nutzung für eine Kettenwerksfahrleitung dimensioniert wurde.
Preis
07.03.2018
25.10.2019
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Der Bieter hat seine Eignung anhand der unter Ziffer III. 1.1), III. 1.2) und III. 1.3) aufgeführten Nachweise zu führen. Die angeführten Formblätter VHB sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt
nachzuweisen:
- Eigenerklärung gemäß Formblatt (FB) 124 VHB Bund
- Erklärung nach FB 231 VHB
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung
- Eintragung in das Berufsregister
Hinweis: Eignungsnachweise können mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen; der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen
c) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung des FB 235 VHB Bund die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
d) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können
die Nachweise nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach FB 236 VHB Bund mit
dem Angebot vorgelegt werden.
e) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber notwendige Nachweise nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und Ziffer III.1.3) einschließlich der
Verpflichtungserklärung nach FB 236 VHB Bund in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen. Dies betrifft ebenfalls die FB 232 und 233 VHB Bund.
f) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen
- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern
- bei nicht präqualifizierten Bietern, die im FB 124 angegebenen Bescheinigungen und
- soweit zutreffend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
- Nachweise nach Ziffer III.1.1) e) der Bekanntmachung
g) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
Der Bieter hat seine Eignung unter Vorlage folgender Nachweise darzulegen:
a) Vorlage entsprechender Bankauskunft (nicht älter als zwei Monate),
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung FB 124 VHB Bund
c) bei Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens sind die Erklärungen nach den FB 235 und 236 i.V.m. den Teilnahmebedingungen (FB 212EU) zu beachten und einzureichen.
a) Angabe zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (formfreie
Angabe oder soweit angegeben: Angaben im Präqualifikationsverzeichnis)
b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (formfreie Angabe oder soweit angegeben: Angaben im Präqualifikationsverzeichnis)
Vertragserfüllungs-u.Gewährleistungsbürgschaft gem. FB 421, 422 VHB Bund soweit zutreffend: Abzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft gem. FB 423 VHB Bund
- Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Verdingungsunterlagen, SektVO, VOB/B
- gef. Rechtsform einer Bietergemeinschaft (Bige):
* gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
* zum Nachweis des Vorliegens einer Bige muss eine ausdrückliche schriftl. Erkl.der Bige unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung des FB 234 VHB
Bund eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bige benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bige, welches die Bige im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Die Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (FB 234 VHB Bund)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
2017/S 021-036462
08.11.2017
11:00
- Deutsch (DE)
03.01.2018
08.11.2017
11:00
Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft, Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle (Saale), Raum 116
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a) Vergabeunterlagen sind kostenlos unter www.evergabe-online.de abrufbar, die Formblätter VHB sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Sollte ein Teilnehmer noch nicht bei www.evergabe-online.de registriert sein und dementsprechend die Teilnahme nicht beantragen können, ist es zwingend notwendig einen Teilnahmeantrag an die Fax-Nummer: 0345/5815129 (s.o.) zu richten.
b) Hinweis: Der kostenlose Download der Ausschreibungsunterlagen ist zur ersten Ansicht. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes muss die Teilnahme beantragt werden. Wird die Teilnahme nicht beantragt, liegen dem Auftraggeber keine Kontaktdaten vermeintlicher Teilnehmer vor. Diese können daher nicht über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen informiert werden.
Nur durch Beantragung der Teilnahme, kann der Auftraggeber gewährleisten, dass der Teilnehmer über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und Bieterfragen zur Ausschreibung gestellt bzw. beantwortet werden können.
Wird keine Teilnahme beantragt, gehen fehlende Informationen über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen zu Lasten des Bieters. Der Bieter kann aus der folgenden Formulierung der Erklärung auf Seite 2 des Formblattes 213 unter Ziffer 6: „Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.“ keine Rechte aufgrund des mangelnden Zugangs herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine fehlende Beantragung der Teilnahme die Gefahr
besteht, dass ein unvollständiges Angebot abgegeben wird, welches nach geltenden vergaberechtlichen Regelungen gegebenenfalls auszuschließen ist.
c) Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der Vergabenummer A 2017/11 per Fax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung genannten Kontaktstellen zu richten.
d) Die Angebote sind ausschließlich in Papierform an die Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft unter Verwendung des den Unterlagen beigefügten Aufklebers zu richten.
e) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben.
Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw.Schadensersatzansprüche zu.
f) Bekanntmachung nach Richtlinie 2014/25/EU. Auf das Vergabeverfahren findet die SektVO Anwendung. Der Auftraggeber betrachtet sich als Sektorenauftraggeber
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
28.09.2017