Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.2) Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deI.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit:
Bundespräsidialamt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Agenturleistung - Großveranstaltungen des Bundespräsidenten
123-02.05-20.0062-17-I-D
Event-Organisation (79952000)
Dienstleistungen
Agenturleistung für Großveranstaltungen des Bundespräsidenten.
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
Organisation von Festivals (79953000)
Organisation von Parties (79954000)
Berlin (DE30)
Bundespräsidialamt (BPrA)
Spreeweg 1
10557 Berlin
Deutschland
und
Kaiser-Friedrich-Straße 16
(Villa Hammerschmidt)
53113 Bonn
Deutschland
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Agenturleistung für Großveranstaltungen des Bundespräsidenten, insbesondere die Mitwirkung bei der Konzeption, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen, einschließlich der Programmgestaltung.
01.09.2017
30.09.2022
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Wirtschaftlliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (siehe Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zur Finanzsituation
• Unternehmensprofil
• Personalqualifikation
• Referenzen
• Arbeitsproben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Aufgrund der Amtszeit des Bundespräsidenten von fünf Jahren soll die Leistung auch für fünf Jahre von demselben Auftragnehmer erbracht werden.
IV.2) Verwaltungsangaben
21.06.2017
12:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
• Die Vergabeunterlagen werden auf www.ble.de/zv unterhalb der Bekanntmachung und unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
• Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich unter www.ble.de/zv und auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
• Teilnahme an einer Besichtigung (siehe Vergabeunterlagen)
• Sonstige Anforderungen, Nachweise und/oder Erklärungen (siehe Vergabeunterlagen)
• Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
• Nachunternehmen (siehe Vergabeunterlagen)
• Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
• Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08.05.2017