Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis 2.0 - Feinkonzeption, Realisierung und Pflege
B 14.25 - 0200/14/VV : 2
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Lieferauftrag
Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis 2.0 (DVDV 2.0) - Feinkonzeption, Realisierung und Pflege DVDV 2.0
Gegenstand der Ausschreibung ist die Feinkonzeption und Realisierung des DVDV 2.0 mit anschließender Wartung und Weiterentwicklung.
Kurzbeschreibung des Projekts DVDV 1
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Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist eine fach- und verwaltungsübergreifende Infrastrukturkomponente für die sichere und verlässliche Adressierung von Fachverfahren. Das DVDV wird in einem kooperativen Betreibermodell durch Bund, Länder und Kommunen bereitgestellt und in gemeinsamer Verantwortung im IT-Planungsrat fortentwickelt. Es ist offen für alle elektronischen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, die automatisiert in Form einer Maschine-Maschine-Kommunikation abgewickelt werden.
DEUTSCHLAND (DE)
Köln (DEA2)
BERLIN (DE3)
ITZBund Köln
Projektziele DVDV 2.0
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Übergreifendes Projektziel ist die zukunftssichere Feinkonzeption und Inbetriebnahme des DVDV 2.0. Es wird eine vollständige Neuentwicklung erwartet und keine Anpassung des bestehenden Systems. DVDV 2.0 wird nach Abschluss der Migration das bestehende DVDV 1 ablösen.
Grundsätzlich hat sich das DVDV in der bisherigen Funktionalität und organisatorischen Aufstellung bewährt, sodass diese weitgehend beibehalten werden sollen. Mit der Neuausschreibung verfolgt die Bedarfsträgerin daher insbesondere folgende fachliche Projektziele:
- DVDV auf den aktuellen Stand der Technik heben
- reibungslose Migration sicherstellen
- an offenen Standards orientieren
- Erweiterung der Nutzergruppen ermöglichen
- einen Auskunfts-Client einführen
- ein dynamisches Datenmodell einführen
- Identitätsföderationen (Vertrauensdomänen) vorbereiten
Von DVDV 2.0 wird außerdem die Erreichung der folgenden nicht-funktionalen Projektziele erwartet:
- Stabilität und Sicherheit
- Benutzerfreundlichkeit und Performanz auf allen Ebenen
- Investitionssicherheit und Zukunftssicherheit
- Flexibilität, Erweiterbarkeit und Wartbarkeit
- Skalierbarkeit
- ganzheitliche Umsetzung der Anwendungsfälle und Anforderungen ohne Workarounds
- keine höheren Betriebs- und Pflegeaufwände (außer ggf. für zusätzliche Funktionalitäten, wie z. B. den Auskunfts-Client)
Die Architektur und das Datenmodell von DVDV 2.0 müssen zukünftige Änderungen und Erweiterungen (z. B. Identitätsföderationen und Anbindung an EU-Systeme) zulassen. Eine Erweiterung des bestehenden DVDV 1 wird diese Erwartung nicht erfüllen, da das zugrunde liegende LDAP mit seiner Baumstruktur der Attribute starr strukturiert und zu unflexibel ist. Die Wartung der Anwendung (z. B. ein Wechsel der Java-Version) muss mit geringem Aufwand möglich sein. Die bekannten Anwendungsfälle und Anforderungen, z. B. Erweiterungen des Datenmodells im laufenden Betrieb (dynamisches Datenmodell) und die Aufnahme neuer Dienste, müssen sich durch einfache Konfiguration des Systems umsetzen lassen, ohne Entwicklungsaufwände und vermeidbare Pflegeaufwände. Funktionen und Benutzerfreundlichkeit müssen die Betreiber und Anwender soweit technisch unterstützen, dass die Aufwände zum Betrieb, zur Datenpflege und zur Verwendung des DVDV auf das Nötigste reduziert werden.
Projektbestandteile
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- Projektmanagement
- Qualitätsmanagement
- Feinkonzeption DVDV 2.0
- Realisierung des DVDV 2.0
- Begleitung der Inbetriebnahme
- Schulungen für Administratoren und Pflegende Stellen
- Tests
- Dokumentation
- Support und Wartung
- Weiterentwicklung
Laufzeit in Monaten:
48
Es besteht die Möglichkeit, die Laufzeit für Wartung und Weiterentwicklung nach Ablauf zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt 72 Monate ab dem Zeitpunkt des Zuschlags.
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Feststellung der Eignung mittels Auswertung des Teilnahmeantrags, bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern zählt der erreichte Rang (hier 1-5).
ja
Für zwei Jahre ab Abnahme übernimmt die Auftragnehmerin die Pflege des Gesamtsystems DVDV. Support (Second- und Third-Level Support) und Wartung werden mit einer jährlichen Pauschale vergütet. Für optionale Leistungen zur Weiterentwicklung erfolgt die Vergütung nach Aufwand ohne Abnahmeverpflichtung. Optional können entsprechend Nummer 7.1 des EVB-IT erstellungsvertrags (Anhang 5) Kategorie 1 (Projektmanager / Projektleiter) und 2 (Software-Entwickler) Beratungsleistungen zu DVDV beauftragt werden. Für diese Leistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Es besteht die Möglichkeit, die Laufzeit für diese Aufgaben nach Ablauf zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt 72 Monate ab dem Zeitpunkt des Zuschlags. Für die Verlängerungsoption besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Kapitel 6 des Dokuments Vergabeunterlage_Bewerbungsbedingungen_DVDV_2.0
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
14.08.2017
11:30
07.07.2017
- Deutsch (DE)
31.01.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Eignungskriterien zu III.1.2 und III.1.3 sind dem Kapitel 6 des Dokuments Vergabeunterlage_Bewerbungsbedingungen_DVDV_2.0 zu entnehmen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
11.07.2017
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