Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
BAföG-Ausgabenprognosen
415-42591-2/1(2017)
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken (79300000)
Dienstleistungen
Für die Haushaltsplanung und -ausführung benötigt das BMBF regelmäßig BAföG-Ausgabenprognosen und Prognosen zu Gefördertenzahlen.
Zusätzlich zu den Ausgabenprognosen und deren Aktualisierung sind fallweise Anfragen zu den Schätzungen zu beantworten sowie Modellrechnungen, z.B. im Zusammenhang mit Gesetzesfolgenabschätzungen, durchzuführen. Hinzu kommt die Unterstützung des Ministeriums bei der Erstellung der Berichte nach § 35 BAföG.
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Deutschland
Für die Haushaltsplanung und -ausführung benötigt das BMBF regelmäßig BAföG-Ausgabenprognosen und Prognosen zu Gefördertenzahlen. Diese werden mehrmals im Jahr zur Prognose der BAföG-Ausgaben im Finanzplanungszeitraum gemäß § 50 HGrG benötigt. Benötigt werden sowohl Angaben zu dem Bundesanteil an den Zuschüssen als auch der Darlehenssumme, die der Bund aufwenden müsste, wenn auch der Bundesanteil an den Staatsdarlehen direkt vom Bund finanziert würde.
Zusätzlich zu den Ausgabenprognosen und deren Aktualisierung sind fallweise Anfragen, z.B. aus dem Kreis der Abgeordneten, zu den Schätzungen zu beantworten sowie Modellrechnungen, z.B. im Zusammenhang mit Gesetzesfolgenabschätzungen, durchzuführen. Hinzu kommt die Unterstützung des Ministeriums bei der Erstellung der Berichte nach § 35 BAföG.
Laufzeit in Monaten:
48
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen.
- Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, für welche Leistungsbestandteile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die bereits feststehen, sind unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI).
- Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Aus-schlussgründen - Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII).
Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
23.11.2017
11:00
- Deutsch (DE)
30.04.2018
23.11.2017
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes (‚www.evergabe-online.de‘) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite ‚www.evergabe-online.info‘ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de).
Angebote bzw. Teilnahmeanträge nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote, Teilnahmeanträge und Anlagen (z.B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern bzw. Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter bzw. Bewerber gesendet.
Die Bieter bzw. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter bzw. Bewerber, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind.
Weitere Informationen zu Angeboten, Teilnahmeanträgen und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.“
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
17.10.2017