Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
S/W Rohfilme
B 19.34 - 9665/17/VV : 1
Filme (44176000)
Lieferauftrag
Ausschreibung von 3 Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von 35 mm S/W Rohfilmmaterial aufgeteilt in 3 Losen für ein Jahr fest und zusätzlicher Bedarf für ein weiteres Jahr
196.500,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
3
35 mm S/W Rohfilmmaterialien
Filme (44176000)
Märkisch-Oderland (DE409)
15366 Hoppegarten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung einer geschätzen Bestellmenge von 100 Filmrollen von 35mm S/W Duplikat Negativ Rohfilmmaterial für 12 Monate, garantierte Mindestbestellmenge 75 Filmrollen, die mögliche Maximalbestellmenge kann 125 Filmrollen betragen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht nur für die Mindestbestellmenge in den ersten 12 Monaten.
Laufzeit in Monaten:
12
Möglichkeit der Verlängerung über die gleichen Stückzahlen um weitere 12 Monate. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
35 mm S/W Rohfilmmaterialien
Filme (44176000)
Märkisch-Oderland (DE409)
15366 Hoppegarten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung einer geschätzen Bestellmenge von 75 Filmrollen von 35mm S/W Duplikat Positiv Rohfilmmaterial für 12 Monate, garantierte Mindestbestellmenge 56 Filmrollen, die mögliche Maximalbestellmenge kann 94 Filmrollen betragen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht nur für die Mindestbestellmenge in den ersten 12 Monaten.
Laufzeit in Monaten:
12
Möglichkeit der Verlängerung über die gleichen Stückzahlen um weitere 12 Monate. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
35 mm S/W Rohfilmmaterialien
Filme (44176000)
Märkisch-Oderland (DE409)
15366 Hoppegarten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung einer geschätzen Bestellmenge von 150 Filmrollen von 35mm S/W Positiv Rohfilmmaterial für 12 Monate, garantierte Mindestbestellmenge 113 Filmrollen, die mögliche Maximalbestellmenge kann 188 Filmrollen betragen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht nur für die Mindestbestellmenge in den ersten 12 Monaten.
Laufzeit in Monaten:
12
Möglichkeit der Verlängerung über die gleichen Stückzahlen um weitere 12 Monate. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewrbezentralregister zu stellen. Zudiesem Zweck ist vom Bieter da Formblatt "Unternehmensdaten" entsprechend der Rechtsform des Bieters auszufüllen.
Der Bieter muss mit Abgabe seines Angebotes die in der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" dargelegten Sachverhalte bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
ja
17.10.2017
11:30
- Deutsch (DE)
29.12.2017
18.10.2017
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 134 GWB.
Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist die Registrierung auf der e-vergabeplattform unter http.//www.evergabe-online.de. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur elektronisch abgeben.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.09.2017