Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.3) Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=161733I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Stromlieferung Hansestadt Osterburg (Altmark) 2018/2019/2020
K5.025.22
Elektrizität (09310000)
Lieferauftrag
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung der Hansestadt Osterburg (Altmark), ca. 871.046 kWh/Jahr
Ja
alle Lose
II.2) Beschreibung
Los 1
Teillos 1 Hansestadt Osterburg (Straßenbeleuchtung)
Stromversorgung (65310000)
Stendal (DEE0D)
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Hansestadt Osterburg (Altmark)
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Hansestadt Osterburg (Altmark), ca.562.706 kWh/Jahr
Preis
01.01.2018
31.12.2020
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Los 2
Teillos 2 Hansestadt Osterburg
Stromversorgung (65310000)
Stendal (DEE0D)
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Hansestadt Osterburg (Altmark)
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Hansestadt Osterburg (Altmark), ca.308.340 kWh/Jahr
Preis
01.01.2018
31.12.2020
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister desNiederlassungsmitgliedsstaates
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für dieGeschäftsjahre 2014 bis 2016
- Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 erbrachten Leistungen mitAngabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer-bzw.Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzenberücksichtigt,die mehr als drei Jahre zurückliegen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB
- Erklärung zur Entgeltgleichheit gem. § 10 Abs. 3 LVG LSA
- Erklärung für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen und/oder Verleihern gem. § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2) Verwaltungsangaben
03.07.2017
13:00
- Deutsch (DE)
14.10.2017
03.07.2017
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL" auf www.enportal.de durchgeführt.
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.enportal.de/
IV.2.6) Die Bindefrist endet 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Das Ende der Bindefrist wird durch Angabe der Kalendertages mit der Aufforderung, neue Preise
vorzulegen, bezeichnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die elektronischen Auktion im Zeitraum vom 06.07.2017 bis zum 30.09.2017 durchzuführen. Die angegebene Bindefrist kommt nur zum Tragen, wenn die Auktion am 30.09.2017 beendet würde.
Angaben zu:
- Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert)
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein. Der Antragist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31.05.2017