Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit:
Altlastensanierung i. S. v. Artikel 1 § 4 Absatz 3 URaG
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherung der Deponie Klein Quenstedt
KQBau2017
Dekontaminierung (90722200)
Bauauftrag
- Herstellung von ca. 220 m Zufahrt als Asphalttragschicht
- Herstellung eines temporären Brückenbauwerks über einer vorhandenen Brücke für die gesamte Bauzeit
- Herstellung von ca. 2.300 m Zufahrt mit RC-Materialien einschl. Unterhaltung über die gesamte Bauzeit
- Profilierung von ca. 50.000 m3 Abfall
- Rückbau von Entgasungseinrichtungen
- Errichtung einer ca. 100.000 m2 großen Gasausgleichsschicht
- Errichtung von ca. 100.000 m2 Oberflächenabdichtung als Wasserhaushalts- und Methanoxidationsschicht gemäß BQS 7-2/BQS 7-3
- Errichtung einer Oberflächenentwässerung einschl. Versickerungsmulden
- Errichtung einer ca. 1.000 m langen Benjes-Hecke
- Fertigstellungspflege (1 Jahr)
- Entwicklungspflege (zwei weitere Jahre nach Ende Fertigstellungspflege, drei Pflegegänge pro Jahr)
Dekontaminierung (90722200)
Schutz vor toxischen Substanzen (90721500)
Mutterboden (14212410)
Unterboden (14212420)
Kiessandgemisch (14212210)
Umweltverbesserungsarbeiten (45262640)
Harz (DEE09)
Gemeinde Groß Quenstedt, Verbandsgemeinde Vorharz, Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt
Siehe II.1.4)
Preis
Laufzeit in Monaten:
60
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis (Eigenerklärung) auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124 VHB – Bund – Ausgabe 2008 – Stand April 2016) darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Insolvenz- und Zuverlässigkeitstatbeständen, Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Das Formblatt VHB 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Im Falle von Bietergemeinschaften gelten für die Erklärungen gem. vorstehenden Ziffern 1-2: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den Erklärungen gem. vorstehenden Ziffern 1-2 innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist entsprechende Nachweise vorzulegen, falls das Angebot in die engere Wahl kommt.
Der Nachweis der Eignung kann auch mit den vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen (z. B. https:/www.pqverein.de). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist zugelassen. Sind Bieter in die Listen anerkannter Präqualifizierungsstellen eingetragen und wird ein entsprechender Nachweis vorgelegt, gelten damit die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht.
1. Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder Vorlage einer Eigenerklärung über eine
entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfall mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
2. Erklärung (Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers - Formblatt 124 VHB – Bund – Ausgabe 2008 – Stand April 2016) über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Angabe zu Arbeitskräften
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und/oder Nachweise gem. vorstehenden Ziffern 1-3 durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
1. Referenzen (vergleichbare Leistungen). Die Referenzen müssen folgende Inhalte haben:
(a) Beschreibung von Leistungsumfang (ausgeführte Mengen) und Beteiligung am Auftrag (Hauptauftragnehmer, Arbeitsgemeinschaftspartner, Nachunternehmer)
(b) Angaben des Auftragswertes (Abrechnungswert des Bauvorhabens ohne Umsatzsteuer)
(c) Ausführungszeitraum
(d) Benennung des Auftraggebers mit Informationen zur Herstellung eines Referenzkontaktes (mindestens: Ansprechpartner und Telefonnummer)
(e) Aus der Beschreibung muss hervorgehen, dass der Wirtschaftsteilnehmer einschlägige Erfahrungen im Erd- und Deponiebau, insbesondere bei der Errichtung von Wasserhaushalts- bzw. Methanoxidationsschichten, besitzt.
Referenzbestätigung: zu jeder der vorgelegten Referenzen behält sich der Auftraggeber vor, von denjenigen Bietern, deren Angebot in die engere Wahl kommen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist eine Bescheinigung von der zuständigen Behörde oder der zuständigen privaten Stelle zu erhalten, dass das in der Referenz genannte Vorhaben durch den Bieter technisch/fachlich vertragsgemäß erbracht worden ist.
2. Die Eigenerklärung zu dem zur Verfügung stehenden Personal muss das für die Leistung vorgesehene technische Leitungspersonal aufgliedern in Projektleitung, Bauleitung und Polier. Es ist die Qualifikation, die Weiterbildung und die Erfahrung dieses Personals darzustellen. Projektleitung und Bauleitung müssen hinsichtlich der Abdichtungssysteme und der technischen Maßnahmen mit den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) vertraut sein und jeweils über Erfahrung im Deponiebau verfügen.
3. Das für die Leistungsdurchführung zur Verfügung stehende technische Gerät ist darzustellen.
4. Die allgemeinen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sind darzustellen.
Zu 1:
Es muss mindestens eine Referenz über ein Deponiebauprojekt > 5 ha der Deponieklasse I im Sinne der Deponieverordnung benannt werden.
Es muss ferner ein Referenzprojekt benannt werden, in dem die Dichtungselemente Wasserhaushaltsschicht oder Methanoxidationsschicht im Sinne der Deponieverordnung und der diesbezüglichen Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) errichtet wurden.
Die benannten Mindeststandards können durch ein Referenzprojekt belegt werden, sofern für dieses Projekt beide Mindeststandards erfüllt werden.
zu 2:
Die Bauleitung muss über einen Sachkundenachweis / Zertifikat zur Fachkunde nach den DGUV-Regeln 101-004, dort Anhang 6 Lehrgang A (Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach Abschnitt 5.2) verfügen (http:/www.arbeitsschutzdigital.de/dguv-regeln.html).
zu 3.
Die Feld- und Laborgeräte müssen zur Durchführung von Versuchen die Anforderungen der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) bzw. der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für sämtliche Komponenten der Oberflächenabdichtung und Profilierung erfüllen.
Es werden Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBI. LSA Nr. 23/2012, S. 536-541) vereinbart. Zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten wird vom Bieter eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 des LVG LSA verlangt. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen und zum Nachunternehmereinsatz auf Formularen des Auftraggebers, welche den Vergabeunterlagen beiliegen, abzugeben. Die Erklärung zur Tariftreue, Entgeltgleichheit und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist auch durch vorgesehene Nachunternehmer abzugeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
19.09.2017
14:00
- Deutsch (DE)
01.11.2017
19.09.2017
15:00
Magdeburg
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotseröffnung zugelassen. Die Bekanntgabe der Angebotseröffnung erfolgt über das Vergabeportal.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die auf Grund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
14.08.2017