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Ausschreibungsdetails

Projekt BfEE 05_2017 Evaluation der Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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20.04.2017 (letzte Änderung am 21.04.2017)

22.05.2017 23:59

22.05.2017 23:59

Projekt BfEE 05_2017 Evaluation

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

12.05.2017 11:07

2017/S 078-150768

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift:Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl:65760
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 114
Telefon:+49 6196-9082322
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung

    Projekt BfEE 05_2017 Evaluation der Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich

    Projekt BfEE 05_2017 Evaluation

II.1.2) CPV-Code

    Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3) Art des Auftrags

    Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung

    Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist eine begleitende und ab-schließende Erfolgskontrolle des Förderprogramms durchzuführen. Diese umfasst nach § 7 Abs. 2 BHO und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften eine Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle. Darüber hinaus sollen projektbegleitende jährliche Auswertungen zur Überprüfung und Anpassung der Zielmarken erarbeitet werden.
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beauftragt, das Evaluationsvorhaben auszuschreiben und in enger Abstimmung mit dem Ministerium inhaltlich zu betreuen.

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.3) Erfüllungsort

    Main-Taunus-Kreis (DE71A)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung

    Auch durch den optimierten Betrieb einer Heizungsanlage kann Energie eingespart werden. Dazu wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, der die Wärmeverteilung im Gebäude optimiert, oft mit niedriginvestiven Maßnahmen zur Systemoptimierung ergänzt. Eine Kombination von Pumpentausch und Heizungsoptimierung ist zweckmäßig. Die Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich unterstützt daher die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden und leistet so einen wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichen, sicheren und das Klima schonenden Energieversorgung sowie dem Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands in Deutschland. Bis zum Jahr 2020 sollen der Austausch von Pumpen und die zusätzliche Optimierung des Betriebs von Heizungsanlagen gefördert werden. Auf diesem Wege sollen Einsparungen von bis zu 1,8 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2020 erzielt werden. Durch die Förderung soll somit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des 40%-Minderungsziels bei den Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 (im Vergleich zu 1990) geleistet werden. So wird mit einer Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden zu einer wirtschaftlichen, sicheren und das Klima schonenden Energieversorgung sowie dem Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes beigetragen.
    Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist eine begleitende und ab-schließende Erfolgskontrolle des Förderprogramms durchzuführen. Diese umfasst nach § 7 Abs. 2 BHO und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften eine Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlich-keitskontrolle. Darüber hinaus sollen projektbegleitende jährliche Auswertungen zur Überprüfung und Anpassung der Zielmarken erarbeitet werden.
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beauftragt, das Evaluationsvorhaben auszuschreiben und in enger Abstimmung mit dem Ministerium inhaltlich zu betreuen.

II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

    Laufzeit in Monaten:
    46

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

    Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
    • Eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Unternehmens bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
    • Eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
    Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
    • Eigenklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
    • Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die folgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
    Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
    • ausreichend Erfahrung in der Durchführung von Evaluierungen und Befragungen im Bereich Energieeffizienz.
    • ausreichend Erfahrung in der Anwendung methodischer Kenntnisse hinsichtlich Evaluationen.
    Zur Prüfung der o.g. Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen: geeignete Referenzen über früher ausgeführte Evaluierungs- und Befragungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Evaluierungs- und Befragungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; Es werden auch einschlägige Evaluierungs- und Befragungsaufträge berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

    Offenes Verfahren

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

    nein


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

    22.05.2017

    23:59

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6) Bindefrist des Angebots

    3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

    23.05.2017

    10:00

    Eschborn

    Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3) Zusätzliche Angaben

Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe- Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
    spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

19.04.2017



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21.04.2017


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