Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.2) Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit:
gesundheitliche Aufklärung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung Druckvorstufe BZgA
123-02.05-20.0377-16-I-L
Dienstleistungen des Druckgewerbes (79820000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Erstellung der Druckvorstufe von Publikationen, Geschäftspapieren, Organigrammen, Daten- und Infografiken und sonst. Medien des Auftraggebers sowie die Qualitätskontrolle/-sicherung, die Abwicklung von Anzeigenkampagnen, das Datenhandling und die Datenarchivierung.
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
Fertigstellung im Bereich Druck (79821000)
Satzarbeit (79822000)
Lithografische Dienste (79822400)
Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
DEUTSCHLAND (DE)
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
In Teilen beim Auftragnehmer, in Teilen beim Auftraggeber.
Rahmenvereinbarung über die Erbringung aller Leistungen zur Erstellung der Druckvorstufe von Publikationen, Geschäftspapieren, Organigrammen, Daten- und Infografiken und sonstigen Medien des Auftraggebers sowie die Qualitätskontrolle/-sicherung, die Abwicklung von Anzeigenkampagnen, das Datenhandling und die Datenarchivierung.
Laufzeit in Monaten:
24
Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen.
ja
Verlängerungsoption: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate.
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen. Entschließt sich der Auftraggeber zu der Inanspruchnahme einer Option, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens drei Monate vor jeweiligem Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich mit.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
- Referenzen
Mit dem Angebot hat der Bieter seine Erfahrung in der grafischen Gestaltung und technischen Erstellung von Druckvorstufen sowie in der Gestaltung von digitalen Elementen nachzuweisen. Die Erfahrungen sind anhand einer Referenzliste, die mindestens zwei Referenzen mit jeweils einem Jahresumsatz von mindestens 50.000 EUR ohne USt. beinhaltet (Benennung der Auftraggeber mit Kontaktdaten inkl. Telefonnummern), zu belegen. Bei mindestens einem der zwei Auftraggeber ist der Nachweis zu erbringen, dass es sich bei diesem um eine Behörde (Bund, Land oder Kommune) handelt.
- Firmendarstellung
Dem Angebot ist eine Firmendarstellung beizufügen, aus welcher mind. folgende Inhalte hervorgehen:
a) Nachweis der personellen und technischen Ressourcen zur Erledigung der beschriebenen Aufgaben. Hierbei sind die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation anzugeben.
b) Technische Ausstattung (inkl. eingesetzter Software).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2) Verwaltungsangaben
2016/S 075-132023
24.04.2017
12:00
- Deutsch (DE)
31.05.2017
24.04.2017
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen und Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv und auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist entweder in Schriftform auf dem Postweg bzw. persönlich oder elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Fernschriftliche Angebote (Fax) sowie elektronische Angebote per E-Mail sind ausgeschlossen.
D)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) zuentnehmen.
E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 4 bis 6), sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt III.1.3) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§36 Abs. 1 VgV).
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
G)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
H)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23.03.2017
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