Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.3) Kommunikation
an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Meidiaagenturleistungen für die BZgA
1
Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
Dienstleistungen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beabsichtigt die Beauftragung einer Mediaagentur mit der Strategieentwicklung, Planung, Streuung und Durchführung ihrer Werbekampagnen.
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit schaltet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) regelmäßig umfangreiche bundesweite Medienkampagnen, um die Bereitschaft der Bürger zu fördern, sich verantwortungsbewusst und gesundheitsgerecht zu verhalten. Dafür sucht die BZgA eine Mediaagentur, die für die anderweitig inhaltlich entwickelten und gestalteten Kampagnen die Planung, Streuung und Durchführung übernimmt.
In den vergangenen Jahren hat die BZgA Medienkampagnen mit insgesamt folgenden Schaltvolumina durchgeführt:
2013: 13.037.394,66 €, davon 7.115.431,55 € Haushaltsmittel und 5.921.963,11 € aus Sponsoringmitteln
2014: 14.243.579,36 €, davon 8.027.019,00 € Haushaltsmittel und 6.216.560,36 € aus Sponsoringmitteln
2015: 16.443.209,47 €, davon 8.623.470,48 € Haushaltsmittel und 7.819.738,99 € aus Sponsoringmitteln
2016: 11.214.312,77 €, davon 6.460.617,75 € Haushaltsmittel und 4.753.695,02 € aus Sponsoringmitteln
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage Einzelaufträge für konkrete Kampagnen erteilt werden. Ein Anspruch auf Erteilung von Einzelaufträgen besteht nicht.
Voraussichtlich zum Jahresbeginn 2018 wird für die Bundesregierung insgesamt eine neue Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Medialeistungen zur Verfügung stehen. Die BZgA beabsichtigt, Medienkampagnen, die aus Haushaltsmitteln und - perspektivisch - aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (gem. § 20a Absatz 3 und 4 SGB V) finanziert sind, dann grundsätzlich über die Rahmenvereinbarung der Bundesregierung abzuwickeln; haushaltsfinanzierte Maßnahmen werden dann nur noch in begründeteten Einzelfällen über den hier ausgeschriebenen Vertrag beauftragt werden. Die über Sponsoringmitteln finanzierten Maßnahmen, die in den letzten Jahren etwa die Hälfte des jeweiligen Gesamtetats augemacht haben, sollen dagegen auch weiterhin regelmäßig über die vorliegend ausgeschriebene Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Hinsichtlich des Suchmaschinenmarketings existieren bereits mehrere Rahmenvereinbarungen, sodass der Aufgraggeber hier im Einzelfall entscheiden wird, über welche Rahmenvereinbarung diese Leistungen vergeben werden.
Inhaltlich soll die Auftragnehmerin mit der Beratung bei und der Durchführung der nachfolgenden Medienaktivitäten für Kampagnen der BZgA innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beauftragt werden, die nach Vertragsschluss in Auftrag gegeben werden (noch laufende Kampagnen werden von dem derzeitigen Vertragspartner zu Ende geführt):
- Beratung allgemein
- Kampagnenbezogen mit der Mediaanalyse und Forschung, der Mediastrategie, - Beratung und -Planung und dem Mediaeinkauf und -abwicklung
- Abwicklung und Durchführung kostenloser Kampagnen.
Zur besseren Verständlichkeit werden im Folgenden die einzelnen Arbeitsschritte, die die Auftraggeberin erwartet, am Beispiel einer Printplanung dargestellt (bitte vergleichen Sie dazu auch die als Anlage A-1 bis A-7 beigefügten Blanko-Formulare):
1. Grobplanung
- Mediaplan
2. Feinplanung
- Kostenplan
- Streuplan
- EK System-Kostenplan inkl. Kundenpreis
- EK System-Kostenplan inkl. Kundennetto
- Motivplan
- Produktionsplan
Der Feinplanung müssen noch die Unterlagen zur Medialeistung und Planungshilfen (Rangreihen, Breaks, Leistungswerte, Strukturanalysen) beigefügt werden.
