Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

BfEE 06/2017 Energiemonitoring und Informationsaustausch

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

23.04.2017

22.05.2017 23:59

22.05.2017 23:59

Projekt BfEE 06/2017 Energiemonitoring

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

12.05.2017 11:03

2017/S 081-156396

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl: 65760
Ort: Eschborn
NUTS: Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat 114
Telefon: +49 6196-9082322
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung

    BfEE 06/2017 Energiemonitoring und Informationsaustausch

    Projekt BfEE 06/2017 Energiemonitoring

II.1.2) CPV-Code

    Dienstleistungen im Energiebereich (71314000)

II.1.3) Art des Auftrags

    Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung

    Der Auftrag umfasst die Erstellung einer Studie zum Thema „Energiemonitoring und Informa-tionsaustausch bei Geräten und Anlagen der Gebäudetechnik zur Steigerung der Energieef-fizienz sowie Optimierung der Sektorkopplung und der Bereitstellung von Flexibilität“. Die Studie ist grundsätzlich als Desktop-Recherche konzipiert. Die Erhebung neuer Daten ist nicht vorgesehen.
    Hinzu kommt die Vorbereitung, Organisation und Durchführung eines Workshops zur Prä-sentation der vorläufigen Ergebnisse für politische Entscheidungsträger, Verbände und rele-vante Stakeholder. Ausserdem umfasst der Auftrag die Vorbereitung, Organisation und Durchführung eines Kick-Off-Meetings, sieben Projektsteuerungstreffen sowie eine Ab-schlusspräsentation und die laufende enge Abstimmung mit dem Auftraggeber.

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.3) Erfüllungsort

    Main-Taunus-Kreis (DE71A)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung

    In diesem Vorhaben wird untersucht, wie Informationen aus Zählern und Messtechnik über den aktuellen Energieverbrauch bzw. die tatsächlich realisierte Energieeffizienz, sowie der Austausch und die Nutzung dieser Informationen genutzt werden können, um die Energieef-fizienz gebäudetechnischer Geräte und Anlagen individuell und im Zusammenspiel als intel-ligente Systeme im Betrieb zu steigern und den Energieverbrauch zu senken: Hierzu sollen der Stand der Technik und der bestehende Ordnungsrahmen aufbereitet werden. Dabei soll untersucht werden, welche Informationen über den energetischen Zustand gebäudetechni-scher Geräte und Anlagen gewonnen und wie diese aufbereitet, dargestellt und an Betreiber und Nutzer weiter kommuniziert werden sollten – unter Einbeziehung technischer sowie so-zialer bzw. psychologischer Aspekte. Zudem soll untersucht werden, wie die gewonnenen Informationen zwischen Geräten und Anlagen ausgetauscht und für diese durch Steuerungs-technik nutzbar gemacht werden können. Ziel des Vorhabens ist es, Handlungsoptionen zur Unterstützung der Entwicklung sogenannter intelligenter Geräte, Anlagen und Systemlösun-gen herzuleiten.
    Der Auftrag umfasst insgesamt sechs Arbeitspakete, deren voraussichtlicher Umfang in Pro-jektmonaten angegeben wird:
    In Arbeitspaket 1 (7 Projektmonate) sollen die sozialen und psychologischen Wirkmechanis-men von Informationen aus Zählern und Messtechnik dargestellt und systematisch aufbereitet werden. Im Anschluss sind Techniken, Lösungen und Lösungsansätze zu recherchieren, die durch Messung von Energiekennwerten, Aufbereitung und Kommunikation der gewonnenen Informationen sowie der Nutzung der Informationen, Steuerungen der Energieeffizienz oder Senkung des Energieverbrauchs bewirken. Schließlich ist der relevante rechtliche und ökonomische Rahmen darzustellen, durch den die beschriebenen Techniken reguliert, ge-hemmt oder gefördert werden.
    In Arbeitspaket 2 (2,5 Projektmonate) sollen auf Basis der Erkenntnisse aus Arbeitspaket 1 Handlungsvorschläge für die Bundespolitik abgeleitet werden.
    In Arbeitspaket 3 (2 Projektmonate) soll abgeschätzt werden, welche Einsparpotenziale an Primär- und Endenergieverbrauch sowie Treibhausgasemissionen denkbar oder realisierbar sind (technisches und bis 2030 umsetzbares Potenzial).
    In Arbeitspaket 4 (1 Projektmonat) ist die Übertragbarkeit der bisherigen Ergebnisse auf an-dere Bereiche zu prüfen.
    In Arbeitspaket 5 (1,5 Projektmonate) ist Kapazität für Ad-hoc-Zuarbeiten oder Recherchen zu ergänzenden Themengebieten vorzusehen.
    Das Arbeitsgebiet 6 (3 Projektmonate) umfasst die regelmässige enge Abstimmung mit dem Auftraggeber, die Organisation eines Kick-Off-Meeting, 7 Projektsteuerungstreffen, eine Ab-schlusspräsentation sowie einen Workshop.

II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

    Laufzeit in Monaten:
    18

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

    Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
    • Eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabe-verfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Unterneh-mens bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die ge-forderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
    • Eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabe-verfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass ange-messene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
    Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
    • Eigenklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Verga-beverfahren führen!
    • Lage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

    Offenes Verfahren

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

    nein


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

    22.05.2017

    23:59

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6) Bindefrist des Angebots

    3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

    23.05.2017

    10:00

    Eschborn

    Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3) Zusätzliche Angaben

Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe- Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

    Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
    gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.04.2017



a26e6c3e-03ec-477c-a7c2-43d904c47ac7