Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Fotografendienstleistungen
B 13.12 - 9930/17/VV : 1
Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen (79960000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Fotografendienstleistungen für die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung
Fotografien (22315000)
Werbefotografie (79961100)
DEUTSCHLAND (DE)
deutschlandweit
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Dienstleistungen rund um die Herstellung von Bildern durch professionelle Fotografen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst keine Stockbilder/Bildredaktion, Grafiken oder Illustrationen, sondern ausschließlich die sogenannte Auftragsfotografie.
Die zu erstellenden Bilder müssen die folgenden Kategorien abdecken:
• Portraitfotografie
• Veranstaltungsdokumentation
• Produktfotografie
• Transportation-Fotografie
• Peoplefotografie, inszeniert
• Werbefotografie
Qualitätskriterium
Name: Voraussichtliche Qualität der Leistung (s. Besondere Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 50,00
Preis
Gewichtung: 50,00
01.01.2018
31.12.2019
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
ja
Laufzeit der Rahmenvereinbarung vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten (AnA-Web) - anmelden:
http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/ArbeitenMitDerE-Vergabe/node_NutzungAnA.html
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Daher wird vor der Auftragsvergabe von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt.
Aus diesem Grund steht der Vordruck "Eigenerklärung zu Unternehmensdaten" mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit: Bitte tragen Sie die für Sie zutreffenden Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein und legen Sie die Eigenerklärung Ihrem Angebot bei.
Es ist eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen abzugeben. Diese Eigenerklärung steht ebenfalls mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Sie ist handschriftlich unterzeichnet und gescannt mit Ihrem Angebot einzureichen.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) sowie von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Vordruck) handschriftlich unterzeichnet und gescannt mit dem Angebot einzureichen.
Bei geplanter Übertragung aller oder wesentlicher Teile der ausgeschriebenen Leistungen auf Subunternehmen ist für jedes Subunternehmen mit dem Angebot einzureichen:
- eine Erklärung über Art und Umfang der auf das jeweilige Subunternehmen zu übertragenden Leistungsteile
- ein von Ihrem jeweiligen Subunternehmer unterschriebener Nachweis, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel dieses Subunternehmens zur Verfügung stehen werden
- eine vom Subunternehmer handschriftlich unterzeichnete und gescannte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Vordruck).
Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
10.11.2017
11:30
- Deutsch (DE)
19.01.2018
13.11.2017
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten (AnA-Web) - anmelden:
http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/ArbeitenMitDerE-Vergabe/node_NutzungAnA.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
22.09.2017
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