Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gebärdensprachdolmetschung
ZT6-1133-2017-240-16-PuK4
Dolmetscherdienste (79540000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Deutsche Gebärdensprachdolmetschung und Live-Untertitelung der Web-TV-Übertragungen des Deutschen Bundestages.
Berlin (DE300)
In den Liegenschaften des Auftragnehmers.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Deutsche Gebärdensprachdolmetschung und Live-Untertitelung der Web-TV-Übertragungen des Deutschen Bundestages gemäß der Leistungsbeschreibung. Betroffen hiervon sind die Kernzeitdebatten,
ausgewählte Plenardebatten und Ausschusssitzungen mit behindertenpolitischem
Bezug sowie Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages. Sie werden vom Auftragnehmer als barrierefreier Livestream im Internet auf der
Gebärdensprachseite des Deutschen Bundestages ausgestrahlt sowie als Video on
Demand für die Mediathek der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
01.02.2018
31.07.2019
Der Auftraggeberin steht ein einseitiges Recht auf Ausübung einer
Verlängerungsoption um ein Jahr zu. Diese Option
muss drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden. Im Falle
der Optionsausübung endet der Vertrag mit Ablauf des 31. Juli 2020.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1.1 des Teilnahmeantrags).
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2017/S 081-156440
14.09.2017
12:00
29.09.2017
- Deutsch (DE)
12.01.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend. Diese werden dem Bewerber auf der e-vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zur Verfügung gestellt. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist in Papierform einzureichen. Die Einzelheiten zu der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Bieterfragen werden
grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Fragen/Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Fragen/Bieterfragen zum Vergabeverfahren können via e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) und via E-Mail (vergabereferat@bundestag.de) gestellt werden. Die Antworten werden allen am Verfahren beteiligten Unternehmen auf der e-Vergabeplattform des Bundes und per E-Mail bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
28.07.2017