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Ausschreibungsdetails

Fachliches und administratives Mangement des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

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22.02.2017 (letzte Änderung am 16.03.2017)

02.05.2017 12:00

02.05.2017 12:00

BfN Z 1.3-685 01-1/17

Bundesamt für Naturschutz

16.03.2017 09:17

2017/S 039-070994

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU
 

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
53179
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-84911181
olga.borkner@bfn.de
http://www.bfn.de

I.3) Kommunikation

  • Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:

    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=151394
  • die oben genannten Kontaktstellen.

  • an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

  • Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en)

  • Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung
  • Fachliches und administratives Mangement des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

  • BfN Z 1.3-685 01-1/17

II.1.2) CPV-Code
  • Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3) Art des Auftrags
  • Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung
  • Inhalt des Auftrags ist die Einrichtung und der Betrieb eines Programmbüros zur gesamten operativen Unterstützung (Projekt- und Finanzmanagement) bei der fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms. Die Übertragung dieser Projektträgeraufgaben beinhaltet die umfangreiche Unterstützung bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle der geförderten Maßnahmen und Vorhaben. Aufgaben des Auftragnehmers sind die prüffähige bzw. bewilligungsreife Vorbereitung, die kontinuierliche Betreuung und die Unterstützung bzw. Vorbereitung eines inhaltlich sowie verwaltungstechnisch sachgerechten Abschlusses von allen Projekten des Bundesprogramms.

II.1.6) Angaben zu den Losen
    keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2) Beschreibung

II.2.3) Erfüllungsort
  • Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
  • Fachliches und administtratives Management des Bundesprogramms Biologische Vielfalt.

II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
  • 01/12/2017

  • 30/11/2020

  • Die Leistung ist fortlaufend zu erbringen. Sie beginnt zum 01.12.2017 und endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Hinsichtlich der Angebotskalkulation ist zunächst von einer Vertragslaufzeit von drei Jahren auszugehen.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
  • Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
    nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
  • nicht relevant

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • - Der Jahresumsatz der letzten 3 Jahre muss mindestens 1 Mio. Eur jährlich betragen
    - Beleihungsfähigkeit (Inkl. Nachweis über voerhandene Kenntnisse und Erfahrungen der geltenden Regelungen und Bestimmungen des Kassenwesens des Bundes)
    - Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden in Höhe von min. 5 Mio. €
    - Eigenerklärung gemäß Anlage 6
    - Eigenerklärung "Datenschutz" gemäß Anlage 7

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
  • • First-Level-Support (technische Anwenderbetreuung für das Förderpro-gramm über profi, intern und extern)
    • Eigenerklärung „Verfügbarkeit“ gemäß Anlage 8

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart
  • Offenes Verfahren

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
  • nein


IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
  • 2017/S 039-070994

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
  • 02/05/2017

  • 12:00

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
  • 30/06/2017

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
  • 02/05/2017

  • 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

  • Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3) Zusätzliche Angaben

  • Weiter Angaben zum Verfahren s. "Bewerbung- und Vergabebedingungen"
    Es gilt deutsches Recht.
    Bindefrist- und Zuschlagsfrist:
    30.06.2017


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstraße 76
Bonn
53123
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
    (Bundesamt für Naturschutz – BfN)
    Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim BfN zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
    Verstöße. Die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem BfN geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
    Teilt das BfN dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom BFN nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw.
    10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch das BfN.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

  • 20/02/2017



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

16.03.2017


16.03.2017




20.02.2017


20.02.2017




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