Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.2) Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation
elektronisch via:
www.evergabe-online.deI.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Durchführung eines Medienmonitorings für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
B 13.12 - 9761/16/VV : 2
Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes (92400000)
Dienstleistungen
Durchführung eines Medienmonitorings für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes (92400000)
(DEZ)
Arbeitstreffen im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin,
ansonsten ortsunabhängige Erbringung der Leistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der folgenden Leistungen:
- Digitales Bereitstellen regionaler, nationaler, internationaler Print- sowie digitaler Medien
- Betreuung der vom BMVg durchgeführten Pflege des Medienpanels bzw. Übernahme der Pflege des Medienpanels für das BMVg
- Bereitstellung von Nachrichtenagenturmeldungen
- Bereitstellung von TV- und Hörfunkbeiträgen als Video- bzw. Audio- Datei sowie bei Bedarf als Volltext
- Bereitstellung sämtlicher Ergebnisse auf einer Online-Plattform mit konfigurierbarem Dashboard
- Bereitstellung einer Exportfunktion über eine digitale Schnittstelle zur Weiternutzung von Inhalten in Redaktionssystemen des BMVg (z. B. als RSS-Feed, XML-Datei etc.)
- Gewährleistung der Verfügbarkeit der Beobachtung und Bereitstellung der Beobachtungsergebnisse 24/7
- Archivierung der durch das Auswerteprofil identifizierten Artikel/Beiträge (Text) sowie ausgewählter Audio- und Video-Dateien für zehn Jahre
- Sicherstellung eines vollständigen Suchzugriffs mit freien Deskriptoren auf das Artikel-Archiv des BMVg
- Durchführung von vier Ad-hoc-Medienanalysen pro Jahr
- Durchführung von Medienresonanzanalysen
- Durchführung einer Setup-Phase mit Schulung der Mitarbeiter des BMVg.
01.07.2017
30.06.2019
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
s. Besondere Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
§ 65 Abs. 2 VgV
IV.2) Verwaltungsangaben
2017/S 050-092523
09.05.2017
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3) Zusätzliche Angaben
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein rein elektronisches Verfahren handelt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09.03.2017
Versionsverlauf
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