Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
an folgende Anschrift:
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereidienstleistung BPOL Diez
B 12.12 - 5219/17/VV : 1
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über Wäschereidienstleistung BPOL Diez
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
Limburg-Weilburg (DE723)
65582 Diez
Waschen und Reinigen von Bekleidung und Unterkunftstextilien (1 Position gemäß Preisblatt und 7 zusätzliche Bedarfspositionen )
Laufzeit 4 Jahre einschließlich 1x Verlängerung um 1 Jahr
Preis
01.01.2018
31.12.2021
1x Verlängerung um 1 Jahr
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
-Unternehmensdarstellung
-Darstellung des firmeneigenen Qualitätssicherungskonzepts
siehe Vergabeunterlagen
Referenzen
Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, in deren Rahmen Ihr Unternehmen in den letzten drei Jahren eine in Art und Umfang mit der hier zu vergebenen vergleichbaren Leistung erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt. Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Wäscherei-/Reinigungsaufträge im Hinblick auf die ART der Leistung ist nur gegeben, wenn mindestens eine Referenz die Reinigung von Bekleidung und mindestens eine Referenz die Reinigung von Unterkunftstextilien beinhaltet. Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Aufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn mindestens eine der Referenzen einen Wert von mindestens 30.000 Euro (netto)/pro Jahr umfasst. Bitte geben sie die Kundenadresse mit einem Ansprechpartner und dessen telefonischer Erreichbarkeit an. Dieser Ansprechpartner muss ggfls. Auskunft über die Einzelheiten der ausgeführten Wäschereidienstleistung geben können.
Bei negativem Ergebnis gelten die Referenzen als nicht erbracht. Liegen nach der Prüfung weniger als zwei verwertbare Referenzen vor, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
-Nachweis als zugelassener Fachbetrieb (z.B. vom Deutschen Textilreinigungsverband)
-Nachweis RAL-GZ 992/1 bis 4
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
13.09.2017
11:30
- Deutsch (DE)
10.11.2017
13.09.2017
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
09.08.2017
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