Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Ballistische Überziehschutzwesten für die Polizei
13.31-81261-306-2017
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Lieferauftrag
Lieferung von ballistischen Überziehschutzwesten inkl. Tragetasche und Magazintaschen für die Polizei (SEK) gem. TL
Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör (18100000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt
Dezernat 14.23
Heinitzhof 1
39218 Schönebeck/Elbe
60 Stück ballistische Überziehschutzwesten komplett
Preis
24.11.2017
05.12.2017
Bei Fragen zur Vertragslaufzeit bitte die ausschreibende Stelle kontaktieren.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bewerbererklärung -Eigenerklärung zu § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 VOL/A "Insolvenzverfahren/Liquidation" oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z.B. PQ VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Vereinbarungen vorzulegen: -Erklärung zu §§10,12,13 LVG LSA "Tariftreue und Entgeltgleichheit, ILO-Kernarbeitsnormen, Nachunternehmereinsatz" -Vereinbarung zu §§ 17,18 LVG LSA "Kontrollen und Sanktionen"
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
15.09.2017
12:00
- Deutsch (DE)
09.10.2017
11.08.2017
00:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
19.07.2017