Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiles Infrarot-Fernerkundungssystem zur Identifikation von luftgetragenen Schadstoffen
B 19.11 - 7006/16/VV : 6
Gasanalysegeräte (38432100)
Lieferauftrag
Mobiles Infrarot-Fernerkundungssystem zur Identifikation von luftgetragenen Schadstoffen
Gasanalysegeräte (38432100)
Not specified / Other (00)
Kiew
Mobiles Infrarot-Fernerkundungssystem zur Identifikation von luftgetragenen Schadstoffen (Fernerkundungsgerät), geeignet für die dauerhafte Nutzung innerhalb der Ukraine, Lieferung in die Ukraine nach Kiew gemäß Vergabeunterlagen
Festbestellmenge:
Ein mobiles Infrarot-Fernerkundungssystem zur Identifikation von luftgetragenen Schadstoffen (Fernerkundungsgerät) inkl. Zubehör und Schulung gemäß Vergabeunterlagen
Option:
s. Abschitt II.2.11)
01.02.2018
15.11.2019
ja
Option:
Lieferung eines zweiten mobilen Infrarot-Fernerkundungssystems zur Identifikation von luftgetragenen Schadstoffen (Fernerkundungsgerät) inkl. Zubehör und Schulung gemäß Vergabeunterlagen
Ein Abruf der Option erfolgt durch die Auftraggeberin, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Abrufberechtigt ist ausschließlich das BeschA.
Ein Abruf der Option erfolgt je nach Bedarf und Haushaltslage und wird gesondert beauftragt.
Eine Verpflichtung seitens der Auftraggeberin, die vereinbarte Optionsmenge ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen, besteht nicht.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" ist mit dem Angebot abzugeben. Für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, fordert die Vergabestelle vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung an. Der Vordruck "Sonstige Angaben zum Unternehmen" ist mit den für die Anforderung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigten Daten entsprechend zu befüllen.
Die Anlage "Angaben zur Unternehmensgröße und -umsatz" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Bieter muss in dem Geschäftsbereich, der im Zuschlagsfall mit der Leistungserbringung betraut sein wird, mindestens 4 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von mindestens 750.000 EUR besitzen.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
03.11.2017
11:30
- Deutsch (DE)
31.01.2018
06.11.2017
08:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt!
Auf die Anlage "Allgemeine Bewerbungsbedingungen", Abschnitte
- 1.3 "Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebots" und
- 1.6 "Übersendung von Teilnahmeanträgen und Angeboten"
wird hingewiesen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
29.09.2017
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