Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=168485
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes
Andere Tätigkeit:
Wirtschaftsförderung
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistung (Rahmenvereinbarung)
Reinigungsdienstleistung
Reinigungsdienste (90910000)
Dienstleistungen
Reinigungsdienstleistung (Rahmenvereinbarung)
Umfang der Leistung: Unterhaltsreinigung, Glas- und Fensterreinigung und Balkonreinigung.
Ja
alle Lose
Los 1: Unterhaltsreinigung
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
Büroreinigung (90919200)
DEUTSCHLAND (DE)
Los 1: Unterhaltsreinigung
Germany Trade & Invest ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Der Hauptsitz in Berlin befindet sich im Haus Atrium, Friedrichstraße 60, 10117 Berlin. Das Gebäude wird verwaltet durch die Tectareal Property Management GmbH. Es arbeiten ca. 130 Mitarbeiter am Standort der Gesellschaft. Die Gesamtfläche umfasst eine Grundfläche von ca. 3.492,81 m² auf drei Etagen (4. OG ca. 332 m², 5. OG ca. 1.290,50 m², 6. OG ca. 1.870,31 m²) in einem Gebäude. Die Reinigungsarbeiten erfolgen werktäglich.
Die zu reinigende Glasfläche beträgt ca. 1.192,70 m², die halbjährlich innen- und außen zu reinigen ist.
Zusätzlich sind 6 Mal jährlich, zwischen April bis Oktober, die Balkone in der 6. Etage (Betonplatten - 136,25 m²) zu reinigen und Unkraut zu entfernen. Die Büroräume, Besprechungsräume und Flure sind mit strapazierfähiger Auslegeware ausgelegt, die Sanitärräume (raumhoch) und Teeküchen sind mit Fliesen gefliest. Die Büroräume sind über vier Zugänge mit Aufzügen zu erreichen. Im Anlieferungsfall ist das Begehen der Etagen über einen Lastenaufzug möglich. Germany Trade & Invest verfügt über 9 Konferenzräume (1 Konferenzraum im 4. Geschoss, 5 Konferenzräume im 5. Geschoss, 3 Konferenzräume im 6. Geschoss). Germany Trade & Invest verfügt ebenfalls über Tiefgaragenstellplätze und einen Kellerraum sowie über einen Lagerraum im 6.OG. Die regelmäßige Reinigung der Tiefgaragenstellplätze, des Kellerraumes und des Lagerraums ist nicht notwendig und wird bei Bedarf über einen Sonderauftrag ausgelöst.
Preis
01.11.2017
31.10.2018
jeweils um 12 Monate
Kündigungsfrist: 3 Monate vor Vertragsende, automatisch
Maximale Laufzeit: 48 Monate (bis 31.10.2021) – Vertrag endet automatisch
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Los 2: Glas- und Fensterreinigung/ Balkonreinigung
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
Büroreinigung (90919200)
DEUTSCHLAND (DE)
Los 2: Glas- und Fensterreinigung/ Balkonreinigung
Germany Trade & Invest ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Der Hauptsitz in Berlin befindet sich im Haus Atrium, Friedrichstraße 60, 10117 Berlin. Das Gebäude wird verwaltet durch die Tectareal Property Management GmbH. Es arbeiten ca. 130 Mitarbeiter am Standort der Gesellschaft. Die Gesamtfläche umfasst eine Grundfläche von ca. 3.492,81 m² auf drei Etagen (4. OG ca. 332 m², 5. OG ca. 1.290,50 m², 6. OG ca. 1.870,31 m²) in einem Gebäude. Die Reinigungsarbeiten erfolgen werktäglich.
Die zu reinigende Glasfläche beträgt ca. 1.192,70 m², die halbjährlich innen- und außen zu reinigen ist.
Zusätzlich sind 6 Mal jährlich, zwischen April bis Oktober, die Balkone in der 6. Etage (Betonplatten - 136,25 m²) zu reinigen und Unkraut zu entfernen. Die Büroräume, Besprechungsräume und Flure sind mit strapazierfähiger Auslegeware ausgelegt, die Sanitärräume (raumhoch) und Teeküchen sind mit Fliesen gefliest. Die Büroräume sind über vier Zugänge mit Aufzügen zu erreichen. Im Anlieferungsfall ist das Begehen der Etagen über einen Lastenaufzug möglich. Germany Trade & Invest verfügt über 9 Konferenzräume (1 Konferenzraum im 4. Geschoss, 5 Konferenzräume im 5. Geschoss, 3 Konferenzräume im 6. Geschoss). Germany Trade & Invest verfügt ebenfalls über Tiefgaragenstellplätze und einen Kellerraum sowie über einen Lagerraum im 6.OG. Die regelmäßige Reinigung der Tiefgaragenstellplätze, des Kellerraumes und des Lagerraums ist nicht notwendig und wird bei Bedarf über einen Sonderauftrag ausgelöst.
