Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
KAMPGeneralplanerleistung Sanierung/Anbau Visastelle Kampala
VV-118-2017-0070
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Dienstleistungen
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI §§ 34, 39, 51 und 55 zur Generalsanierung und Neubau Außenwache und Visastelle Botschaft Kampala, Uganda
Berlin (DE300)
Berlin
und
Botschaft Kampala, Uganda
Das Auswärtige Amt beabsichtigt die Deutsche Botschaft in Kampala / Uganda zukunftssicher und werterhaltend zu sanieren und umzubauen und durch den Anbau einer neuen Außenwache und einer Visastelle zu ergänzen. Das Kanzleigebäude in der 15 Philip Road, Kololo, wurde ca. 1977 erbaut und Ende der 1980er Jahren umgebaut. Zeitgleich wurden verschiedene Nebengebäude errichtet. Gegenstand der Baumaßnahme sind die Generalsanierung und Umstrukturierung des Kanzeleigebäudes (Details s. Maßnahmekatalog) mit
einer NF=rd. 800m², der Neubau einer separate Visastelle (NF=rd. 70m²) und einer Außenwache (Nutzfläche rd. 30m²) und die Neugestaltung der Freianlagen. Die Verlagerung der Visastelle in einen neuen Anbau ermöglicht eine Umstrukturierung des bestehenden Grundrisses des Kanzleigebäudes. Die Anlagen der Technischen Ausrüstung (HLS, Elektro) sind veraltetet und müssen im Rahmen der Generalsanierung erneuert werden. Derzeit besteht innerhalb des Gebäudes aufgrund von Belüftungsöffnungen in den Fensterrahmen, Gittern in den Innentüren sowie der Öffnung zum Dachraum ein permanenter Luftaustausch. Aufgrund der starken Luftverschmutzung müssen im Rahmen der Beauftragung hierzu Alternativen untersucht werden.
Weiterhin sind der Zugang zur Liegenschaft und die Freianlagen neu zu konzipieren. Vergeben werden sollen folgende Leistungen:
A. Generalplanerleistungen, insbesondere:
a) die technische sowie kaufmännisch-wirtschaftliche Integration der an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute,
b) die übergeordnete Koordination aller an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, soweit diese nicht bereits durch die Grundleistungen der Objektplanung erfasst ist sowie
c) die Aufstellung, Überwachung und laufende Fortschreibung eines alle an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute berücksichtigenden Projektablauf- und eines Terminablaufplanes.
B. Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI: Grundleistungen Lph 1-8, soweit erforderlich.
C. Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15 Nr. 15.1, umfassend die Anlagengruppen (AGr) 1-5 nach HOAI § 53: Grundleistungen LPh 1-8, soweit erforderlich.
D. Leistungen der Freianlagenplanung gem. HOAI § 39 i.V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 HOAI: Grundleistungen Lph 1-8, soweit erforderlich.
E. Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI §51 i.V. m. Anlage 14: Grundleistungen Leistungsphasen 1-6, soweit erforderlich
Neben Grundleistungen werden ausgewählte Besondere Leistungen vergeben (siehe Vergabeunterlagen, Vertragsentwurf § 5 Abschn. 5.7 und § 6 Abschn. 6.6). Hinweis: TK- und IT-Anlagen (AGr 5): Es werden nur die LP 2-5 beauftragt, die Ausführung erfolgt durch einen Rahmenvertragspartner des Auftraggebers.
Die Leistungspflichten im Einzelnen sind den Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf) zu entnehmen.
Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind Angaben/Nachweise für die Leistungsbereiche A bis D zu erbringen. Der Fachplaner Tragwerksplanung ist - bei Bedarf - währen der Planungsphase zu benennen.
Für die Realisierung der Generalsanierung mit Neubau der Visastelle werden im Vorfeld Baukosten (Kostengruppe 300, 400 und 500, DIN 276) netto von rd. 2,864 Mio. EUR veranschlagt. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) für Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Neubau der Außenwache und Visastelle aus: Kostengruppe 300 (DIN 276) = ca. 1,13 Mio. EUR, Kostengruppe 400 (DIN 276) = ca. 0,79 Mio. EUR, Kostengruppe 500 (DIN 276) = ca. 0,82 Mio.
