Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Tag der Deutschen Einheit 2018-2021
ZT6-1133-2017-152-15-IO1
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
Dienstleistungen
Vertragsgegenstand ist die Präsentation des Deutschen Bundestages im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2018 (Berlin) und 2019 (Kiel). Optional besteht die Möglichkeit für die Auftraggeberin, den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern, für die Präsentationen des Deutschen Bundestages anlässlich des Tages der Deutschen Einheit 2020 (Potsdam) und 2021 (Magdeburg). Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die Errichtung, der Betrieb und der Abbau von Zelten, deren Innenausstattung und entsprechender Infrastruktur. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
DEUTSCHLAND (DE)
DEUTSCHLAND (DE)
Deutscher Bundestag
Referat IO 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vertragsgegenstand ist die Präsentation des Deutschen Bundestages im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2018 (Berlin) und 2019 (Kiel). Optional besteht die Möglichkeit für die Auftraggeberin, den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern, für die Präsentationen des Deutschen Bundestages anlässlich des Tages der Deutschen Einheit 2020 (Potsdam) und 2021 (Magdeburg). Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die Errichtung, der Betrieb und der Abbau von Zelten, deren Innenausstattung und entsprechender Infrastruktur. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Preis
01.03.2018
31.10.2019
ja
Es besteht die Möglichkeit für die Auftraggeberin, den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern, für die Präsentationen des Deutschen Bundestages anlässlich des Tages der Deutschen Einheit 2020 (Potsdam) und 2021 (Magdeburg).
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ziffer 11 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
siehe Ziffer 11 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
siehe Ziffer 11 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
siehe Ziffer 11 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
siehe Ziffer 11 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
26.10.2017
12:00
- Deutsch (DE)
28.02.2018
26.10.2017
15:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Die Präsentation des Deutschen Bundestages während der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit findet am 2. und 3. Oktober 2017 in Mainz statt.
Für eine geführte Ortsbesichtigung, die auch die nichtöffentlichen Bereiche der Präsentation des Deutschen Bundestages umfasst, ist eine frühzeitige Terminvereinbarung nötig. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Referat IO 1 in Verbindung Telefon: 32166 oder 35388.
Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht anerkannt.
Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
25.09.2017