Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.3) Kommunikation
elektronisch via:
www.evergabe-online.deI.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Organisation und Durchführung der Supervision und des Coachings im Bundesprogramm Z:T
B 13.16 - 9233/16/VV : 1
Administrative Dienste in den Bereichen Freizeit, Kultur und Religion (75124000)
Dienstleistungen
Organisation und Durchführung der Supervision und des Coachings im Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe"
-
keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
Administrative Dienste in den Bereichen Freizeit, Kultur und Religion (75124000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Eine Geschäftsstelle ist einzurichten. Beratungsangebote an verschiedenen Orten sind erforderlich.
Die bestehenden Angebote des Coachings und der Supervision sollen weitergeführt und weiterentwickelt werden. Während das Coaching einen institutionellen Schwerpunkt hat und sich an die Projektleiter/-innen richtet, bietet Supervision eine individuelle Unterstützung einzelner Beraterinnen und Berater, die diese in die Lage versetzen soll, mit Belastungen umzugehen, die sie in ihrer alltäglichen Berufspraxis erleben. Vertragsdauer ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2019. Optional ist eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2020 möglich.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
Siehe "Besondere Bewerbungsbedingungen" in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
IV.2) Verwaltungsangaben
21.06.2017
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3) Zusätzliche Angaben
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein rein elektronisches
Verfahren handelt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die
Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und
die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://
www.evergabe-online.de.
Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://
www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich
elektronische Vergabeunterlagen unter http://
www.evergabe-online.de und können das Angebot und die geforderten
Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18.05.2017