Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Bildband Innenansichten
ZT6-1133-2017-285-18-IO2
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Dienstleistungen
Konzeption, Layout, Redaktion, Bebilderung, Druck und Lieferung eines Bildbandes "Innenansichten unseres Parlaments" für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Berlin (DE300)
Sitz des Auftragnehmers
Gegenstand des Vertrages sind Konzeption, Layout, Redaktion, Bebilderung, Druck und Lieferung des Bildbandes "Innenansichten unseres Parlaments" für die 19. Wahlperiode (WP) des Deutschen Bundestages. Der Bildband dokumentiert die Arbeit des Deutschen Bundestages (Auftraggeberin - AG), seiner Mitglieder und seiner Gremien sowie besondere Veranstaltungen und Ereignisse der 19. WP (zum Beispiel Konstituierung, Kanzlerwahl, Gedenkstunde zum 27. Januar). Außerdem wird der Bildband bis zu zwei Themenschwerpunkte enthalten. Grundsätzlich soll sich der Bildband der 19. WP am Band der 18. WP orientieren. Die Anforderungen des Einheitlichen Erscheinungsbildes (Corporate Design) des Deutschen Bundestages sind zu berücksichtigen.
Der Bildband hat eine Auflage von 18.000 Exemplaren.
Die erste Teillieferung von 10.000 Exemplaren soll bis 1. Dezember 2018 erfolgen. Die zweite Teillieferung (8.000 Exemplare) ist für den 1. Februar 2019 vorgesehen.
01.02.2019
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Hinweis zu II.2.5) Zuschlagskriterien
Zur Berechnung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Gesamtpunktzahl
durch den vom Bieter angegebenen Angebotspreis
dividiert. Dieser Quotient wird mit dem Faktor 1.000.000
skaliert und ergibt die Kennzahl für die Bestimmung des wirtschaftlichsten
Angebotes. Der Zuschlag wird auf das Angebot
mit der höchsten skalierten Kennzahl erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
25.10.2017
12:00
- Deutsch (DE)
22.01.2018
26.10.2017
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen sind, abgesehen vom Ansichtsexemplar des Bildbandes, ausschließlich auf der e-Vergabeplattform einsehbar und können dort heruntergeladen werden. Das Ansichtsexemplar des Bildbandes muss beim Vergabereferat angefordert werden und wird daraufhin unverzüglich auf dem Postweg versandt. Anforderungen sind per E-Mail an vergabereferat@bundestag.de oder über die e-Vergabeplattform des Bundes mit Angabe des Namens und der Adresse, an die der Bildband verschickt werden soll, zu stellen.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
20.09.2017
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