Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung einer Mastkletterbühne
ZT6-1133-2017-058-16-ZT5
Hubwerke für hydraulische Plattformen (34952000)
Lieferauftrag
Vertragsgegenstand ist die Anmietung einer Mastkletterbühne für die Ausführung von Glasreinigungs- und Wartungsarbeiten der südlichen und westlichen Lamellenfassade vor der Bibliotheksrotunde am Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages.
Berlin (DE300)
Deutscher Bundestag
Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1
10117 Berlin
Vertragsgegenstand ist die Anmietung einer Mastkletterbühne zum Transport von Material und Personen in folgender Ausführung zur turnusmäßigen Ausführung von Glasreinigungs- und Wartungsarbeiten der südlichen und westlichen Lamellenfassade vor der Bibliotheksrotunde am Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages:
• die Plattformlänge der Mastkletterbühne muss fassadenbedingt 31,10 Meter betragen (eine Toleranz von + 2
% ist zulässig),
• Arbeitshöhe bis zu 25 Meter,
• gleichzeitiger Einsatz von bis zu 10 Gebäudereinigern.
Preis
01.01.2018
31.12.2019
Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2018 und endet am 31. Dezember 2019. Der Vertrag verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem jeweiligen Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2021, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
24.08.2017
12:00
- Deutsch (DE)
30.10.2017
28.08.2017
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform
des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden.
Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv
über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden,
Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten
zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu
können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren.
Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend
die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie
bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen
der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden
ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
15.07.2017
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.