Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.2) Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deI.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Richtfunksysteme
B 15.36 - 4409/16/VV : 3
Richtfunkausrüstung (31711423)
Lieferauftrag
Richtfunksysteme im NATO IV Band
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
Richtfunkausrüstung (31711423)
Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Bundespolizeiräsidium
Referat 55 - Einsatzbereich Swisttal
Gabrielsweg 5
53913 Swisttal
Deutschland
16 Richtfunkanlagen (Festabnahmemenge 2 Stück mit der Option auf 14 weitere Richtfunkanlagen)
Preis
18.08.2017
31.12.2017
ja
14 weitere Richtfunkanlagen (s. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung) müssen optional abrufbar sein.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bieter müssen anhand von 3 Referenzaufträgen Ihre Eignung nachweisen. Die Kriterien beziehen sich dabei auf den finanziellen und personellen Auftragsumfang.
Jeder Bieter muss seine techn. Leistungsfähigkeit anhand von 3 Referenzaufträgen nachweisen. Zwei dieser Aufträge müssen Lieferaufträge sein. Der dritte Auftrag muss eine Schulung beinhalten, dessen Konzept in wenigen Sätzen erläutert werden muss. Zusätzlich ist die berufliche Qualifikation der Lehrperson zu nennen (mind. staatl. gepr. Techniker oder Meister, alternativ Ingenieur).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2) Verwaltungsangaben
2017/S 088-173150
22.06.2017
11:30
- Deutsch (DE)
- Englisch (EN)
18.08.2017
22.06.2017
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche Angaben
Angebote werden ausschließlich in Deutscher Sprache akzeptiert. Die unter IV.2.4) genannte weitere zulässige Sprache Englisch gilt nur für Datenblätter die mit dem Angebot eingereicht werden.
Im Rahmen dieser Vergabe ist die elektronische Angebotsabgabe zu nutzen. Angebote die nicht über die E-Vergabeplattform des Bundes eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17.05.2017
Version history
Below, the version history of the notices is displayed. The sorting is done in descending order.