Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung
ZT6-1133-2017-170-15-ZT5
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
Dienstleistungen
Auftragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln und Entsorgen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen aus den Gebäuden und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin
Ja
alle Lose
Altpapierentsorgung
Altpapiersammlung (90511400)
Berlin (DE300)
Berlin
Los 1: Altpapierentsorgung (ca. Jahresmengen)
• Anzahl der Leistungsorte: 22
• Anzahl der Umleerbehälter:
68 x 1,10 m³ und 1 x 0,24 und 8 x 0,66 m³
• Anzahl der Leerungen von Umleerbehältern: 9850
• Anzahl der Transportfahrten sonstiger Container: 5
Gesamt: ca. 1500 t
Wie in den Vergabeunterlagen beschrieben, sind auch Abfälle über das Unterirdische Erschließungssystem (UES) abzufahren. Das UES ist für den Regelbetrieb nur mit Fahrzeugen bis max. 7,5 t Gesamtgewicht zugelassen. Die max. Fahrzeugabmessungen (ohne Anhänger) dürfen 10 m Länge, 2,5 m Breite und 3,8 m Höhe nicht überschreiten. Der Anteil der Abfallmengen, welche aus dem UES abzufahren sind, liegt für Los 1 bei ca. 900 t.
Preis
01.01.2018
31.12.2019
Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional 2 x um je ein weiteres Jahr verlängern.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Entsorgung mit Tankwagen und Reinigung der Anlagen Nassmüll/Speisereste, Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte
Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen (90513500)
Berlin (DE300)
Berlin
Los 2: Entsorgung Nassmüll/Speisereste, Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte (ca. Jahresmengen)
• Anzahl der Leistungsorte: 11
• Anzahl der Zeitstunden für die Durchführung der Abtankungen, ggfs. Reinigungsarbeiten: 150
• Entsorgungsmengen nach Abfallart (m³):
- Nassmüll/Küchen- und Kantinenabfälle: 240 m³
- Fettabscheider: 120 m³
- Schlämme und ölhaltige Abfälle aus Koaleszenzabscheider: 15 m³
Gesamt: ca. 375 m³
Folgende Höchstmengen sind pro Abtankung der Anlagen ca. zu erwarten: Nassmüll/Speisereste: 5 m³, Fettabscheider: 9 m³, Koaleszenzabscheider: 10m³.
Wie in den Vergabeunterlagen beschrieben, sind auch Abfälle über das Unterirdische Erschließungssystem (UES) abzufahren. Das UES ist für den Regelbetrieb nur mit Fahrzeugen bis max. 7,5 t Gesamtgewicht zugelassen. Die max. Fahrzeugabmessungen (ohne Anhänger) dürfen 10 m Länge, 2,5 m Breite und 3,8 m Höhe nicht überschreiten. Eine Ausnahme gilt für die Saug-Tankwagen zur Abtankung der Nassmüllanlage, Fett- und Koaleszenzabscheideranlagen im UES. In Abhängigkeit von der Abfallmenge kann eine Sondergenehmigung für Fahrzeuge mit einem höheren zul. Gesamtgewicht erteilt werden. In diesem Fall ist das UES im Schritttempo und in Begleitung eines Flaggeneinweisers zu befahren. Die max. Fahrzeugabmessungen sind einzuhalten. Der Anteil der Abfallmengen, welche aus dem UES abzufahren sind, liegt für Los 2 bei ca. 320 m³.
Preis
01.01.2018
31.12.2019
Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional 2 x um je ein weiteres Jahr verlängern.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Entsorgung sonstiger Abfälle
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Berlin (DE300)
Berlin
Los 3: Sonstige Abfälle (ca. Jahresmengen)
• Anzahl der Leistungsorte: 22
• Anzahl der Umleerbehälter für Gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung (AZV): 34 x 1,10 m³, Leichtverpackungen/Wertstoffe (LVP): 30 x 1,10 m³, Glas: 23 x 0,24 m³, Bioabfall: 19 x 0,24 m³, sowie 19 x zwischen 0,24 m³ und 1,10 m³
• Anzahl der Leerungen von Umleerbehältern:
- Gemischter Siedlungsabfall zur Verwertung: 3962
- Leichtverpackungen/Wertstoffe (LVP): 1070
- Glas: 382
- Bioabfall: 960
Menge: ca. 440 t
-Nicht gefährliche Abfälle: Metallschrott, Sperrmüll, Kabel, Holz A I und A II
Menge: ca. 100 t
- Gefährliche Abfälle: Motoröl, Heizöl und Diesel, Aufsaug- u. Filtermaterialien, Ölfilter, Kühlschränke, Elekt-ronikschrott, Verpackungen mit schädl. Verunreinigungen, Bleibatterien, Ni-Cd-Batterien, Farb- und Lackabfälle, Katalysatoren, Leuchten
Menge: ca. 60 t
Gesamt: ca. 600 t
• Anzahl der Transportfahrten ohne Umleerbehälter: ca. 120
Wie in den Vergabeunterlagen beschrieben, sind auch Abfälle über das Unterirdische Erschließungssystem (UES) abzufahren. Das UES ist für den Regelbetrieb nur mit Fahrzeugen bis max. 7,5 t Gesamtgewicht zugelassen. Die max. Fahrzeugabmessungen (ohne Anhänger) dürfen 10 m Länge, 2,5 m Breite und 3,8 m Höhe nicht überschreiten. Der Anteil der Abfallmengen, welche aus dem UES abzufahren sind, liegt für Los 3 bei ca. 250 t.
Preis
01.01.2018
31.12.2019
Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional 2 x um je ein weiteres Jahr verlängern.
ja
Der Vertrag verlängert sich zweimal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszugaus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
- Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
19.09.2017
12:00
- Deutsch (DE)
15.12.2017
20.09.2017
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Verfahren wird unter anderem elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Näheres hierzu kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
11.08.2017
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