Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Aufsichtspersonal, Besucherempfang, Hausmeistertätigkeiten
ZT6-1133-2017-301-16-ZT5
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Aufsicht, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten in der Liegenschaft Deutscher Dom der obersten Bundesbehörde Deutscher Bundestag
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Berlin (DE300)
Deutscher Dom
als Liegenschaft der obersten Bundesbehörde Deutscher Bundestag
Gendarmenmarkt 1
10117 Berlin
Gegenstand des Vertrages ist die Gewährleistung der Sicherheit im Deutschen Dom in Berlin und die Aufsicht über die historische Ausstellung "Wege und Irrwege, Umwege - die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland". Des Weiteren ist die Betreuung des Besucherempfangs sowie die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten Vertragsbestandteil.
Preis
01.01.2018
31.12.2019
ja
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit seitens der Auftraggeberin um jeweils 1 weiteres Jahr, längstens bis zum 31.12.2021.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
30.10.2017
12:00
- Deutsch (DE)
15.12.2017
01.11.2017
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
- Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei über die Vergabeplattform des Bundes heruntergeladen werden. Die Einzelheiten zu der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
28.09.2017
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