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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Richtfunksysteme (B 15.36 - 4409/16/VV : 3)

Next Steps

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17.05.2017 (last modified at 06.06.2017)

22.06.2017 11:30

22.06.2017 11:30

B 15.36 - 4409/16/VV : 3

Beschaffungsamt des BMI

06.06.2017 12:12


Tendering Procedure Cancelled

This tendering procedure was cancelled. Participation is no longer possible.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2536
Fax:+49 2289910610-2536
Hauptadresse: www.bescha.bund.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung

    Richtfunksysteme

    B 15.36 - 4409/16/VV : 3

II.1.2) CPV-Code

    Richtfunkausrüstung (31711423)

II.1.3) Art des Auftrags

    Lieferauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung

    Richtfunksysteme im NATO IV Band

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

    Richtfunkausrüstung (31711423)

II.2.3) Erfüllungsort

    Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)

    Bundespolizeiräsidium
    Referat 55 - Einsatzbereich Swisttal
    Gabrielsweg 5
    53913 Swisttal
    Deutschland

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung

    16 Richtfunkanlagen (Festabnahmemenge 2 Stück mit der Option auf 14 weitere Richtfunkanlagen)

II.2.5) Zuschlagskriterien

    Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

    18.08.2017

    31.12.2017

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11) Angaben zu Optionen

    ja

    14 weitere Richtfunkanlagen (s. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung) müssen optional abrufbar sein.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

    Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    Bieter müssen anhand von 3 Referenzaufträgen Ihre Eignung nachweisen. Die Kriterien beziehen sich dabei auf den finanziellen und personellen Auftragsumfang.

    Jeder Bieter muss seine techn. Leistungsfähigkeit anhand von 3 Referenzaufträgen nachweisen. Zwei dieser Aufträge müssen Lieferaufträge sein. Der dritte Auftrag muss eine Schulung beinhalten, dessen Konzept in wenigen Sätzen erläutert werden muss. Zusätzlich ist die berufliche Qualifikation der Lehrperson zu nennen (mind. staatl. gepr. Techniker oder Meister, alternativ Ingenieur).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

    Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

    Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

    ja


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

    2017/S 088-173150

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

    22.06.2017

    11:30

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
  • Englisch (EN)
IV.2.6) Bindefrist des Angebots

    18.08.2017

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

    22.06.2017

    11:30

    entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben

Angebote werden ausschließlich in Deutscher Sprache akzeptiert. Die unter IV.2.4) genannte weitere zulässige Sprache Englisch gilt nur für Datenblätter die mit dem Angebot eingereicht werden.

Im Rahmen dieser Vergabe ist die elektronische Angebotsabgabe zu nutzen. Angebote die nicht über die E-Vergabeplattform des Bundes eingereicht werden, werden ausgeschlossen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228/9499-0
Fax:+49 228/9499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

    Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

    Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

    Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

    Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

    Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

    Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.05.2017



Version history

Below, the version history of the notices is displayed. The sorting is done in descending order.

15.05.2017


15.05.2017




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