Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung eines digitalen Farbdruck- und Kopiersystems
123-02.05-20.0130-17-II-E
Vervielfältigungsgeräte (30121400)
Lieferauftrag
Anmietung eines digitalen Farbdruck- und Kopiersystems (Xerox XP 1000i Press) einschließlich Workstation und des erforderlichen Servers inkl. Full-Service.
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Anmietung eines digitalen Farbdruck- und Kopiersystems (Xerox XP 1000i Press und Xerox Versant 180 Press) einschließlich Workstation und des erforderlichen Servers inkl. Full-Service.
Preis
Laufzeit in Monaten:
48
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB / Signatur) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB / Signatur) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB / Signatur) Eigenerklärung zu § 21 AEntG vorzulegen.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
- Referenz zur Fachkunde
Der Bieter hat mit dem Angebot seine Projekterfahrung im Umgang mit Vermietung und Support von Drucksystemen (Produktionsdruck) nachzuweisen.
Es werden einschlägige Referenzleistungen berücksichtigt, das heißt insbesondere solche, die im jeweiligen Projekt den Hersteller zum Gegenstand haben, der auch dem Angebot zugrunde liegt (Xerox).
Erforderlich sind mindestens drei mit dem Leistungsgegenstand [Vermietung von Drucksystemen (Produktionsdruck) und Systemservice] bezüglich Inhalts vergleichbare Referenzaufträge.
Vergleichbarkeit liegt vor, wenn dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes [Vermietung von Drucksystemen (Produktionsdruck) und Systemservice] des Herstellers Xerox umfasst sind. Dazu gehört auch, dass mindestens ein Drucksystem Color (Produktionsdruck) mit einer Druckgeschwindigkeit von mind. 100 Seiten pro Minute (DIN A4 des Herstellers Xerox color) geliefert wurde. Es sind mindestens drei Referenzen mit endkundenseitigem Ansprechpartner mit Rufnummer zu benennen (nicht des Vertriebsmitarbeiters des Auftragnehmers). Berücksichtigt werden die Referenzen aus den letzten drei Jahren (letzte Anlieferung).
Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
10.10.2017
12:00
- Deutsch (DE)
08.12.2017
10.10.2017
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LV-Cockpit" der Firma Administ-ration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/ heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen.
Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" jeweils nur einmal enthalten. Die "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
- Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt sowie unterschrieben (Unterschrift gemäß § 126b BGB / Signatur) einzureichen.
- Nachweis entsprechend "Energy-Star-Abkommen"
Das angebotene System muss mindestens die aktuell gültigen Anforderungen des Energy-Star-Abkommens für Bürogeräte erfüllen. Soweit ein Bieter ein "Energy-Star-Zertifikat" vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt. Andernfalls ist die Erfüllung dieser Anforderungen auf sonstige geeignete Art und Weise zu belegen (z. B. über eine entsprechende Eigenerklärung oder ein technisches Datenblatt).
- Zertifikate
* Sicherheit - UL 1950, CSA C22.2 Nr. 950, TÜV EN 60950
* RFI/EMI - FCC Klasse A, DOC Klasse A, EN 55022 Klasse A, EN 61000-3-2
* Störfestigkeit - EN 50082-1
* CE-Kennzeichen
- Service-Leistungen
Mit Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bieter den Einsatz mindestens eines ausgebildeten Technikers für die zu erbringende Leistung nachweisen kann, um eine Reaktionszeit von vier Stunden gewährleisten zu können (Zeitraum von. Störmeldungen bis Techniker vor Ort). Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass bei Störungen direkt auf alle notwendigen Ressourcen des Herstellers zurückgegriffen werden kann.
Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
(Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.)
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
31.08.2017
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