Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotvorhaben zur strategischen Evaluierung - Ausland
VV-118-2017-0073
Beratung in Sachen Evaluierung (79419000)
Dienstleistungen
Das Pilotvorhaben der strategischen Evaluierung hat die Untersuchung von Auswahl, Nachsteuerung und Umsetzung strategischer Schwerpunktsetzung bei der Verfolgung vorgegebener politischer Ziele zum Ziel. Gegenstand der Evaluierung sind Entwicklung und Weiterentwicklung der Strategie der Transformationspartnerschaften mit drei ausgewählten Ländern der MENA-Region sowie deren Umsetzung am Beispiel von Schwerpunkten wie Rechtsstaatsförderung und Förderung zivilgesellschaftlicher Partizipation.
Zu erbringende Leistungen beinhalten unter anderem Wirkungsmodelle, Inception-Reports, Länderstudien und den Evaluierungsbericht.
Dienstleistungen im Bereich auswärtige Angelegenheiten und sonstige Dienstleistungen (75210000)
Berlin (DE300)
Auswärtiges Amt
Referat S06
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Das Pilotvorhaben der strategischen Evaluierung hat die Untersuchung von Auswahl, Nachsteuerung und Umsetzung strategischer Schwerpunktsetzung bei der Verfolgung vorgegebener politischer Ziele zum Ziel. Gegenstand der Evaluierung sind Entwicklung und Weiterentwicklung der Strategie der Transformationspartnerschaften mit drei ausgewählten Ländern der MENA-Region sowie deren Umsetzung am Beispiel von Schwerpunkten wie Rechtsstaatsförderung und Förderung zivilgesellschaftlicher Partizipation.
Im Zusammenhang mit den politischen Umbrüchen in der arabischen Welt seit 2011 hat die Bundesregierung die deutsch-arabischen Transformationspartnerschaften zur Unterstützung bei Aufbau und Stärkung demokratischer politischer Ordnungen etabliert.
Für die Umsetzung von Projekten und Programmen der Transformationspartnerschaften wurden durch das Auswärtige Amt seit 2012 insgesamt rund 230 Mio. Euro, etwa 45 Mio. Euro pro Jahr, aufgewendet. Die Mittelvolumina von Projekten und Programmen des AA variieren je nach Land. Es werden sowohl kleinere Projekte unterstützt als auch große regionale Programme. Projektpartner sind vor allem Nichtregierungsorganisationen in den Zielländern, deutsche Durchführungs- und Mittlerorganisationen sowie die deutschen Politischen Stiftungen.
Das Vorhaben steht im Kontext des längerfristigen Ziels eines Ausbaus der Nutzung strategischer Evaluierung als Steuerungsinstrument und der Verankerung institutionellen Lernens im Auswärtigen Amt. Neben der Untersuchung tatsächlich angewendeter Verfahren und Methoden zur strategischen Schwerpunktsetzung, sollen deswegen auch Ausbaumöglichkeiten der strategischen Steuerung und Verbesserungsmöglichkeiten bei der Verknüpfung von Vorhabendurchführung und Evaluierung in die Untersuchung einbezogen werden.
Der Aufwand für diese Evaluierung wird vom Auftraggeber auf etwa 220 bis 350 Arbeitstage geschätzt. Nebenkosten wie z.B. Reisekosten in die Region sind innerhalb des Budgets zu kalkulieren. Vorgesehen ist eine Realisierung der Evaluierung in einem Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsunterzeichnung (Leistungsbeginn). Zu erbringende Leistungen beinhalten unter anderem Wirkungsmodelle, Inception-Reports, Länderstudien und den Evaluierungsbericht.
Das Evaluierungsteam besteht aus einem Leiter und einem oder mehreren Teammitgliedern.