EUR.
Entsprechend HOAI Anlage 10 "Objektliste Gebäude" wird die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III eingestuft; HOAI Anlage 11 "Freianlagen" in Honorarzone III, HOAI Anlage 14 "Tragwerksplanung in Honorarzone II, HOAI Anlage 15 "Technische Ausrüstung" in Honorarzone II.
Nach derzeitiger Planung soll die Gesamtbaumaßnahme im 4. Quartal 2017 begonnen, im 4. Quartal 2020 fertig gestellt werden.
Laufzeit in Monaten:
33
3
5
Alle formal korrekten, vollständigen und den Mindestanforderungen an die Eignung (gem. Bekanntmachung, Abschn. III) entsprechenden Teilnahmeanträge werden an Hand der Eignungskriterien (Anlage zum Teilnahmeantrag) bewertet. Die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind in Abschn. III, Punkt 2 abgebildet.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-5 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV).
ja
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird lediglich die Stufe 1 bis Aufstellung der Bauunterlage (Leistungsphasen 1-4
der Objektplanung und Technischen Ausrüstung) beauftragt; LPh 4 nur im Bedarfsfall. Weitere Fachplaner-/ Gutachter-/Beraterleistungen werden, soweit erforderlich, analog beauftragt. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln (ggf. in Teilen) oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(2) Vergabe Besonderer Leistungen in den Leistungsbildern A bis E gem. Ziff. II.2.4, sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich.
(3) Weitere zur Erzielung des Gesamterfolgs erforderliche Leistungen, z.B: Leistungen zum Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17; Leistungen für Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) entsprechend HOAI Anlage 1 Ziff. 1.2; Leistungen für Schadstoffuntersuchung/-sanierung. Auf das Erfordernis solcher Leistungen ist der Auftraggeber spätestens im Ergebnis der Leistungsphase 1 schriftlich hinzuweisen. Soweit der Generalplaner die Planungsleistungen nicht selbst erbringt, schließt er Fachplanungsverträge auf Basis des Generalplanervertrages (Vergütung wird selbständig vereinbart).
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Gewährleistungszeit und ist als Zirka- Angabe zu verstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a.) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / und bauvorlageberechtigter Ingenieure gemäß den Regelungen seines Heimatstaates (siehe Teilnahmeantrag).
Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt bzw. Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
b.) Bei Bewerbergemeinschaften muss mind. ein Mitglied je Leistungsbereich (Leistungsbereich (i.S. HOAI § 34, 39, 51 und 55) die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
c.) Im Falle der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen zur Vorlage bauaufsichtlicher Genehmigungsplanungen in Uganda berechtigten Architekt bzw. Ingenieur zu benennen, der die Aufgaben des Auftragnehmers vor Ort in der Planungs- und Bauphase wahrnimmt.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (s. Teilnahmeantrag). Bei Zuschlagserteilung ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 1.000.000 EUR für Personenschäden und über 500.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Erklärung des Bewerbers zur Größe realisierter Referenzprojekte (s. Teilnahmeantrag, Referenzliste).
Siehe III.1.3) dieser Bekanntmachung.
1.) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (s. Teilnahmeantrag Abschn. 4).
Es sind mind. 2 und max. 4 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix 1. Stufe / Eignungskriterien bewertet werden (Anlage zum Teilnahmeantrag).
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Mitarbeiterreferenzen (auch von Büroinhabern als vormalige Mitarbeiter anderer Büros) sind nicht zugelassen.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt "Referenzliste" abgefragten Angaben zu machen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen die in der Referenzliste abgefragten Angaben vollständig vorliegen. Fehlt eine oder mehrere der abgefragten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
2.) Präsentation von mind. 2 und max. 4 Referenzprojekten aus o.g. Referenzliste, die mit der in Abschnitt II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind und deren Bearbeitung (bearbeitete Leistungsphasen) im Leistungszeitraum 2010 oder später liegt.
Die Referenzprojekte sind jeweils auf max. zwei DIN-A4-Blättern (einseitig bedruckt) ausführlich in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen (z. B. Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) aussagekräftig darzustellen.
