Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes
Andere Tätigkeit:
Wirtschaftsförderung
Abschnitt II: Gegenstand
Enterprise Content Management System
ECMS
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Einführung eines professionellen Content Management Systems zur Umsetzung, Steuerung und Pflege der Internetauftritte von Germany Trade & Invest (GTAI) sowie für den Einsatz als Redaktionssystem zur Erstellung sämtlicher Informationsprodukte der GTAI.
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Internetdienste (72400000)
Internetseitenbetreiberdienste (72415000)
Internet-Entwicklung (72420000)
Entwicklung von Internet- oder Intranet-Serveranwendungen (72422000)
DEUTSCHLAND (DE)
Deutschland
Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung und Implementierung eines professionellen Content Management Systems zur Erstellung, Steuerung und Pflege der Internetauftritte der GTAI. Das System soll zugleich unternehmensweit als Redaktionssystem eingesetzt werden und muss in der Lage sein, alle redaktionellen Prozesse zur Erstellung von Informationsprodukten der GTAI abzubilden. Aufgrund des geplanten Einsatzes als Enterprise-Lösung wird das System als Enterprise Content Management System (ECMS) ausgeschrieben. Neben der Beschaffung und Implementierung des Systems umfasst die Ausschreibung die Migration der Daten des Altsystems, die Umsetzung der Internetauftritte der GTAI auf dem ECMS, die Pflege und Weiterentwicklung des Systems sowie das Hosting und Systemmanagement.
Laufzeit in Monaten:
48
Automatische Vertragsverlängerung nach Ablauf der Mindestlaufzeit
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 1,2,3,4,7,8,9 GWB, § 124 Abs.2 und § 123 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Hinweis: Bei öffentlichen Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro muss die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlages eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO für den Bestbieter einholen (vgl. § 19 Abs. 4 MiLoG; § 21 Abs. 4 EentG).
Von der weiteren Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden die Bieter ausgeschlossen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG und § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder wegen Verstößen nach §§ 123, 124 GWB rechtskräftig verurteilt worden sind.
2.) Berufs-/oder Handelsregisterauszug (ggf. in Kopie) mit einem Ausstellungsdatum nicht älter als 12 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet.
a) Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
Ordnungsgemäße Anmeldung im Handelsregister.
b) Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
Ausländische Bieter müssen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes einreichen.
Mindeststandards:
Die vorgenannten Nachweise/Erklärungen sind gleichermaßen von allen Teilnehmern einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Es gelten die Regelungen im abzuschließenden EVB-IT Erstellungsvertrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Alle Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird.
2.) Eigenerklärung über die jeweiligen Umsätze des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (alle Umsatzangaben in EUR)
3.) Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung PR Nr. 30/35
4.) Datenschutzkonzept
Die vorgenannten Erklärungen sind gleichermaßen von allen Teilnehmern einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Hinweis zu Bietergemeinschaften: Ein Bieter kann sich nur einmal, sei es als Teil einer Bietergemeinschaft oder selbständig, bewerben. Ist beabsichtigt, eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der Aufrechterhaltung derselben für die Dauer des Vertrages erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Alle Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung
2. ggf. Nennung des Unterauftragnehmers und der Leistung, die dieser für das betreuende Unternehmen erbringt.
3. Nachweis mit mindestens einem aussagekräftigen Referenzbeispiel mit vergleichbarem Leistungsumfang
4. Nennung des geplanten Projektteams sowie der Lebensläufe
Die vorgenannten Erklärungen sind gleichermaßen von allen Teilnehmern einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
20.09.2017
14:00
23.10.2017
- Deutsch (DE)
28.02.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a) Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die Referenzprojekte bei Bedarf anhand der Kontaktdaten des Projektauftraggebers überprüft werden können.
b) Ist beabsichtigt eine Bewerbergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist.
c) Der Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift 'Nicht öffnen! Angebot Enterprise Content Management System‘ per Post oder per Kurier an die unter Ziffer I.1 angegebene Adresse zu senden. Die Unterlagen können nicht persönlich abgegeben werden, weil kein Briefkasten vorhanden ist und die Pförtner keine Post annehmen.
Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung in Papierform und einmal auf einem Datenträger gespeichert in dem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Teilnahmeanträge können alternativ auch über die eVergabe eingereicht werden.
Teilnahmeanträge, die nicht form- und fristgerecht eingehen (z.B. per E-Mail, Fax oder nicht bis zum Ablauf des Schlusstermins eingegangen sind), werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
d) Der Versand der vollständigen Verdingungsunterlagen erfolgt erst im Rahmen der Beantragung/des Abrufs der Teilnahmeunterlagen bzw. im Rahmen der Aufforderung zur späteren Angebotsabgabe.
e) Mit der Angebotsaufforderung werden die Zuschlagskriterien genannt. Anhand dieser Kriterien werden bis zu 5 Bieter ausgewählt, die zu einer Präsentation ihres Angebotes eingeladen werden.
Im Rahmen der Angebotspräsentation soll das Angebot erläutert und das System anhand von Use Cases vorgestellt werden. Die Use Cases werden mit den Unterlagen zur Angebotsaufforderung übermittelt.
Zusätzlich kann über das eingereichte indikative Angebot verhandelt werden.
f) Die Auftragsvergabe für die Leistungen im Jahr 2018 steht unter einem Finanzierungsvorbehalt (unter Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Jahr 2018).
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristenwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
21.08.2017