Folgende Mindestanforderungen werden in Stufe 2 des Verfahrens und in der Ausführungsphase an das Evaluierungsteam gestellt:
• Teamleiter: Berufserfahrung in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter (inkl. Backstopping) in komplexen Evaluierungen
• Sektorale Arbeitserfahrung in Bereichen der Krisenprävention (einschließlich Krisenpräventionsmaßnahmen in den Bereichen Rechtsstaatsförderung, Demokratieförderung, Medien) oder sektorale Arbeitserfahrung in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in volatilen Kontexten
• Tiefgreifende Kenntnisse der MENA-Region belegt durch Arbeitsaufenthalte und/oder (wissenschaftliche) Arbeiten
• Erfahrung in der Bearbeitung von Evaluierungen in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und auswärtiger Kulturpolitik;
• Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von komplexen Evaluierungen (z.B. Portfolio-Evaluierungen oder strategische Evaluierungen);
• Expertise in Evaluierungsmethodologie und/oder relevanten sozialwissenschaftlichen Methoden
• Arbeitserfahrungen in einem interkulturellen Umfeld, insbesondere in der Zielregion;
• Erfahrung in der Durchführung von Evaluierungsvorhaben in den Sprachen Deutsch und Englisch; weitere relevante Sprachkenntnisse (Französisch, Arabisch) sind von Vorteil;
• Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (insbesondere Bundesministerien oder anderen obersten Bundesbehörden).
Laufzeit in Monaten:
12
4
siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb - Datei "TW-17-0073-Eignungsbewertung.pdf"
Fachkompetenz, belegt durch Erfahrungen in den Bereichen eines Referenzprojekts:
a) Bearbeitung von Evaluierungen aus dem Bereich Außen-, Sicherheits- und auswärtiger Kulturpolitik gemäß den anerkannten Evaluierungsgrundsätzen und Qualitätsstandards der OECD-DAC
b) Arbeiten in einem interkulturellen Umfeld,
c) Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von komplexen Evaluierungen (z.B. Portfolio-Evaluierungen oder strategische Evaluierungen),
d) Erfahrung in der Durchführung von Evaluierungsvorhaben in den Sprachen Deutsch und Englisch/Französisch,
e) Projektspezifisches Qualitätsmanagement,
f) Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (insbesondere Bundesministerien oder andere oberste Bundesbehörden),
g) Arbeiten in komplexen Organisationsstrukturen anhand der nachgewiesenen Referenzen."
ja
1-tägiger Umsetzungs-Workshop nach Leistungsende
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
- Die unter II 2.4 in Stufe 2 zu machenden Angaben zu den Anforderungen an die Projektleitung und an das Team beinhalten auch die Maßgabe, dass der Teamleiter nicht Teammitglied sein darf.
- Die benannten Teammitglieder einschl. Leitung müssen auch bei der Auftragsausführung mitwirken. Änderungen sind nur in Absprache und mit Zustimmung mit AG möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben
siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
1. TW-17-0073-Teilnahmeantrag-PW.docx
2. TW-17-0073-Eignungsbewertung.pdf
Angabe des Mindestumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 angegebenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 600.000 Euro (brutto) pro Jahr.
Diese Angabe wird als Ausschlusskriterium (A) gewertet.
sieheDatei "TW-17-0073-Eignungsbewertung.pdf"
Bewerber, die mit den vorgelegten Referenzen Erfahrungen in einem oder mehreren der in der Datei "TW-17-0073-Eignungsbewertung.pdf" Bereiche nicht nachweisen können, werden ausgeschlossen.
Diese Aussage wird als Ausschlusskriterium gewertet und muss auch in Stufe 2 des Vergabeverfahrens eingehalten werden.
- Die in III 2.3 geforderte Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikationen der Personen, die düe die Ausführung des Auftrags verantwortlich sein werden, müssen erst mit Erreichen der Stufe 2 im Verfahren mit den Angebotsunterlagen bekannt gegeben werden.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
22.06.2017
10:00
13.07.2017
- Deutsch (DE)
29.12.2017
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der Auftraggeber behält sich die Abwicklung in schrittweiser Verringerung der Anzahl der Angebote vor (siehe Hinweis IV 1.4).
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigen Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
22.05.2017
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