Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft „System Erde: Küsten-, Meeres- und Polarforschung, Geoforschung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
725 - 65093-1/2(2017)
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Projektträgerschaft für das Forschungsprogramm „System Erde“ neu zu vergeben. Der Förderbereich „System Erde: Küsten-, Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften“ gehört zum Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“ des BMBF.
Das Programm FONA ist Bestandteil der Neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung.
Die Wahrnehmung der Projektträgerschaft beinhaltet die Vorbereitung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderung sowie Dokumentation von Vorhaben des BMBF in den Fördergebieten innerhalb des Schwerpunkts „System Erde“:
- Küsten-, Meeres- und Polarforschung
- Geowissenschaften
- Betrieb von Forschungsinfrastrukturen der Geo-, Meeres- und Polarforschung, u.a. Forschungsschiffe
- Internationale Zusammenarbeit in den o.g. Fachgebieten
- Rechtsangelegenheiten (national und international) in den o.g. Fachgebieten.
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
DEUTSCHLAND (DE)
Deutschland
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Projektträgerschaft für das Forschungsprogramm „System Erde“ neu zu vergeben. Der Förderbereich „System Erde: Küsten-, Meeres- und Polarforschung, marine und polare Infrastrukturen, Geowissenschaften“ gehört zum Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“ des BMBF (siehe http://www.fona.de/de/forschung-fuer-nachhaltige-entwicklung-fona-17833.html).
Das Programm FONA ist Bestandteil der Neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Das BMBF beauftragt bei der Förderung von Forschungsvorhaben Projektträger, um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen und Aufgaben nicht-ministerieller Art an Dritte zu vergeben.
Vorbehaltlich der künftigen parlamentarischen Entscheidungen werden sich die zu bewirtschaftenden Mittel für Forschungsaktivitäten im Förderbereich „System Erde“ in den Haushaltsjahren 2017ff. auf ca. 55 Mio. € p.a. belaufen, zuzüglich Mittel für Forschungsaktivitäten im Bereich der Energieforschung i. H. v. z.Zt. ca. 6 Mio. € p.a. und Mittel für Investitionen in Höhe von durchschnittlich rd. 15 Mio. € jährlich. Derzeit sind ca. 450 laufende Vorhaben aus Einzelanträgen und in Forschungsverbünden zu bearbeiten.
Die Wahrnehmung der Projektträgerschaft beinhaltet die Vorbereitung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderung sowie Dokumentation von Vorhaben des BMBF in den Fördergebieten innerhalb des Schwerpunkts „System Erde“:
- Küsten-, Meeres- und Polarforschung
- Geowissenschaften
- Betrieb von Forschungsinfrastrukturen der Geo-, Meeres- und Polarforschung, u.a. Forschungsschiffe
- Internationale Zusammenarbeit in den o.g. Fachgebieten
- Rechtsangelegenheiten (national und international) in den o.g. Fachgebieten.
Die Arbeit des PT erfordert vom Auftragnehmer fachwissenschaftliche, administrative und betriebswirtschaftliche Kompetenz. Er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern und Auftraggeber und erfüllt eine Servicefunktion für das BMBF. Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination des Förderbereichs „System Erde: Küsten-, Meeres- und Polarforschung, marine und polare Infrastrukturen, Geowissenschaften“ verbleiben im BMBF.
Die Inhalte des wahrzunehmenden Aufgabenbereichs sind aufgeführt im o.g. Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ der Bundesregierung. Weitere Informationen zu den speziell unter „System Erde“ durchgeführten Forschungsprogrammen sind in den Forschungsprogrammen „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ (siehe http://www.fona.de/mediathek/pdf/MARE_N.pdf) und „GEO:N – Geoforschung für Nachhaltigkeit“ (siehe http://www.fona.de/mediathek/pdf/Geoforschung_fuer_Nachhaltigkeit.pdf) spezifiziert.
Eine detaillierte Beschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
01.01.2018
31.12.2021
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrags durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre bis längstens 31.12.2023.
ja
Verlängerungsoption s. II 2.7)
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend in Klammern angegebenen Ziffern beziehen sich auf die Formularblätter zur Eignung, die den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
- Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen.
- Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, für welche Leistungsbestandteile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die bereits feststehen, sind unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI).
- Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen - Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII).
Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Die Rahmenvertragslaufzeit von 6 Jahren (einschließlich der Verlängerungsoption) begründet sich dadurch, dass der Prozess von der Planung einer Förderrichtlinie bis zum Abschluss der entsprechenden Vorhaben ca. 4 Jahre umfasst und mehrere zeitlich versetzte Förderrichtlinien geplant sind. Es sind mindestens 2 komplette Durchläufe erforderlich, um den Prozess beim Auftragnehmer zu etablieren.
ja
25.10.2017
12:00
- Deutsch (DE)
31.01.2018
25.10.2017
13:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de ). Angebote nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßigzu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelleihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
19.09.2017