Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit:
Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
BAB14, VKE 1.3, Neubau BW 18.1Ü
S-224-2017-00011
Bau von Straßenbrücken (45221111)
Bauauftrag
BAB14, VKE 1.3, Neubau BW 18.1Ü, Brücke im Zuge der Zu- und Abfahrt AS Tangerhütte, ASB-Nr. 3535 521
Börde (DEE07)
- Herstellen eines Einfeldbauwerks als offenen Rahmen in Stehlverbundbauweise ohne Komplettierungsleistungen,
- Stützweite 42,752m,
- Breite zwischen den Geländern 11,50m,
- Kreuzungswinkel 88,045 gon,
- ca. 1.800 m3 Beton,
- ca. 220 t Betonstahl,
- 5 St Stahlverbundfertigteilträger aus Baustahl S 355 NL/ML, DIN EN 10025 Länge ca. 41m,
- Filigranelemente aus Stahlbeton C 40/50,
- 10.500 m3 Baustellenhinterfüllung
- Vermessungsleistungen
Preis
1.851.260,50
EUR Euro
08.01.2018
30.11.2018
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber verlangen:
a) die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
b) die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden. Die Methoden und Kriterien für die Berücksichtigung weiterer Informationen müssen in den Vergabeunterlagen spezifiziert werden; sie müssen transparent, objektiv und nichtdiskriminierend sein.
c) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der öffentliche Auftraggeber kann von den Unternehmen insbesondere verlangen, einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich nachzuweisen. Der geforderte Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur in hinreichend begründeten Fällen übersteigen. Die Gründe sind in den Vergabeunterlagen oder in dem Vergabevermerk gemäß § 20 EU anzugeben.
Ist ein Auftrag in Lose unterteilt, finden diese Regelungen auf jedes einzelne Los Anwendung. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch den Mindestjahresumsatz, der von Unternehmen verlangt wird, unter Bezugnahme auf eine Gruppe von Losen in dem Fall festlegen, dass der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhält, die gleichzeitig auszuführen sind.
Sind auf einer Rahmenvereinbarung basierende Aufträge infolge eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu vergeben, wird der Höchstjahresumsatz aufgrund des erwarteten maximalen Umfangs spezifischer Aufträge berechnet, die gleichzeitig ausgeführt werden, oder - wenn dieser nicht bekannt ist - aufgrund des geschätzten Werts der Rahmenvereinbarung. Bei dynamischen Beschaffungssystemen wird der Höchstjahresumsatz auf der Basis des erwarteten Höchstumfangs konkreter Aufträge berechnet, die nach diesem System vergeben werden sollen.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind der Vergabestelle mit dem Angebot vorzulegen: gemäß VOB/A §6a(3),
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqulifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen.
- Die der Ausschreibung beiliegenden EFB-Preis-Formblätter sind ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Bei Selbstfertigung müssen die inhaltlichen Vorgaben vollständig übernommen werden.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: gemäß VOB/A §6a(3),
- Urkalkulation,
- Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten,
- Ergänzung des Verzeichnisses der anderen Unternehmen um die Namen der anderen Unternehmen,
- Nachweis der Qualifikation des Bieters gemäß ZTV-ING. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
2017/S 051-093261
27.09.2017
10:00
- Deutsch (DE)
27.09.2017
10:00
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Süd An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle (Saale)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Es werden elektronische Angebote mit fortgeschrittener und qualifizierter Signatur akzeptiert. Download der Vergabeunterlagen: http://www.evergabe-online.de. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Es gelten die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
23.08.2017