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Ausschreibungsdetails

Fremdprüfung Boden und Kunststoffe zur Sicherung der Deponie Klein Quenstedt

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24.08.2017

27.09.2017 14:00

27.09.2017 14:00

KQFP2017

Sachsen-Anhalt: Landesanstalt für Altlastenfreistellung

24.08.2017 16:15

2017/S 163-336331

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Maxim-Gorki-Straße 10
Postleitzahl: 39108
Ort: Magdeburg
NUTS: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Herr Reinhardt
Telefon: +49 391-7444058
Fax: +49 391-7444070
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit:
Altlastensanierung i.S.v. Artikel 1 § 4 Absatz 3 URaG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Fremdprüfung Boden und Kunststoffe zur Sicherung der Deponie Klein Quenstedt

KQFP2017

II.1.2)
CPV-Code

Technische Analysen oder Beratung (71621000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Fremdüberwachung Boden und Kunststoff gemäß Anforderung der Deponieverordnung (DepV) und der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) für folgende Leistungen:
- Profilierung von ca. 50.000 m3 Abfall
- Rückbau von Entgasungseinrichtungen
- Errichtung einer ca. 100.000 m2 großen Gasausgleichsschicht
- Errichtung von ca. 100.000 m2 Oberflächenabdichtung als Wasserhaushalts- und Methanoxidationsschicht gemäß BQS 7-3
- Errichtung einer Oberflächenentwässerung einschl. Versickerungsmulden

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Labordienste (71900000)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)

Technische Tests, Analysen und Beratung (71600000)

Kontroll- und Überwachungsleistungen (71700000)

Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)

Technische Überwachung an Ingenieurbauten (71631400)

II.2.3)
Erfüllungsort

Harz (DEE09)

Gemeinde Groß Quenstedt
Verbandsgemeinde Vorharz
Landkreis Harz
Sachsen-Anhalt

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

- Ingenieurleistungen als Fremdprüfung Boden und Kunststoff
- Prüf- und Beratungsleistungen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung gemäß DepV und BQS
- Bodenmechanische Feld- und Laboruntersuchungen
- Kunststofftechnische Feld- und Laboruntersuchungen
- Chemische Laboruntersuchungen

