Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes
Andere Tätigkeit:
Wirtschaftsförderung
Abschnitt II: Gegenstand
Warenwirtschaftssystem inkl. Schnittstellenprogrammierung
WWS / 2017
Softwarepaket für die Lagerbestandsverwaltung (48430000)
Dienstleistungen
Warenwirtschaftssystem inkl. Schnittstellenprogrammierung
Softwarepaket für das Beschaffungswesen (48490000)
Software-Unterstützung (72261000)
Software-Implementierung (72263000)
Software-Konfiguration (72265000)
Software-Beratung (72266000)
Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
Bereitstellung von Software (72268000)
DEUTSCHLAND (DE)
Deutschland
Warenwirtschaftssystem: Beschaffung, Implementierung und Unterstützung des Betriebs eines Logistik- und Warenwirtschaftssystem
Der Lizenzumfang und die Programmierungstätigkeiten sollten umfassen:
- Test- und Produktivumgebung
- min. 27 gleichzeitige Benutzer-Zugriffe
- Schnittstellen zu MACH, CRM, Web-Shop, Warenwirtschaftssystem des Lagerdienstleisters
Im Beratungsumfang wird von folgenden Punkten ausgegangen:
- Projektleitung
- Systemsizing, -installation, -konfiguration für Test- und Produktivumgebung
- Datensicherungs-, Wiederherstellungs- und Wiederanlaufverfahren
- Releasewechselbeständiges Customizing
- Schnittstellenkonzept und -test
- Dokumentation
- Datenübernahme
- Entwicklungs- und Testkonzept inklusive Dokumentation der Testprozeduren
- Prozeduren für den Refresh mit aktuellen Daten/das Neuaufsetzen der Testumgebung
- Rollenbasiertes Berechtigungskonzept
- Schulungen von Administratoren, Key-Usern und Endanwendern
- Konzept zum Umgang mit der Release- und Updatestrategie des Softwarehauses
- Betriebskonzept
- Service- und Supportkonzept
- Begleitung Produktivstart
Zur Betreuung im laufenden System sollen folgende Leistungen geboten werden:
- Help-Desk-Betrieb
- Applikationsmonitoring
- Systembetreuung und –Pflege
Laufzeit in Monaten:
36
Automatische Vertragsverlängerung nach Ablauf der Mindestlaufzeit
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 1,2,3,4,7,8,9 GWB, § 124 Abs.2 und § 123 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Eine Vorlage für die zu unterschreibende Erklärung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Bei öffentlichen Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro muss die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlages eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO für den Bestbieter einholen (vgl. § 19 Abs. 4 MiLoG; § 21 Abs. 4 EentG).
Von der weiteren Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden die Bieter ausgeschlossen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG und § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder wegen Verstößen nach §§ 123, 124 GWB rechtskräftig verurteilt worden sind.
2.) Berufs-/oder Handelsregisterauszug (ggf. in Kopie) mit einem Ausstellungsdatum nicht älter als 12 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet.
a) Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
Ordnungsgemäße Anmeldung im Handelsregister.
b) Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
Ausländische Bieter müssen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes einreichen.
Mindeststandards:
Die vorgenannten Nachweise/Erklärungen sind gleichermaßen von allen Teilnehmern einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Es gelten die Regelungen im abzuschließenden EVB-IT Erstellungsvertrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1.) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird.
2.) Eigenerklärung über die jeweiligen Umsätze des Unternehmens des letzten Geschäftsjahres (alle Umsatzangaben in EUR)
3.) Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung PR Nr. 30/35
4.) Datenschutzkonzept
Die vorgenannten Erklärungen sind gleichermaßen von allen Teilnehmern einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Hinweis zu Bietergemeinschaften: Ein Bieter kann sich nur einmal, sei es als Teil einer Bietergemeinschaft oder selbständig, bewerben. Ist beabsichtigt, eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der Aufrechterhaltung derselben für die Dauer des Vertrages erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Eine Vorlage für die zu unterschreibende Erklärung über eine Bietergemeinschaft wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung
2. ggf. Nennung des Unterauftragnehmers und der Leistung, die dieser für das betreuende Unternehmen erbringt.
3. Nachweis mit aussagekräftigen Referenzbeispielen mit vergleichbarem Leistungsumfang
4. Bestätigung über die systemtechnischen Anforderungen
Die vorgenannten Erklärungen sind gleichermaßen von allen Teilnehmern einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
25.08.2017
13:00
18.09.2017
- Deutsch (DE)
31.01.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a) Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die Referenzprojekte bei Bedarf anhand der Kontaktdaten des Projektauftraggebers überprüft werden können.
b) Ist beabsichtigt eine Bewerbergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist.
c) Der Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift 'Nicht öffnen! Teilahmeantrag Warenwirtschaftssystem‘ per Post oder per Kurier an die unter Ziffer I.1 angegebene Adresse zu senden. Die Unterlagen können nicht persönlich abgegeben werden, weil kein Briefkasten vorhanden ist und die Pförtner keine Post annehmen.
Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung in Papierform in dem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Teilnahmeanträge können alternativ auch über die eVergabe eingereicht werden.
Teilnahmeanträge, die nicht form- und fristgerecht eingehen (z.B. per E-Mail, Fax oder nicht bis zum Ablauf des Schlusstermins eingegangen sind), werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
d) Der Versand der vollständigen Verdingungsunterlagen erfolgt erst im Rahmen der Beantragung/des Abrufs der Teilnahmeunterlagen bzw. im Rahmen der Aufforderung zur späteren Angebotsabgabe.
e) Mit der Angebotsaufforderung werden die Zuschlagskriterien genannt. Anhand dieser Kriterien werden die besten 3 bis 4 Bieter ausgewählt, die zu einer Präsentation ihres Angebotes eingeladen werden.
Zusätzlich wird über das eingereichte indikative Angebot verhandelt.
f) Die Auftragsvergabe für die Leistungen im Jahr 2018 steht unter einem Finanzierungsvorbehalt (unter Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Jahr 2018).
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristenwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
24.07.2017