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Ausschreibungsdetails

Herstellung und Lieferung von Drucksachen für den Bundesrat (123-02.05-20.0035-17-I-L)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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30.04.2017

29.05.2017 12:00

29.05.2017 12:00

123-02.05-20.0035-17-I-L

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

30.04.2017 08:45

2017/S 085-165921

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:Bundesrat
Postanschrift:Leipziger Straße 3-4
Postleitzahl:10117
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Ref. 123 - ZV-BMEL, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Fax:+49 22868453379
Hauptadresse: www.bundesrat.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ble.de/zv

I.2) Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift:Deichmanns Aue 29
Postleitzahl:53179
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):ZV-BMEL
Telefon:+49 22868453819
Fax:+49 22868453379
Hauptadresse: www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ble.de/zv
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung

    Herstellung und Lieferung von Drucksachen für den Bundesrat

    123-02.05-20.0035-17-I-L

II.1.2) CPV-Code

    Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)

II.1.3) Art des Auftrags

    Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung

    Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Parlamentsdrucksachen für den Bundesrat.

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

    Druckereidienste (79810000)

    Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)

    Kurierdienste (64120000)

II.2.3) Erfüllungsort

    Berlin (DE300)

    Bundesrat
    Leipziger Straße 3-4
    10117 Berlin
    Deutschland

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung

    Rahmenvereinbarung über die Herstellung und die Lieferung von Druckerzeugnissen. Die Leistung umfasst den elektronischen Empfang der Daten bzw. das Abholen der Druckunterlagen, das Herstellen, Konfektionieren, Verpacken und Liefern der Druckerzeugnisse sowie das Entsorgen des Verpackungsmaterials.

II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

    01.08.2017

    31.07.2021

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

    Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
    Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    - Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
    Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
    - Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
    Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
    - Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
    Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    Referenzen
    Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Druckleistungen nachzuweisen, welche nicht älter als drei Jahre sind. Die Referenzen sind mindestens per Eigenerklärung unter Angabe des Auftraggebers, Beschreibung des Auftragsgegenstandes, Projektgröße in Personentagen und einer auskunftsfähigen und -bereiten Ansprechperson inkl. Kontaktdaten vorzulegen. Sofern der Bieter an den Referenzprojekten als Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer mitgewirkt hat, ist zusätzlich zum Auftragsgegenstand der von ihm durchgeführte Teil der Leistung zu beschreiben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

    Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

    Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

    ja


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

    29.05.2017

    12:00

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6) Bindefrist des Angebots

    21.07.2017

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

    29.05.2017

    12:00

    entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3) Zusätzliche Angaben

A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen und Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.

B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv und auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.

C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Schriftliche und fernschriftliche (Fax) Angebote sowie elektronische Angebote per E-Mail sind ausgeschlossen.

D)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 3 bis 5 der Vergabeunterlagen), sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt III.1.3) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.

F)
Nachunternehmen/Unteraufträge:
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§36 Abs. 1 VgV).
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.

G)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

H)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-9499-0
Fax:+49 228-9499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

    Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

28.04.2017



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