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
24

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Es wird eine Eigenerklärung des Unternehmens sowie ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft auf Formular des Auftraggebers zu folgenden Tatbeständen verlangt:
1. Erklärung nach § 122 GWB (Eignung)
2. Erklärung nach § 123 Absatz 1 GWB (Gesetzestreue)
3. Erklärung nach § 123 Absatz 4 und § 124 GWB (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, und Sozialversicherung, Vergabeverfahren)
4. Erklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
5. Eigenerklärung zur Eignung
6. Falls zutreffend: Erklärungen gemäß VHB-Formblätter 234 (Bietergemeinschaft), 235 (Verzeichnis anderer Unternehmen), 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende Formblätter bei oder es erfolgt der Nachweis Präqualifikation durch eine der im RdErl. MW LSA 21.11.2008-41-32570/3 (MBl. LSA Nr. 16/2009vom 11.5.2009) genannten Stellen. Sind Bieter in die Listen anerkannter Präqualifizierungsstellen für die Vergabe von Dienstleistungen (Bereich VgV bzw.VOL/A) eingetragen und wird ein entsprechender Nachweis vorgelegt, gelten damit die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht.
Im Falle von Bietergemeinschaften gelten für die Erklärungen gem. vorstehenden Ziffern 1-4: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder Vorlage einer Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfall mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 1.500.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers,
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und/oder Nachweise gem. vorstehenden Ziffern 1-3 durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Zertifizierung und Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07: Konformitätsbewertung – Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen. Vorlage des Zertifikats und Vorlage der Akkreditierung als Inspektionsstelle.
2. Zertifizierung und Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08, 2. Berichtigung 2007-05: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien. Vorlage des Zertifikats und Vorlage der Akkreditierung als Prüflaboratorium.
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung. Der Bieter muss mit entsprechender Technik für die Prüfleistungen im Deponie- bzw. Erdbau ausgerüstet sein bzw. die Verfügbarkeit dieser Ausrüstung zur Auftragserfüllung darlegen. Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers.
4. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität. Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
5. Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Darlegungsinhalte: Projektleitung und vor Ort verantwortlicher Prüfingenieur sind namhaft zu machen; sie müssen mit den hier anzuwendenden BQS vertraut sein und jeweils über Erfahrung im Deponiebau sowie über deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers, durch jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
6. Referenzen (vergleichbare Leistungen) als Angaben über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers.
Die Referenzen müssen folgende Inhalte haben:
(a) Beschreibung von Leistungsumfang (ausgeführte Mengen) und Beteiligung am Auftrag (Hauptauftragnehmer, Arbeitsgemeinschaftspartner, Nachunternehmer)
(b) Angaben des Auftragswertes (Abrechnungswert des Bauvorhabens ohne Umsatzsteuer)
(c) Ausführungszeitraum
(d) Benennung des Auftraggebers mit Informationen zur Herstellung eines Referenzkontaktes (mindestens: Ansprechpartner und Telefonnummer)
(e) Aus der Beschreibung muss hervorgehen, dass der Wirtschaftsteilnehmer einschlägige Erfahrungen in der Qualitätsprüfung von Erd- und Deponiebaumaßahmen, insbesondere bei der Errichtung von Wasserhaushalts- bzw. Methanoxidationsschichten, besitzt.
Referenzbestätigung: zu jeder der vorgelegten Referenzen behält sich der Auftraggeber vor, von denjenigen Bietern, deren Angebot in die engere Wahl kommen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist eine Bescheinigung von der zuständigen Behörde oder der zuständigen privaten Stelle zum erhalten, dass das in der Referenz genannte Vorhaben durch den Bieter technisch/fachlich vertragsgemäß erbracht worden ist.

Zu 1.
Die Zertifizierung und Akkreditierung als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung muss sowohl mineralische Bauteile als auch kunststofftechnische Bauteile betreffen.
Zu 2.
Die Zertifizierung und Akkreditierung als Prüflaboratorium im Deponiebau muss sowohl mineralische Bauteile als auch kunststofftechnische Bauteile betreffen.
Zu 6.
Es muss mindestens eine Referenz über die Qualitätssicherung in einem Deponiebauprojekt > 5 ha der Deponieklasse I im Sinne der Deponieverordnung benannt werden.
Es muss ferner ein Referenzprojekt benannt werden, in dem die Dichtungselemente Wasserhaushaltsschicht oder Methanoxidationsschicht im Sinne der Deponieverordnung und der diesbezüglichen Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) geprüft wurden.
Die benannten Mindeststandards können durch ein Referenzprojekt belegt werden, sofern für dieses Projekt beide Mindeststandards erfüllt werden


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe 5 v. H. der Auftragssumme (brutto, ohne Nachträge)
Gemäß Landesvergabegesetz – LVG LSA – vom 19.11.2012 (GVBI. LSA S. 536), geändert durch Gesetz vom 30.07.2013 (GVBl. LSA S. 402) Erklärungen zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit), zu § 12 Abs. 1 und 2 LVG LSA (Verpflichtungserklärung ILO-Kernarbeitsnorm), zu § 13 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Nachunternehmereinsatz), zu § 17 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Kontrolle) sowie zu § 18 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Vertragsstrafe).
Es kann sich ergeben, dass Arbeiten in kontaminierten Bereichen ausgeführt werden müssen. Für diesen Fall ist der Arbeitsschutz nach DGUV-Regel 101-104 auszuführen (http://www.arbeitsschutzdigital.de/dguv-regeln.htm).
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

27.09.2017

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

09.11.2017

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.09.2017

15:00

Magdeburg

Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotseröffnung zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Verwaltungskammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die auf Grund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3Nr. 4 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

22.08.2017



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