Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.3) Kommunikation
an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Rahmenvertrag Streifendienstbkekleidung
24.28-2912-069-2017
Berufskleidung (18110000)
Lieferauftrag
Die Streifendienstbekleidung gehört zum Grundsortiment der Dienstbekleidung der Thüringer Polizei und besteht aus geschlechtsspezifischen Streifendienstjacken und Streifendiensthosen.
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren.
Laufzeit in Monaten:
24
Eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
IV.2) Verwaltungsangaben
17.05.2017
12:00
- Deutsch (DE)
16.06.2017
17.05.2017
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum
Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat
ausschließlich schriftlich per Post zu erfolgen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist
nicht möglich. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr
erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen
Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme
an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet
haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf
Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen
zu werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen
/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis
4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als
Rechtsbehelf ein Nachprüfantrag bei der Vergabekammer eingereicht werden
(Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der
Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfantrag stellen. Ein Nachprüfantrag
muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf
nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des
Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach § 134
Abs. 2 GWB hin.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31.03.2017