Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.2) Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deI.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Herstellung und Lieferung von Drucksachen für den Bundesrat
123-02.05-20.0035-17-I-L
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Parlamentsdrucksachen für den Bundesrat.
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
Druckereidienste (79810000)
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Kurierdienste (64120000)
Berlin (DE300)
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und die Lieferung von Druckerzeugnissen. Die Leistung umfasst den elektronischen Empfang der Daten bzw. das Abholen der Druckunterlagen, das Herstellen, Konfektionieren, Verpacken und Liefern der Druckerzeugnisse sowie das Entsorgen des Verpackungsmaterials.
01.08.2017
31.07.2021
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Druckleistungen nachzuweisen, welche nicht älter als drei Jahre sind. Die Referenzen sind mindestens per Eigenerklärung unter Angabe des Auftraggebers, Beschreibung des Auftragsgegenstandes, Projektgröße in Personentagen und einer auskunftsfähigen und -bereiten Ansprechperson inkl. Kontaktdaten vorzulegen. Sofern der Bieter an den Referenzprojekten als Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer mitgewirkt hat, ist zusätzlich zum Auftragsgegenstand der von ihm durchgeführte Teil der Leistung zu beschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2) Verwaltungsangaben
29.05.2017
12:00
- Deutsch (DE)
21.07.2017
29.05.2017
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen und Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv und auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Schriftliche und fernschriftliche (Fax) Angebote sowie elektronische Angebote per E-Mail sind ausgeschlossen.
D)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 3 bis 5 der Vergabeunterlagen), sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt III.1.3) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge:
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§36 Abs. 1 VgV).
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
G)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
H)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28.04.2017