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Ausschreibungsdetails

Bewachung BPOL Blumberg (B 12.18 - 5201/17/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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25.06.2017

01.08.2017 11:30

01.08.2017 11:30

B 12.18 - 5201/17/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

25.06.2017 08:30

2017/S 121-245682

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat B12
Telefon:+49 22899610-2734
Fax:+49 2289910610-2734
Hauptadresse: www.bescha.bund.de

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung

    Bewachung BPOL Blumberg

    B 12.18 - 5201/17/VV : 1

II.1.2) CPV-Code

    Bewachungsdienste (79713000)

II.1.3) Art des Auftrags

    Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung

    Bewachungsdienste bei der Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg, gem. Vertrag und Leistungsbeschreibung

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.3) Erfüllungsort

    (DE412)

    Blumberg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung

    ca. 62.505 Stunden in 5 Jahren

II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

    01.12.2017

    30.11.2022

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

    Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

    Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch fünfmal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, falls der Vertrag nicht ordentlich gekündigt wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

    Siehe Besondere Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen


III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

    Als soziale Ausführungsbedingung im Sinne von § 128 Abs. 2 GWB wird die Bezahlung der geltenden tariflichen Grundlöhne als sozialer Standard gefordert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

    Offenes Verfahren


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

    01.08.2017

    11:30

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228/9499-0
Fax:+49 228/9499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

    Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

    Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

    Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

    Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

    Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

    Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.06.2017



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