Nach erfolgter Freigabe/Einbuchung müssen die Pläne:
- EK System-Kostenplan inkl. Kundenpreis
- EK System-Kostenplan inkl. Kundennetto
noch einmal überarbeitet und an die BZgA geschickt werden.
Aufgrund anderweitiger noch laufender Vertäge wird der zu erteilende Auftrag nicht zu Beginn an alle Werbeformen umfassen. Im Bereich Kinowerbung ist eine Beauftragung erst ab Juni 2018 möglich.
Laufzeit in Monaten:
24
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Vertragsdauer zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall wird sie spätestens drei Monate vor Vertragsende eine diesbezügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin abgeben
10
Von allen geeigneten Bewerbern sollen nur die 10 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, die im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre die höchsten Billings vorweisen können. Maßgeblich sind die Angaben auf dem Formblatt 8.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
1. Unternehmensdarstellung mit Angabe von Firmenstruktur und Geschäftsfeldern
2. Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1)
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen (Formblatt 2)
4. Antiterrorerklärung (Formblatt 3)
5. Verzeichnis über Nachunternehmerleistungen (Formblatt 4)
6. Verpflichtungserklärung Drittunternehmer (vorzulegen nur bei Eignungsleihe) (Formblatt 5)
7. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Formblatt 6)
8. Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Formblatt 7)
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die Erklärungen auf den Formblättern 2, 3, 6 und 7 zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft, haben die Nachunternehmer neben der Verpflichtungserklärung (Formblatt 5) die Eigenerklärung gemäß Formblatt 3 zu erbringen.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges
2. Eigenerklärung zu den Billings der Agentur (= Höhe des Schaltetats) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 8)
3. Vorlage einer aktuellen Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts
zu 1.: Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als drei Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung
zu 2.: Mindestens 50 Mio. € im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
zu 3.: Die Bonitätsauskunft darf nicht älter als drei Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung
1. Eigenerklärung zu der Anzahl der Mitarbeiter insgesamt sowie der Mediaplaner und der Mediaeinkäufer in der Agentur (Formblatt 9)
2. Referenzen zur Planung und Streuung von Werbekampagnen (Formblatt 10)
3. Referenzen in den Bereichen (Formblatt 11)
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Fachzeitschriften
- Kontaktmagazine
- Fernsehen
- Radio
- Kino
- Out of home
- Verkehrsmittelwerbung
- Onlinewerbung/ Digitale Medien
- Social Media
- Ambient Media
- Suchmaschinenmarketing
zu 1.: Mindestens 13 Mediaplaner und vier Mediaeinkäufer. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages
zu 2.: Mindestens drei Referenzen mit einem Etat von mindestens 1 Mio. € über einen Zeitraum von mindestens fünf Monaten. Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist stammen
zu 3.: In mindestens acht der aufgelisteten Bereiche muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden. Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist stammen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Verhandlungsverfahren
ja
IV.2) Verwaltungsangaben
02.05.2017
12:00
12.05.2017
- Deutsch (DE)
25.08.2017
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
1. Das Verfahren wird zweistufig durchgeführt. In einem ersten Schritt sind nur die Teilnahmeanträge einzureichen. Anschließend werden dann die gemäß II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
2. Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5. Diese Erklärung kann der Bieter auch in anderer Form nachweisen.
4. Die Angebote und Teilnahmeanträge sind in Papierform im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Angebot BZgA Mediaagentur" - Nicht öffnen!", adressiert and die angegebene Kontaktstelle, einzureichen.
5. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Teilnahmeanträge sind nur bis Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. Berichtigungen oder Änderungen müssen ebenfalls in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist eingereicht werden. Sie sind mit folgendem Zusatz außen zu kennzeichnen: "Änderung des Teilnahmeantrages vom ... zum Ausschreibungsverfahren BZgA Mediaagentur BZgA - Nicht öffen!"
6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. Unklarheiten oder Probleme mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich per E-Mail an bzga-mediaagentur@cbh.de zu richten. Mündlich und telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche und telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens acht Kalendertage vor dem Schluss der Bewerbungsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
7. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29.03.2017