Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.3) Kommunikation
an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
Rahmenvertrag Anorak
24.27-2912-035-2017
Polizeiuniformen (35811200)
Lieferauftrag
Beschaffung von Anoraks für die Thüringer Polizei in Form eines Rahmenvertrages.
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Beschaffung von Anoraks für die Thüringer Polizei in Form eines Rahmenvertrages.
Laufzeit in Monaten:
24
Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
1. Bietererklärung (Vordruck)
III.2) Bedingungen für den Auftrag
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei, SG 24
2. Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
3. Allgemeine Bedingungen der Verdingungsordnung für Leistungen
4. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
5. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
6. Entwurf Rahmenvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
IV.2) Verwaltungsangaben
11.05.2017
12:00
- Deutsch (DE)
14.06.2017
12.05.2017
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat ausschließlich schriftlich per Post zu erfolgen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße innerhalb der in § 160 Absatz 3 GWB gennaten Frist bei der Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfantrag stellen. Ein Nachprüfantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03.03.2017
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