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Ausschreibungsdetails

Projekt BfEE 15_2017 Prüfung von Softwareprodukten und Weiterentwicklung des iSFP

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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01.10.2017

30.10.2017 10:00

30.10.2017 10:00

Referat 114 _ Projekt BfEE 15_2017

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

01.10.2017 08:30

2017/S 190-389252

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift:Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl:65760
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 114
Telefon:+49 6196-9082322
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Projekt BfEE 15_2017 Prüfung von Softwareprodukten und Weiterentwicklung des iSFP

Referat 114 _ Projekt BfEE 15_2017

II.1.2)
CPV-Code

Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)

Für wissenschaftliche Zwecke (FG11)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Konzept des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird nun in die Beratungspraxis integriert um die Energieberatung für den Energieberater und den Bauherren attraktiver zu gestalten. Die Akzeptanz des Sanierungsfahrplans auf beiden Seiten hängt dabei maßgeblich von einem einfach umzusetzenden Verfahren ab. Dabei spielen die Softwarehäuser, die das Konzept des individuellen Sanierungsfahrplans in ihre Beratungssoftware implementieren, eine wichtige Rolle. Insbesondere müssen diese bei der Implementierung des Konzepts und der Einarbeitung der Weiterentwicklung durch den AN unterstützt werden. Ziel dieses Vertrages ist es, die Pilotphase, die fortlaufende Anwendung und die Weiterentwicklung des individuellen Sanierungsfahrplans zu begleiten.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A)

Eschborn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Arbeitspaket 1: Prüfung von Softwareprodukten Die Methodik des iSFP wurde mittels einer programmierten Druckapplikation in ein standardisiertes Format gebracht, welches an Hersteller von Energieberatungssoftware zur Implementierung in ihre jeweiligen Softwareprodukte übergeben wurde. Bevor die Softwareprodukte mit dem integrierten Drucktool auf dem Markt gehen können, wurden im Rahmen des Projekts BfEE 01/17 „Entwicklung gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude – Begleitung der Softwarehersteller“, die Softwareprodukte auf Funktionalität überprüft. Geprüft wurden drei Softwareprodukte. Gegenstand dieses Auftrages soll nunmehr die Prüfung weiterer Softwareprodukte sein.
Arbeitspaket 2: Betreuung der Softwarehersteller Die Prüfung der Softwareprodukte erfordert neben der Freigabe der implementierten Druckapplikation auch eine kontinuierliche Betreuung und Unterstützung der Softwarehersteller auf einer einzurichtenden Softwareplattform. Auf dieser Plattform findet ein Austausch zwischen AN und den Softwareherstellern statt. Die Betreuung richtet sich zum einen an die Softwarehersteller, deren Produkte zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits freigegeben sind, zum anderen an die Softwarehersteller deren Produkte noch nicht geprüft worden sind bzw. sich in der Prüfung befinden. Vor allem in der Vorbereitung der Prüfung ist seitens des AN sicherzustellen, dass die Softwarehersteller über alle notwendigen Informationen verfügen, um eine erfolgreiche Implementierung der Druckapplikation zu gewährleisten. Dies gilt vor allem für iSFP spezifische Parameter, deren Ausgabe u.U. Auswirkungen auf die bisherige Programmstruktur haben. Den meisten Softwarehäusern ist die iSFP Methodik bereits bekannt, die programmtechnischen Anforderungen werden allgemein als moderat angesehen. Zusätzlich hat bereits eine Übergabe der Schnittstelle stattgefunden, sodass die Softwarehersteller grundsätzlich mit der Implementierung und Programmierung jederzeit beginnen können.
Arbeitspaket 3: Anpassungen am Konzept des iSFP Das Konzept des iSFP wird aktuell in die Beraterpraxis integriert und seit dem 1. Juli werden bei der Vor- Ort-Beratung des BAFA Beratungsberichte, die mittels des iSFP erstellt wurden, anerkannt. Begleitet wird dieser Einführungsprozess von einem Pilotprojekt. Es wird erwartet, dass sowohl nach und während der Einführungsphase als auch nach Erhalt der Ergebnisse des Pilotprojekts eine Änderung bzw. Anpassung des Konzepts und/oder der Methodik des iSFP festgestellt wird. Weiterhin können auch ordnungsrechtliche Entwicklungen Anpassungen in der Methodik des iSFP mit sich bringen. Diese Anpassungen an der Methodik können auch eine Anpassung an der Grafik mit sich bringen. Der Anpassungsbedarf kann wiederum von verschiedenen Akteuren adressiert werden. Seitens der Softwarehersteller könnten Änderungswünsche geäußert werden und auch die Energieberater, die mit dem Instrument arbeiten, werden Erfahrungen in der Praxis sammeln. Grundsätzlich sind alle im Projekt bekannten Softwarehersteller bei Einführung einer Version iSFP 2.0 einzubinden und zu betreuen, sodass eine erfolgreiche Implementierung der neuen Version sichergestellt wird. Die Version 2.0 geht über ein Update der Druckapplikation hinaus. Es soll einen iSFP 2.0 geben, der Verbesserungen und Änderungen bündelt und als optimierte Version auf den Markt kommt.
Für das Projekt ist eine voraussichtliche Laufzeit von 24 Monaten ab dem Tag der Zuschlagserteilung vorgesehen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
24

Es besteht die Option auf Verlängerung um 12 Monate.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
• Ausreichende Erfahrungen im Bereich Gebäudeenergieberatung
(Hierfür bedarf es zweier bei der BAFA Vor-Ort-Beratung anerkannter Energieberater mit mind. 2-jähriger Erfahrung)
• Ausreichende Erfahrungen in der Durchführung von Projekten im Bereich Gebäudeeffizienz
(Hierfür bedarf es der Durchführung von mind. zwei Projekten zu diesem Thema)
• Ausreichende Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern
(Hierfür bedarf es der Durchführung von mind. drei Projekten bei denen die Zusammenarbeit mit Stakeholdern einen Schwerpunkt gebildet hat)
• Breite Erfahrung in der grafischen Umsetzung von Broschüren und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit z. B. Handbüchern
(Hierfür bedarf es des Nachweises der Durchführung von mind. drei Projekten)
• Erfahrung in der Programmierung von Anwendungen im Gebäudebereich
(Hierfür bedarf es der Durchführung von min. einem IT-Projekt)
Als Beleg der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
• geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
Hinweis: Es werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

30.10.2017

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

30.10.2017

10:30

Eschborn

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

29.09.2017



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