Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUI.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Erfurt
NUTS: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland (DE)
sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de
http://www.portal.thueringen.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
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Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation
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Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=154084 -
die oben genannten Kontaktstellen.
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an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
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Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
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Öffentliche Sicherheit und Ordnung
II.1) Umfang der Beschaffung
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Rahmenvertrag Dienstschuhe
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24.28-2912-051-2017
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Schuhwerk (18800000)
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Lieferauftrag
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Die Thüringer Polizei beabsichtigt einen Rahmenvertrag zu realisieren, welcher Halbschuhe, Streifendienstschuhe und Einsatzschnürstiefel beeinhaltet.
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Ja
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alle Lose
II.2) Beschreibung
Los 1
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Halbschuhe
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Schuhwerk (18800000)
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Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
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Der Halbschuh ist Teil der Dienstbekleidung der Thüringer Polizei.
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Laufzeit in Monaten:
24 -
Eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich.
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Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Los 2
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Einsatzschnürstiefel
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Stiefel (18815000)
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Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
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Der Einsatzschnürstiefel ist Teil der Dienstkleidung der Thüringer Polizei. Zum Einsatzschnürstiefel sollen die geforderten Einlegesohlen und Schnürsenkel als Ersatzbeschaffung mit angeboten werden.
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Laufzeit in Monaten:
24 -
Eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich.
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Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Los 3
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Streifendienstschuh
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Schuhwerk (18800000)
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Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
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Der Streifendienstschuh ist Teil der Dienstkleidung der Thüringer Polizei. Zum Einsatzschnürstiefel sollen die geforderten Einlegesohlen und Schnürsenkel als Ersatzbeschaffung mit angeboten werden.
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Laufzeit in Monaten:
24 -
Eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich.
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Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
III.1) Teilnahmebedingungen
IV.1) Beschreibung
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Offenes Verfahren
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Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
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nein
IV.2) Verwaltungsangaben
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24/04/2017
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12:00
- Deutsch (DE)
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31/05/2017
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24/04/2017
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13:00
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
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Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
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Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat ausschließlich schriftlich per Post zu erfolgen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Weimarplatz 4
Weimar
99423
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 361-37737276
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Fax: +49 361-37739354
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Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen
/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis
4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als
Rechtsbehelf ein Nachprüfantrag bei der Vergabekammer eingereicht werden
(Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der
Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfantrag stellen. Ein Nachprüfantrag
muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf
nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des
Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach § 134
Abs. 2 GWB hin.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
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13/03/2017