Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.3) Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deI.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Winterdienst
ZT6-1133-2017-020-11-ZT5
Schneeräumung (90620000)
Dienstleistungen
Übernahme von Winterdienstleistungen und Streupflicht für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages in 4 Losen
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
2
II.2) Beschreibung
Los 1
Ausgeschriebene Leistung
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Berlin (DE300)
Reichstagsgebäude, Kindertagesstätte, Jakob-Kaiser-Haus, Paul-Löbe-Haus, Unterirdisches Erschließungssystem (Otto-von-Bismarck-Allee), Konrad-Adenauer-Straße, Friedrich-Ebert-Platz
Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und der Streupflicht an den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gemäß Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Landeseinwohneramtes Berlin sowie unter Berücksichtigung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin in den jeweiligen geltenden Fassungen. Vertraglich geschuldet ist dazu die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines sauberen, verkehrssicheren und die gefahrlose Benutzung erlaubenden Zustands der Vertragsflächen als werkvertraglicher Erfolg.
Preis
01.11.2017
31.10.2019
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zugunsten der Auftraggeberin
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
Los 2
Ausgeschriebene Leistung
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Berlin (DE300)
Unter den Linden 71/Wilhelmstraße 60, Unter den Linden 50, Deutscher Dom, Wilhelmstraße 65, Dorotheenstraße 93, Neustädtische Kirchstraße 15/ Dorotheenstraße, Schadowstr. 10-12
Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und der Streupflicht an den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gemäß Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Landeseinwohneramtes Berlin sowie unter Berücksichtigung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin in den jeweiligen geltenden Fassungen. Vertraglich geschuldet ist dazu die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines sauberen, verkehrssicheren und die gefahrlose Benutzung erlaubenden Zustands der Vertragsflächen als werkvertraglicher Erfolg.
Preis
01.11.2017
31.10.2019
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zugunsten der Auftraggeberin
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
Los 3
Ausgeschriebene Leistung
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Berlin (DE300)
Luisenstr. 32 - 34 und Luisenstraße 35, Unterirdisches Erschließungssystem (Hauptein- und -ausfahrt, Sonstiges), Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Poströntgencontainer Margarethe-Steffin-Straße
Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und der Streupflicht an den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gemäß Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Landeseinwohneramtes Berlin sowie unter Berücksichtigung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin in den jeweiligen geltenden Fassungen. Vertraglich geschuldet ist dazu die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines sauberen, verkehrssicheren und die gefahrlose Benutzung erlaubenden Zustands der Vertragsflächen als werkvertraglicher Erfolg.
Preis
01.11.2017
31.10.2019
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zugunsten der Auftraggeberin
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
Los 4
Ausgeschriebene Leistung
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Berlin (DE300)
Amtshaus des Bundestagspräsidenten Miquelstraße 66 (Berlin-Dahlem)
Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und der Streupflicht an den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gemäß Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Landeseinwohneramtes Berlin sowie unter Berücksichtigung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin in den jeweiligen geltenden Fassungen. Vertraglich geschuldet ist dazu die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines sauberen, verkehrssicheren und die gefahrlose Benutzung erlaubenden Zustands der Vertragsflächen als werkvertraglicher Erfolg.
Preis
01.11.2017
31.10.2019
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zugunsten der Auftraggeberin
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Erklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2) Verwaltungsangaben
24.05.2017
12:00
- Deutsch (DE)
31.10.2017
24.05.2017
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
- Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck ist mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur einzureichen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei der Ausführung der Leistung ist der Bieter für das Los 1 verpflichtet, vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen, damit er sein Angebot realistisch kalkulieren kann. Für die Lose 2 und 3 ist eine verpflichtende Ortsbesichtigung nicht vorgesehen, sie wird jedoch empfohlen. Für das Los 4 ist keine Ortsbesichtigung vorgesehen. Nähere Informationen zur Ortsbesichtigung sind Punkt 6 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
- Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Nähere Informationen hierzu sind Punkt 7 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Nachweise, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19.04.2017