Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.3) Kommunikation
an folgende Anschrift:
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit:
Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
BAB 20 Deckenerneuerung AK Rostock bis AS Rostock-Südstadt; km 120,580-129,550
2017_303
Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
Bauauftrag
Einbau von Asphaltdeck-, Binder- und Tragschichten, Markierungen, Fräsen,
Instandsetzung der Fahrbahnübergänge an der Warnowtalbrücke,
12.128.000,00
EUR Euro
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
Aufbringen von Fahrbahnschichten (45233223)
Straßenmarkierungsarbeiten (45233221)
Mecklenburg-Vorpommern (DE80)
BAB 20 - Rostock
Einbau von Asphaltdeck-, Binder- und Tragschichten, Markierungen, Fräsen,
Instandsetzung der Fahrbahnübergänge an der Warnowtalbrücke,
Preis
12.128.000,00
EUR Euro
01.09.2017
30.06.2018
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
§ 6a Abs. 2 VOB/A
III.2) Bedingungen für den Auftrag
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2) Verwaltungsangaben
2016/S 195-351814
04.07.2017
10:30
- Deutsch (DE)
01.09.2017
04.07.2017
10:30
Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V - 18059 Rostock - Erich-Schlesinger-Straße 35
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de kostenlos bereitgestellt. Es erfolgt kein Versand in Papierform. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich schriftlich bei der genannten Stelle (siehe I.3 ) einzureichen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüpfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06.06.2017