Aus der Präsentation sollen die Qualität und die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
3.) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (siehe Teilnahmeantrag). Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2014, 2015 und 2016. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
4.) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (siehe Anlage Erklärung zu Nachunternehmen). Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
5.) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage Erklärung zur Eignungsleihe). Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen;
Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen:
zu 2.:
Für die darzustellenden Referenzprojekte (mind. 2 und max. 4), welche die o. g genannten Bedingungen erfüllen und mit der in Abschnitt II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind, gelten die folgenden Mindestanforderungen (VgV 2016, §§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und 46 Abs. 3 Nr. 1):
a.) Projektbearbeitung / bearbeitete Leistungsphasen in den letzten 7 Jahren (im Leistungszeitraum ab 2010 oder später). In die Liste der Referenzprojekte sind nur die Leistungsphasen einzutragen, die ab 2010 erbracht wurden.
b.) Alle Referenzprojekte müssen ein Bauvolumen mit Bauwerkskosten (KGr 300 und 400 €) von ≥ 0,75 Mio. € netto ausweisen.
c.) Mindestens 1 Referenzprojekt muss der Kategorie Bauen im Bestand i.S. §2 Abs. 5 bis 9 HOAI 2013 (überwiegend Umbau und/oder Sanierungsmaßnahme ) zuzuordnen sein und für diese Projekt müsssen Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI 2013 erbracht worden sein;
d.) Für mind. 1 der eingereichten Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne §34 HOAI 2013 durchgängig erbracht worden sein (einschl. Fertigstellung Lph 8, Übergabe an den Nutzer/Bauherrn)
e.) Durch die Summe der eingereichten Referenzprojekte müssen die LPh 2 und 3 sowie 5 bis 8 i.S. §55 HOAI 2013 in den Anlagengruppen 1-5 i.S.d. §53 HOAI 2013 mindestens je einmal abgedeckt sein.
Alle Mindestanforderungen müssen in den mind. 2 und max. 4 in der Referenzliste darzustellenden Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.
zu 3:
Bei Bewerbergemeinschaften muss mind. ein Mitglied je Leistungsbereich (i.S. HOAI § 34, 39, 51 und 55) die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung
(2) Technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke und Erlasse, soweit am Standort möglich, u.a. RBBau und BauO-NRW (im Einzelnen s. Vertragsentwurf).
(3) HOAI 2013: Grundleistungen werden - ungeachtet ob und inwieweit die HOAI als zwingendes Preisrecht anwendbar ist - nach den Mindestsätzen vergütet: §§35, 39 sowie ggf. 52: HZ 3; §56: HZ 2.
(4) Auslandreisen werden nach BRKG in Verbindung mit der ARV erstattet; Kosten für innerdeutsche Reisen werden nicht erstattet.
(5) Vertrag inkl. Anlagen; Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN sind ausgeschlossen. Im Übrigen gilt das deutsche Recht.
(6) BGB; GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
12.06.2017
13:00
28.06.2017
- Deutsch (DE)
29.08.2017
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1. Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen /Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung / Erklärungen des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (http:// www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
Für Hinweise zur elektronischen bzw. schriftlichen Abgabe des Teilnahmeantrags siehe Dokument Bewerbungsbedingungen S. 3 Ziff. 7, das Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen ist.
Die Unterlagen sind bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten First einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblättern [s.o.], Zuschlagskriterien, Ver-tragsentwurf) sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
3. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage - unter der Projektbezeichnung "Teilnahmewettbewerb VV-118-2017-0070KAMP - Rückfragen" an die in Ziff. I.3 genannten Adresse (118-2@auswaertiges-amt.de) erhältlich.
Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Bei der Bewertung des Honorarangebotes kommt die gewichtete Richtwertmethode mit Median der UfAB zur Anwendung. Der Auftraggeber kann hierbei die tatsächliche effektive Gewichtung nicht im Voraus angeben, sondern lediglich die Wertigkeitsfaktoren (Qualitätskriterien / Preis). Sofern die gebildeten Kennzahlen für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) der führenden Angebote absolut identisch sind, soll der Zuschlag auf das preisgünstigste Angebot erteilt werden.
Die Aufftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
11.05.2017
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