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Ausschreibungsdetails

Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis 2.0 - Feinkonzeption, Realisierung und Pflege (B 14.25 - 0200/14/VV : 2)

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13.07.2017 (letzte Änderung am 23.10.2017)

14.08.2017 11:30

B 14.25 - 0200/14/VV : 2

Beschaffungsamt des BMI

23.10.2017 16:48

2017/S 134-274090

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:DEUTSCHLAND (DE)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2958
Fax:+49 2289910610-2958
Hauptadresse: www.bescha.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis 2.0 - Feinkonzeption, Realisierung und Pflege

B 14.25 - 0200/14/VV : 2

II.1.2)
CPV-Code

Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis 2.0 (DVDV 2.0) - Feinkonzeption, Realisierung und Pflege DVDV 2.0

Gegenstand der Ausschreibung ist die Feinkonzeption und Realisierung des DVDV 2.0 mit anschließender Wartung und Weiterentwicklung.

Kurzbeschreibung des Projekts DVDV 1
------------------------------
Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist eine fach- und verwaltungsübergreifende Infrastrukturkomponente für die sichere und verlässliche Adressierung von Fachverfahren. Das DVDV wird in einem kooperativen Betreibermodell durch Bund, Länder und Kommunen bereitgestellt und in gemeinsamer Verantwortung im IT-Planungsrat fortentwickelt. Es ist offen für alle elektronischen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, die automatisiert in Form einer Maschine-Maschine-Kommunikation abgewickelt werden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Köln (DEA2)

BERLIN (DE3)

ITZBund Köln

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Projektziele DVDV 2.0
------------------------------
Übergreifendes Projektziel ist die zukunftssichere Feinkonzeption und Inbetriebnahme des DVDV 2.0. Es wird eine vollständige Neuentwicklung erwartet und keine Anpassung des bestehenden Systems. DVDV 2.0 wird nach Abschluss der Migration das bestehende DVDV 1 ablösen.
Grundsätzlich hat sich das DVDV in der bisherigen Funktionalität und organisatorischen Aufstellung bewährt, sodass diese weitgehend beibehalten werden sollen. Mit der Neuausschreibung verfolgt die Bedarfsträgerin daher insbesondere folgende fachliche Projektziele:

- DVDV auf den aktuellen Stand der Technik heben
- reibungslose Migration sicherstellen
- an offenen Standards orientieren
- Erweiterung der Nutzergruppen ermöglichen
- einen Auskunfts-Client einführen
- ein dynamisches Datenmodell einführen
- Identitätsföderationen (Vertrauensdomänen) vorbereiten

Von DVDV 2.0 wird außerdem die Erreichung der folgenden nicht-funktionalen Projektziele erwartet:

- Stabilität und Sicherheit
- Benutzerfreundlichkeit und Performanz auf allen Ebenen
- Investitionssicherheit und Zukunftssicherheit
- Flexibilität, Erweiterbarkeit und Wartbarkeit
- Skalierbarkeit
- ganzheitliche Umsetzung der Anwendungsfälle und Anforderungen ohne Workarounds
- keine höheren Betriebs- und Pflegeaufwände (außer ggf. für zusätzliche Funktionalitäten, wie z. B. den Auskunfts-Client)

Die Architektur und das Datenmodell von DVDV 2.0 müssen zukünftige Änderungen und Erweiterungen (z. B. Identitätsföderationen und Anbindung an EU-Systeme) zulassen. Eine Erweiterung des bestehenden DVDV 1 wird diese Erwartung nicht erfüllen, da das zugrunde liegende LDAP mit seiner Baumstruktur der Attribute starr strukturiert und zu unflexibel ist. Die Wartung der Anwendung (z. B. ein Wechsel der Java-Version) muss mit geringem Aufwand möglich sein. Die bekannten Anwendungsfälle und Anforderungen, z. B. Erweiterungen des Datenmodells im laufenden Betrieb (dynamisches Datenmodell) und die Aufnahme neuer Dienste, müssen sich durch einfache Konfiguration des Systems umsetzen lassen, ohne Entwicklungsaufwände und vermeidbare Pflegeaufwände. Funktionen und Benutzerfreundlichkeit müssen die Betreiber und Anwender soweit technisch unterstützen, dass die Aufwände zum Betrieb, zur Datenpflege und zur Verwendung des DVDV auf das Nötigste reduziert werden.

Projektbestandteile
---------------------------
- Projektmanagement
- Qualitätsmanagement
- Feinkonzeption DVDV 2.0
- Realisierung des DVDV 2.0
- Begleitung der Inbetriebnahme
- Schulungen für Administratoren und Pflegende Stellen
- Tests
- Dokumentation
- Support und Wartung
- Weiterentwicklung

II.2.5)
Zuschlagskriterien
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
48

Es besteht die Möglichkeit, die Laufzeit für Wartung und Weiterentwicklung nach Ablauf zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt 72 Monate ab dem Zeitpunkt des Zuschlags.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

5

Feststellung der Eignung mittels Auswertung des Teilnahmeantrags, bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern zählt der erreichte Rang (hier 1-5).

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Für zwei Jahre ab Abnahme übernimmt die Auftragnehmerin die Pflege des Gesamtsystems DVDV. Support (Second- und Third-Level Support) und Wartung werden mit einer jährlichen Pauschale vergütet. Für optionale Leistungen zur Weiterentwicklung erfolgt die Vergütung nach Aufwand ohne Abnahmeverpflichtung. Optional können entsprechend Nummer 7.1 des EVB-IT erstellungsvertrags (Anhang 5) Kategorie 1 (Projektmanager / Projektleiter) und 2 (Software-Entwickler) Beratungsleistungen zu DVDV beauftragt werden. Für diese Leistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Es besteht die Möglichkeit, die Laufzeit für diese Aufgaben nach Ablauf zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt 72 Monate ab dem Zeitpunkt des Zuschlags. Für die Verlängerungsoption besteht keine Abnahmeverpflichtung.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Siehe Kapitel 6 des Dokuments Vergabeunterlage_Bewerbungsbedingungen_DVDV_2.0

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 27.7.2016,Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5.8.2003. Ergänzende EVB-IT Vertragsbedingungen, Anhang 5 EVB-IT Erstellungsvertragsentwurf.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.08.2017

11:30

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

07.07.2017

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.01.2018

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Eignungskriterien zu III.1.2 und III.1.3 sind dem Kapitel 6 des Dokuments Vergabeunterlage_Bewerbungsbedingungen_DVDV_2.0 zu entnehmen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228/9499-0
Fax:+49 228/9499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.07.2017



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

23.10.2017


23.10.2017




29.09.2017


29.09.2017




10.08.2017


10.08.2017




04.08.2017


04.08.2017




02.08.2017


02.08.2017




11.07.2017


11.07.2017




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