Preis
01.11.2017
31.10.2018
jeweils um 12 Monate
Kündigungsfrist: 3 Monate vor Vertragsende, automatisch
Maximale Laufzeit: 48 Monate (bis 31.10.2021) – Vertrag endet automatisch
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen im Vergabeverfahren folgende Nachweise erbringen, damit die Eignung festgestellt werden kann.
Allgemeines:
• Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind die Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft entsprechend der betreffenden
Leistungsbestandteile vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
• Die verlangten Eigenerklärungen sind ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen, soweit nichts anderes angegeben.
• Die geforderten Eigenerklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Vergabeverfahren wird nicht akzeptiert.
• Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Alle Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1.) Eigenerklärung § 124 GWB über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
alternativ EEE
2.) Eigenerklärung MiLog
3.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz brutto des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (alle Umsatzangaben in EUR)
4.) Unternehmensreferenzliste
5.) Eigenerklärung über Sprachkenntnisse
6.) Eigenerklärung zur Fachkunde der Reinigungskräfte
7.) Bestätigung Besichtigung
8.) Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung PR Nr. 30/53
Geforderte Mindeststandards für III 2.2 und 2.3:
Alle geforderten Informationen und Nachweise sind in Form eines vollständigen und gebundenen Booklets im Format DIN A 4 (Querformat) in zweifacher Ausfertigung (mindestens 1 Original, bitte kennzeichnen) einzureichen.
Die vorgenannten Nachweise/Erklärungen sind gleichermaßen von allen Teilnehmern einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Die Reinigungsleistungen sollen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit wochentags zwischen 18:00 – 08:30 Uhr erfolgen. (Sondervereinbarungen sind mit dem Auftraggeber abzusprechen).
Die Mülltrennung und Lieferung zur Müllentsorgungsstelle des Hauses hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den anfallenden Müll getrennt in Verpackungsmüll, Papier und Pappe sowie Restmüll im Entsorgungsbereich des Atriums zu entsorgen.
Der Bieter ist verpflichtet, auf seine Kosten eine Haftpflichtschadensversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses bestehen zu lassen.
Für die Ausführungen der Leistungen muss der Bieter, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Ist der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen, die er dem Angebot beifügt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.09.2017
14:00
- Deutsch (DE)
15.12.2017
18.09.2017
15:00
Germany Trade & invest GmbH (GTAI)
Friedreichstr. 60
10117 Berlin
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Teilnehmer an einem Vergabeverfahren haben bei europaweiten Vergabeverfahren einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Daher können sie, solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht erteilt ist, bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung der betreffenden Vergabeverfahrensstellen.
Vor Zuschlagserteilung hat der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Pflicht, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und über den frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren (sog. Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 S. 1GWB).
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, wobei sich diese Frist auf zehn Kalendertage verkürzt, wenn die Information per Telefax oder auf elektronischem Wegeversendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (sog. Wartepflicht nach § 134 Abs.1 S. 1 bis 5 GWB). Die Informations- und Wartepflicht entfällt lediglich in solchen Fällen, in denen ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (§ 134 Abs. 3 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der Auftragserteilung hat, eine Verletzung seiner Rechte im Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht und darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs.2 GWB). Die Verletzung von Vergabevorschriften kann auch darin bestehen, dass die Ausschreibung einerVergabe rechtswidrig unterblieben ist. Antragsbefugt kann auch sein, wer sich durch den geltend gemachten Vergabeverstoß an einer Angebotsabgabe gehindert sah.
Zudem ist die Beachtung der Rügeobliegenheit zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs. 3 GWB). Dieser ist unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften schon im Vergabeverfahren positiv erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Tagen, gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist der geltend gemachte Fehler bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, so muss dieser spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Allerdings ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB übergreifend, so dass ein Bieterbei positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß immer innerhalb einer Frist von 10 Tagen rügen muss. Nur in Ausnahmefällen ist keine Rüge erforderlich, z.B. bei der sog. De-facto-Vergabe (§ 160 S. 2GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.4GWB).
Die Rüge ist formlos möglich, sollte aus Beweisgründen aber schriftlich erfolgen. Nach erfolgter Rüge kann der Bieter den Nachprüfungsantrag ohne weitere Wartefrist schriftlich bei der Vergabekammer stellen. Hierfür ist kein Anwalt erforderlich. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland muss einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Nachprüfungsverfahren sind gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 2500 €. Bei Antragstellung ist ein Vorschuss in dieser Höhe zu zahlen, der zurückerstattet wird, sofern und soweit die Anrufung der Vergabekammer erfolgreich ist.
07.08.2017