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Ausschreibungsdetails

Projektträgerschaft ¿Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre)¿

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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30.06.2017

03.08.2017 12:00

03.08.2017 12:00

411 - 44142-4/1

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

25.07.2017 14:28

2017/S 124-252460

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift:Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl:10117
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Frau Annika Thielemann
Fax:+49 228-995783601
Hauptadresse: http://www.bmbf.de

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung

    Projektträgerschaft „Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre)“

    411 - 44142-4/1

II.1.2) CPV-Code

    Beratung im Bereich Forschung (73210000)

II.1.3) Art des Auftrags

    Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung

    Mit dem Qualitätspakt Lehre werden derzeit 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern dabei unterstützt, die Betreuung der Studierenden und die Qualität der Lehre zu verbessern. Ziele des Programms sind eine bessere Personalausstattung von Hochschulen, ihre Unterstützung bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals sowie die Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre. Zur Durchführung des Programms hat das BMBF für die Zeit vom 01.10.2010 bis 30.09.2017 einen Projektträger beauftragt. Die mit dieser Ausschreibung neu zu vergebende Projektträgerschaft soll ab 1. Oktober 2017 die Durchführung des Programms nahtlos fortführen.

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.3) Erfüllungsort

    DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung

    Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben den Hochschulpakt 2020 um ein Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre erweitert. Ziele des Programms sind eine Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen für Lehre, Betreuung und Beratung, die Unterstützung von Hochschulen bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung sowie die Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre. Dabei sollen, soweit die Förderkriterien erfüllt sind, eine gleichmäßige Entwicklung der Hochschulen in der Bundesrepublik und eine regionale Ausgewogenheit angestrebt werden.
    Grundlage des Förderprogramms ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre vom 18.10.2010.
    Für die erste Förderphase waren Hochschulen in staatlicher Trägerschaft einschließlich Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts, jeweils vertreten durch ihre Leitung, antragsberechtigt. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen war möglich. Außerhochschulische Einrichtungen sowie Vereinigungen, zu deren satzungsgemäßem Zweck die Förderung von Studium und Lehre zählt, konnten sich in Kooperation mit antragsberechtigten Hochschulen, die den Hauptteil der Förderung erhalten mussten, an dem Programm beteiligen.
    Die Laufzeit der Projekte in der ersten Förderphase erstreckte sich vom 01.10.2011 bis zum 31.12.2016. Insgesamt wurden 260 Zuwendungen im Rahmen von Einzel- und Verbundprojekten vergeben.
    Für die zweite Förderphase waren nur diejenigen Hochschulen antragsberechtigt, die in der ersten Förderphase erfolgreich waren. Anträge wurden von im Bereich der Hochschullehre ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die durch Bund und Länder benannt wurden, nach den in § 4 der Verwaltungsvereinbarung genannten Kriterien auf ihre Förderwürdigkeit hin bewertet. Über die als förderwürdig bewerteten Anträge und über die Förderhöhe entschied das Auswahlgremium nach § 5 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung, dem neben den genannten Expertinnen und Experten je zwei Vertreter des Bundes und der Länderseite angehörten. Von Hochschulen, über deren formlosen Anträge das Auswahlgremium positiv entschieden hatte, wurden vom Projektträger die förmlichen Förderanträge geprüft. Bei Vorliegen der förmlichen Zuwendungsvoraussetzungen bewilligte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf dieser Grundlage eine Zuwendung. Insgesamt wurden 206 Zuwendungen im Rahmen von Einzel- oder Verbundprojekten bewilligt.
    Dies ist die letzte Förderphase in diesem Programm. Maßnahmen konnten längstens für einen Zeitraum bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31.12.2020 fortgesetzt werden.
    Für die Finanzierung des Programms stellt der Bund im Jahr 2011 bis zu 140 Mio. Euro, im Jahr 2012 bis zu 175 Mio. Euro und in den Jahren 2013 bis 2020, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, jeweils bis zu 200 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bund finanziert die für die Durchführung der bewilligten Maßnahmen erforderlichen Personal- und Sachausgaben der Hochschulen. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Die administrativen Kosten des Programms und der programmbegleitenden Evaluation werden aus den Programmmitteln des Bundes getragen.
    Zur Durchführung des Programms hat das BMBF für die Zeit vom 01.10.2010 bis 30.09.2017 einen Projektträger beauftragt. Die mit dieser Ausschreibung neu zu vergebende Projektträgerschaft soll ab 1. Oktober 2017 die Durchführung des Programms nahtlos fortführen.

II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

    01.10.2017

    30.04.2022

    Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrags durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr, längstens bis zum 30.04.2023.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

    Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“)
    - Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Un-ternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entspre-chend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemein-schaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftrag-nehmern auszufüllen.
    - Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, für welche Leistungsbestand-teile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die be-reits feststehen, sind unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
    - Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlä-gig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitä-ten zur Verfügung stehen.
    - Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeich-nung und Unternehmenssitz zu benennen.
    - Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschafts-rechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden.
    - Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der/des Beauftragten für den Haushalt.
    - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI).
    - Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Aus-schlussgründen - Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII).
    Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister
    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorge-schrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

    Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

    Offenes Verfahren

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

    ja


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

    03.08.2017

    12:00

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6) Bindefrist des Angebots

    31.10.2017

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

    03.08.2017

    14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3) Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de ). Angebote bzw. Teilnahmeanträge nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder bei der Poststelle des BMBF in Berlin, Margarete-Steffin-Straße 11 zwischen 7:00 und 15:00 Uhr (bitte klingeln) einzureichen. Angebote, Teilnahmeanträge und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannten Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelleihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten, Teilnahmeanträgen und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 228-9499163
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift:Heinemannstr. 2
Postleitzahl:53175
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 228-995783601
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

    Ein Nachprüfungantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift:Heinemannstr. 2
Postleitzahl:53175
Ort:Berlin
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 228-995783601
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

28.06.2017



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