Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Studie Arbeitsmarkt Landwirtschaft in Deutschland
123-02.05-20.0160-17-I-F
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken (79300000)
Dienstleistungen
Studie Arbeitsmarkt Landwirtschaft in Deutschland - aktuelle und zukünftige Herausforderungen an die Berufsbildung
Sozialforschung (79315000)
Berlin (DE300)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer quantitativen und qualitativen Ist-Analyse des Arbeitskräftemarktes im Bereich der deutschen Landwirtschaft, einschließlich einer Prognose des künftigen quantitativen Bedarfes an Fach- und Führungskräften in der deutschen Landwirtschaft, der Erfassung und inhaltlichen Aufbereitung der Erwartungen der Unternehmen an die fachliche Qualifikation von Fach- und Führungskräften und der Ableitung von Empfehlungen für die zukünftige inhaltliche Ausrichtung der agrarischen Berufsbildung einschließlich des Studiums. Dabei sind auch die Anforderungen in den verschiedenen Hierarchieebenen (Führungskräfte, einschließlich Betriebsinhaber, Fachkräfte, Angelernte, einschließlich Saisonarbeiter) an den Fallbeispielen der Berufe explizit darzustellen. Weiterhin ist die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Berufsbilder Landwirt/-in, Tierwirt/-in und Fachkraft Agrarservice Bestandteil der zu erbringenden Leistung.
Laufzeit in Monaten:
30
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL
beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO)
anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung
in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen
Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe
vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichenVerfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 21 AEntG vorzulegen.
• Eigenerklärung zu verleichbaren Projekten (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt und/oder eine in diesem Themenbereich angesiedelte Arbeit oder Publikation durchgeführt oder angefertigt hat.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
27.10.2017
10:00
- Deutsch (DE)
15.01.2018
26.10.2017
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende
Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
D) Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
E) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
F) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt sowie unterschrieben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) einzureichen.
G) Angebotskonzept
Mit Angebotsabgabe ist ein Konzept vorzulegen, in dem die Herangehensweise an die zu erbringende Leistung sowie deren Umsetzung detailliert beschrieben werden. Das Angebotskonzept muss mindestens Aufschluss über die vorgesehene, zielführende Durchführung des Auftrages, die Informationsbeschaffung sowie die Erreichung der Auftragsziele geben. Weitergehende Informationen im Hinblick auf die Anforderungen an das Angebotskonzept sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
H) Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19
MiLoG, § 21 AEntG und zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
(siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die Erklärung ist einzuscannen und über "Meine e- Vergabe" dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung
einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
I) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen
Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
Die Erklärung ist einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
J) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
K) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
26.09.2017
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