Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der BMBF-Rahmenprogramme Forschung für die Nachhaltigkeit (2005-2009) und Forschung für Nachhaltige Entwicklungen (2010-2014)
721- 63050-2/1 (2016)
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führte mit den beiden Rahmenprogrammen „Forschung für die Nachhaltigkeit“ (2005 - 2009) und „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen“ (2010 - 2014) – im Folgenden als „FONA“ bezeichnet – ein breites Spektrum an Förderthemen zusammen.
Die Aufgaben der ausgeschriebenen Dienstleistung bestehen darin, die Rahmenprogramme FONA anhand der in den beiden Förderperioden von 2005 bis 2014 durchgeführten Fördermaßnahmen zu evaluieren. Der Zweck der Evaluation besteht in der Rechenschaftslegung entsprechend einer Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
DEUTSCHLAND (DE)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führte mit den beiden Rahmenprogrammen „Forschung für die Nachhaltigkeit“ (2005 - 2009) und „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen“ (2010 - 2014) – im Folgenden als „FONA“ bezeichnet – ein breites Spektrum an Förderthemen zusammen. Es sollte ein förderpolitischer Rahmen für die Nachhaltigkeitsforschung in Deutschland geschaffen werden, damit ökologische, ökonomische sowie soziale Belange verstärkt aus einem systemischen Ansatz heraus betrachtet werden. Mit dem Rahmenprogramm sollte auch die Transdisziplinarität gestärkt werden, also Forschung für und mit nicht-wissenschaftlichen Akteuren. Ziel der Förderaktivitäten in diesem Rahmenprogramm war es, neues Wissen und innovative Lösungsansätze für die Entwicklung nachhaltiger Gesellschaften zu generieren.
Die Aufgaben der ausgeschriebenen Dienstleistung bestehen darin, die Rahmenprogramme FONA anhand der in den beiden Förderperioden von 2005 bis 2014 durchgeführten Fördermaßnahmen zu evaluieren. Der Zweck der Evaluation besteht in der Rechenschaftslegung entsprechend einer Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Anhand ausgewählter Fördermaßnahmen sind Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit für die verschiedenen FONA-Themenfelder zu analysieren. Darüber hinaus sollen Erkenntnisse für die programmatische Weiterentwicklung von FONA und damit zur Stärkung der Nachhaltigkeitsforschung in Deutschland gewonnen werden. Hierzu sind sogenannte Strukturmerkmale von FONA, die als übergreifende Ansätze der Nachhaltigkeitsforschung verstanden werden, zu untersuchen. Diese sind:
• Systemischer Ansatz
• Interdisziplinarität
• Transdisziplinarität
• Umsetzung der Forschungsergebnisse und Wissenstransfer
• Internationalisierung
Zu evaluieren ist, inwieweit diese Ansätze – unter Berücksichtigung der jeweiligen fachspezifischen Zielsetzung in den einzelnen FONA-Themenfeldern – implementiert wurden und ob diese mit Blick auf die Ziele der FONA-Förderung einen Mehrwert erbracht haben. Diesbezüglich sind auch die eingesetzten Methoden und Instrumente der Förderung auf ihre Wirksamkeit hin zu analysieren, z.B. KMU-Förderung, Nachwuchsprogramme, Agendaprozesse, Begleitvorhaben.
Auf Grundlage der Untersuchung soll beurteilt werden, ob die Forschungsförderung zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen hat und Potentiale für eine nachhaltigere Praxis aufgezeigt wurden.
Laufzeit in Monaten:
24
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend in Klammern angegebenen Ziffern beziehen sich auf die Formularblätter zur Eignung, die den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
- Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen.
- Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, für welche Leistungsbestandteile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die bereits feststehen, sind unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI).
- Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen - Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII).
Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
06.11.2017
12:00
- Deutsch (DE)
31.01.2018
06.11.2017
13:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, EMail: support@bescha.bund.de ). Angebote nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelleihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
29.09.2017